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Auffahrunfall mit Punto

Fiat Punto 188
Themenstarteram 24. September 2012 um 20:51

Hallo!

Wir hatten am Wochenende einen Unfall mit meinem Punto. Gefahren ist eine Freundin, da wir anderen Mädels was trinken wollten. Ich hab angeboten mit meinem Auto zu fahren, da ich die einzige bin, die ein eigenes hat.

Die Fahrerin hat ihren Führerschein auch noch nicht so lange. Im Nachhinein war es natürlich dämlich sie fahren zu lassen.

Jedenfalls waren wir in der Stadt. Die Ampel vor uns springt auf gelb und unser Vordermann hält an. Wir waren in dem Moment noch einige Meter entfernt. Ich dachte nur, jetzt wäre es eigentlich an der Zeit zu Bremsen. Aber stattdessen hat die Fahrerin Gas gegeben. Im nächsten Augenblick hat sie dann zwar schon voll auf die Bremse getreten aber es war zu spät. Wir sind noch gerutscht und unserem Vordermann hinten rein geknallt. Sie hat später gemeint sie wollte noch über die Ampel und hat übersehen, dass vor uns einer angehalten hat.

Der Aufprall war schon heftig aber es ist zum Glück nichts ernstes passiert außer einem leichten Schleudertrauma.

Mein Punto hat es aber ziemlich erwischt. Es lief zwar noch alles, aber wir mussten abgeschleppt werden, weil vorne die Kühlung rausgelaufen ist. Der Mann vom ADAC hat sogar gemeint es wäre ein Totalschaden.

Ich war vorher nochmal bei der Werkstatt wo der Punto jetzt steht. Die haben mir gesagt, sie würden ihn für 1600 Euro reparieren. Das kann ich mir aber eigentlich nicht leisten. Ich bin total überfordert und weiß nicht was ich tun soll. Die Reparaturkosten bleiben jetzt voll an mir hängen.

Beste Antwort im Thema

OFFTOPIC AN :

@ synallagma : was kannst dir gut vorstellen ... das ich ihr helfen würde ... ach ja Sie ist ne Frau , Ich bin ein Mann ... es gibt echt noch Männer die meinen das andere Männer sowie Man ( das auf dich bezogen) selbst ist und mit dem Schw... denkt . Also ich hab nicht 1 Bild von der Dame gesehen ( vielleicht ist sie ja hässlich wie die Nacht , selbst mit dieser Tatsache würde ich ihr helfen ). Also ich muss ein Autoforum nicht dafür nutzen um mir eine Frau klar zu machen. Sie meinen anscheinend das ich es so nötig hätte, obwohl sie mich und mein Privatleben nicht kennen, Ihr verhalten ist absolut nicht angemessen und keineswegs haltbar.

OFFTOPIC AUS :

@ Aline little feet : wie gesagt Sie dürfen mich gern Kontaktieren

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und wie sollen wir dir Helfen. Der Schaden sieht schon mächtig aus der Preis wird schon hinkommen.

 

italo

Erst einmal mein Beleid zu dem Schaden.

Ich denke du willst von uns wissen, ob sich die Repartur lohnt?

Das kann nur ein Sachverständiger klären...

Oder ob deine Freundin als Verursacher dafür haften muss?

Das solltet ihr unter euch ausmachen...

am 25. September 2012 um 7:24

Also auch von mir erstmal mein Beileid. So wie der Wagen auf den bildern aussieht scheint mir 1600,- € fast ein Schnäppchen für die Reparatur zu sein. Ob sich das wirklich lohnt weiß ich nicht, du müsstest mal ein paar Daten posten, Baujahr, Kilometerstand, etc.

Ob deine Freundin jetzt rein rechtlich für den Schaden an deinem Wagen haftbar ist, weiß ich nicht, aber falls nicht, wäre es ein guter Zug von ihr, sich an den Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zu beteiligen...

so weh es aucht tut...vertick den punti und hol nen "neuen"

Erstmal die Frage zu Deiner eigenen Versicherung: hast Du villeicht wenigstens eine Teilkasko?

Die würde den Schaden an den Scheinwerfern ersetzen (natürlich ohne Hochstufung), wobei ich auf den Fotos nicht erkenne, ob der Linke auch kaputt ist. Vielleicht bringst Du Deinen Versicherer auch dazu bei Bewertung des Schadens das Fahrzeug in eine Restwertbörse stellen zu lassen, da das Auto unabhängig von Baujahr und Kilometerstand zu 100% ein wirtschaftlicher Totalschaden ist...

Unabhängig von Deiner eigenen Versicherung, haftet natürlich Deine Freundin für den Schaden an Deinem Fahrzeug und für die Hochstufung in der KFZ-Haftpflichtversicherung... Inwieweit Du Deinen Schaden bei ihr geltend machst, bleibt aber natürlich Dir überlassen.

