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Zu viel gezahlte Prämie bei weniger Fahrleistung?

Themenstarteram 17. November 2023 um 23:20

Angenommen man fährt jedes Jahr merklich weniger, als in der Versicherung hinterlegt und über die letzten 5 Jahre haben sich einige Tausend Kilometer an "Wenigerleistung" angesammelt.

Gibt es die Möglichkeit sich den Differenzbetrag erstatten zu lassen? Weniger Fahrleistung heißt ja meist auch einige Euro weniger Prämie. Oder sind die Beträge eher vernachlässigbar?

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27 Antworten

Warum nicht zum jeweils ablaufenden Jahr die KM-Leistung anpassen? Ich glaube kaum das man jetzt nach Jahren die Minderleistung vergütet bekommt. Ist ja auch nicht nachvollziehbar für die Versicherung bei den entsprechenden Jahren.

Die Allianz z.B. macht das automatisch. Aber grundsätzlich ist es natürlich Sache des Versicherungsnehmers, die Kilometer jährlich zu überprüfen und anzupassen. In den Versicherungsbedingungen dürfte stehen, wie das bei Deiner Versicherung geregelt ist.

für bereits zurückliegende Jahre kann ich mir das kaum vorstellen, aber ich habe zwei Beispiele, wie es durchs unterschiedlich gehandhabt wird:

die HUK / HUK24 erstattet zurück auf das ganze Jahr bezogen, d.h. ich melde erst im Dezember 6000km Fahrleistung anstelle 9000km, dann erhalte ich die Prämie anteilig für 3000km für 12 Monate zurück. So, als hätte ich bereits im Januar die 6000km vereinbart.

Die VHV bezahlt nur anteilig ab dem Monat, in welchem man die geringere Fahrleistung meldet. Also im Dezember das zu melden, bringt gar nichts. Hier müsste man das im Juni oder im August merken und melden. Dann berechnen Sie das anteilig für die restliche Laufzeit, also ab Juni (zum Beispiel).

Ich hoffe, ich konnte das halbwegs erklären.

@Wuerttemberger würdest Du die Frage, ob es die Möglichkeit der Nachzahlung des Differenzbetrages gäbe, auch stellen, wenn Du einige tausend Kilometer Mehrfahrleistung angesammelt hättest?

Genau wie Krümelmonster es beschreibt, hab ich es gerade durch. Wollte mir meine Kollegin, jahrelang in einem Maklerbüro tätig auch nicht glauben.

Donnerstag gemeldet,dass ich nur noch 20k statt 30 pro Jahr fahre. Die frage ob für das laufende oder künftige Jahr geändert werden soll, mit laufendes Versicherungsjahr beantwortet, aktuellen km Stand eingegeben und 5 min später die neue Beitragsrechnung für 24 im Postfach, wo die Differenz von 23 (155€) vom künftigen Beitrag abgezogen ist.

Ich habe meine Fahrzeuge bei der pösen HUK24 versichert. Zum Ende eines Kalenderjahres melde ich erforderlichenfalls neue Jahresfahrleistungen.

Bei einer Reduzierung melde ich für das laufende Jahr und erhalte eine Gutschrift.

Bei einer Erhöhung melde ich für das kommende Jahr.

Klappt bis dato wunderbar.

Eine Rückerstattung für vergangene Jahre halte ich für unwahrscheinlich.

Die WGV erstattet auch nur für das laufende Jahr zurück und passt automatisch für das nächste Jahr an.

Erstattungen für frühere Jahre sind lt. Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

Sind all diese "laufenden Jahre", von denen ihr redet, dann Kalenderjahre oder Versicherungsjahre?

Bei mir ist laufendes Jahr = Kalenderjahr = Versicherungsjahr, da Fälligkeit 01.01.

Ich vermute, dass ein Blick in Deine Unterlagen das im individuellen Fall aufklärt.

Die meisten Versicherungsarten sind unterjährig. Da ist der Beginn nicht 1. Januar. Aber in der Kfz-Sparte ist es oft so, daß Versicherungsjahr auch Kalenderjahr ist.

Ich frage mich, wann eine Meldung für weniger zurückgelegte KM spätestens erfolgen muss und ab wann sie keine rückwirkende Auswirkung mehr hat, weil man zu spät ist.

nicht mehr alle Kfz-Versicherungen sind automatisch Versicherungsjahr = Kalenderjahr. Der Trend geht merklich spürbar auch das unterjährige Versicherungsjahr. Gekauft und versichert am 10.04.23 = Versicherungsjahr bis 09.04.2024. Da sollte man bei Abschluss des Vertrages genau hinschauen, wenn man das nicht möchte. Die VHV bietet immerhin gegen einen kleinen Aufschlag dann auch die Möglichkeit des Ablaufes zum 31.12. an. Ich nehme an, die Versicherer möchten den enormen Arbeitsaufwand, welcher immer ab Mitte Oktober bis Mitte Januar extrem ansteigt, entzerren.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 18. November 2023 um 11:28:48 Uhr:

... ich frage mich, wann eine Meldung für weniger zurückgelegte KM spätestens erfolgen muss und ab wann sie keine rückwirkende Auswirkung mehr hat, weil man zu spät ist.

Ich mache das bei der pösen HUK24 zumeist Mitte November bei Erhalt der Beitragsrechnung für das kommende Kalenderjahr = bei mir Versicherungsjahr. Bisher erfolgreich.

Ich melde auf jeden Fall immer noch im alten Jahr.

Würde aber mal einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.

Also Rückerstattungen sind eigentlicht nur im lfd. Versicherungsjahr möglich für das Du Beitrag bezahlt hast.

Versicherungen berechnen auch (meist) nur Beiträge fürs lfd. Versicherungsjahr nach.

In den Beiträgen ist Versicherungssteuer enthalten. Die bekommt die Versicherung schlecht wieder zurück oder zahlt nach; wenn das zu lange zurückreicht ... müsste ja auch immer wieder der Steuerbescheid geändert werden ..

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