1.600 EUR für die Reparatur halte ich für unschlagbar günstig, allerdings ist das Auto danach eher nicht wirklich fachmännisch repariert, sondern irgendwie zusammen geschustert... Vielleicht kauft Dir die Werkstatt das Auto ja ab (falls das mit der Restwertbörse nicht klappt). Den Erlös aus dem Verkauf stockst Du je nach eigener Vermögenslage und Verhandlungsergebnis mit Deiner hoffentlich Noch-Freundin auf und kaufst Dir ein neuse Auto...

Da Du vermutlich noch nicht so alt bist und das Auto über Deine Eltern versichert sein wird, empfehle ich, das neue Fahrzeug auf den anderen Elternteil zuzulassen (sofern dieser ein eigenes Auto hat); dadurch entgehst Du der Hochstufung und kannst je nach Versicherer mit SF 1/2 oder sogar SF 2 anfangen...

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

 

1.) Unabhängig von Deiner eigenen Versicherung, haftet natürlich Deine Freundin für den Schaden an Deinem Fahrzeug und für die Hochstufung in der KFZ-Haftpflichtversicherung... Inwieweit Du Deinen Schaden bei ihr geltend machst, bleibt aber natürlich Dir überlassen.

 

2.) Da Du vermutlich noch nicht so alt bist und das Auto über Deine Eltern versichert sein wird, empfehle ich, das neue Fahrzeug auf den anderen Elternteil zuzulassen (sofern dieser ein eigenes Auto hat); dadurch entgehst Du der Hochstufung und kannst je nach Versicherer mit SF 1/2 oder sogar SF 2 anfangen...

zu 1.) ihre Teilkasko/Vollkasko muss den schaden regulieren ( da sie Alk getrunken hat , hat sie jemand beauftragt der Fahrtüchtig ist sie nach hause zu fahren mit ihrem Auto , somit muss die Kasko zahlen )

zu 2.) und das ist der größte Schwachsinn denn ich je gelesen/gehört hab

also @ TE : schau mal lieber eine höhere Einstufung bei der Versicherung als 1600 € Schaden zu bezahlen ( die höhere Einstufung wird wahrscheinlich so ablaufendas du eine Stufe raufgesetzt wirst sprich du bezahlst 1 Jahr 100 - 500 €uro mehr Beitrag ). Ausserdem muss íhre Versicherung auf jedenfall den Unfallgegner's Schaden Regulieren .

Kopf Hoch ;), das wird schon

In der Ruhe liegt die Kraft

steh dir gern zur Verfügung , schreib mir ein Personliche Nachricht ich Helf gern

Zitat:

Original geschrieben von Gigi Punto

zu 1.) ihre Teilkasko/Vollkasko muss den schaden regulieren ( da sie Alk getrunken hat , hat sie jemand beauftragt der Fahrtüchtig ist sie nach hause zu fahren mit ihrem Auto , somit muss die Kasko zahlen )

Wer ist "ihre" und wer geht bei diesem Fahrzeug von einer Vollkasko aus!? Und wenn das Fahrzeug tatsächlich vollkaskoversichert ist, kann sie sich immer noch aussuchen, ob sie diese in Anspruch nimmt oder sich den Schaden direkt von der Fahrerin ersetzen lässt.

Zitat:

Original geschrieben von Gigi Punto

zu 2.) und das ist der größte Schwachsinn denn ich je gelesen/gehört hab

Warum!? Um der Höherstufung in der Haftpflicht zu entgehen eine legitime Variante.

Zitat:

Original geschrieben von Gigi Punto

also @ TE : schau mal lieber eine höhere Einstufung bei der Versicherung als 1600 € Schaden zu bezahlen ( die höhere Einstufung wird wahrscheinlich so ablaufendas du eine Stufe raufgesetzt wirst sprich du bezahlst 1 Jahr 100 - 500 €uro mehr Beitrag ). Ausserdem muss íhre Versicherung auf jedenfall den Unfallgegner's Schaden Regulieren .

Milchmädchenrechung. Wenn Vollkasko, dann ist diese meist mit Selbstbeteiligung. Die Höherstufung wirkt sich auch auf die Folgejahre aus. Das sollte man bei 1.600 Euro Schaden schon genauer rechnen, ob man das über den Versicherer regulieren lässt.

Zitat:

Original geschrieben von Gigi Punto

steh dir gern zur Verfügung , schreib mir ein Personliche Nachricht ich Helf gern

Das kann ich mir gut vorstellen...

OFFTOPIC AN :

@ synallagma : was kannst dir gut vorstellen ... das ich ihr helfen würde ... ach ja Sie ist ne Frau , Ich bin ein Mann ... es gibt echt noch Männer die meinen das andere Männer sowie Man ( das auf dich bezogen) selbst ist und mit dem Schw... denkt . Also ich hab nicht 1 Bild von der Dame gesehen ( vielleicht ist sie ja hässlich wie die Nacht , selbst mit dieser Tatsache würde ich ihr helfen ). Also ich muss ein Autoforum nicht dafür nutzen um mir eine Frau klar zu machen. Sie meinen anscheinend das ich es so nötig hätte, obwohl sie mich und mein Privatleben nicht kennen, Ihr verhalten ist absolut nicht angemessen und keineswegs haltbar.

OFFTOPIC AUS :

@ Aline little feet : wie gesagt Sie dürfen mich gern Kontaktieren

Zitat:

Original geschrieben von Gigi Punto

@ synallagma : was kannst dir gut vorstellen ... das ich ihr helfen würde ... ach ja Sie ist ne Frau , Ich bin ein Mann ... es gibt echt noch Männer die meinen das andere Männer sowie Man ( das auf dich bezogen) selbst ist und mit dem Schw... denkt . Also ich hab nicht 1 Bild von der Dame gesehen ( vielleicht ist sie ja hässlich wie die Nacht , selbst mit dieser Tatsache würde ich ihr helfen ). Also ich muss ein Autoforum nicht dafür nutzen um mir eine Frau klar zu machen. Sie meinen anscheinend das ich es so nötig hätte, obwohl sie mich und mein Privatleben nicht kennen, Ihr verhalten ist absolut nicht angemessen und keineswegs haltbar.

Jeder zieht sich die Jacke an, die ihm passt...

Meine Bemerkung war darauf bezogen, dass ich mir sehr gut vorstellen kann, dass Sie der Dame eine wirklich gute Hilfe sind. Zumindest, wenn man sich das bisher zu diesem Thema Geschriebene durchliest.

Ich finde es unangemessen und nicht haltbar, Leuten öffentlich auch dann Rat geben zu wollenn, wenn man das Thema nicht ganz erfasst hat.

Ich möchte mal wissen was ihr euch rumstreitet.

 

1. bisher ist keine Reaktion von der Frau wieder gekommen.

2. Den Schaden wird sie als Haltenrin zu tragen haben.

3. Ich glaube nicht das die Fahrerin zu Schadenersatz verdonnern kann. Von der Beschreibung des Tatherganges kann ich nichts daraus herleiten.

 

italo

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

Ich möchte mal wissen was ihr euch rumstreitet.

1. bisher ist keine Reaktion von der Frau wieder gekommen.

2. Den Schaden wird sie als Haltenrin zu tragen haben.

3. Ich glaube nicht das die Fahrerin zu Schadenersatz verdonnern kann. Von der Beschreibung des Tatherganges kann ich nichts daraus herleiten.

italo

danke italo001 , du hast recht , die hat mal ein Beitrag geschrieben und das wars

sorry synallagma , wollte sie nicht personlich angreifen

schöne Grüße aus dem heute Sonnigem Rheinland

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

 

3. Ich glaube nicht das die Fahrerin zu Schadenersatz verdonnern kann. Von der Beschreibung des Tatherganges kann ich nichts daraus herleiten.

Sorry, aber steile These. Mal ganz umgangssprachlich: A macht Sache der B kaputt, indem sie diese gegen das Auto der C knatscht. B ist (pflichtmäßig) mit (Halter-)Haftpflicht ausgestattet, die zahlt Schaden der C. Aber B soll jetzt von A keinen Schadensersatz verlangen können? § 823 BGB? ;)

Zitat:

Original geschrieben von j0ker

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

 

3. Ich glaube nicht das die Fahrerin zu Schadenersatz verdonnern kann. Von der Beschreibung des Tatherganges kann ich nichts daraus herleiten.

Sorry, aber steile These. Mal ganz umgangssprachlich: A macht Sache der B kaputt, indem sie diese gegen das Auto der C knatscht. B ist (pflichtmäßig) mit (Halter-)Haftpflicht ausgestattet, die zahlt Schaden der C. Aber B soll jetzt von A keinen Schadensersatz verlangen können? § 823 BGB? ;)

Ich kenne den Paragraphen nicht, aber es gibt genügend Urteile, wo ein Angestellter einen Frimenwagen schrotet, so lange dort nicht Vorsatz oder so was wie Alkohol am Steuer nachgewiesen kann muss der Arbeitgeber den Schaden tragen.

 

Und dieser Fall liegt ähnlich. Die Fahrerin hat ja den Wagen nicht zur Eigennutzung genutzt sondern hat die Halterin gefahren. Die Haltererin hat ja gewusst das die Fahrerin wenig Fahrpraxis hatte. Daher sehe ich das so die Halterin hat nicht das Recht auf Schadenersatz.

 

Immerhin ist die Frau aufgefordert/gebeten worden den Wagen zu fahren und hat sich den Wagen nicht geliehen und einen Unfall gebaut.

 

italo

am 1. Oktober 2012 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von j0ker

Sorry, aber steile These... § 823 BGB? ;)

Man sollte aber nicht nur die Gesetze, sondern auch die Rechtsprechung zu diesen Gesetzen kennen. ;)

Italo001 hat recht, bei Gefälligkeitsschäden ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegt in der Regel eine stillschweigende Haftungsfreistellung vor, wonach der Schädiger nicht schadensersatzpflichtig ist. Hintergründe hier.

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