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Wer muss zahlen?

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 16:51

Guten Abend zusammen,

ich hoffe mal ich bin hier im richtigen Forum gelandet.

Erstmal die Story:

Mein Bruder wurde vor ein paar Wochen 18 und hat mein altes Auto bekommen (ca. Restwert von 5000€).

Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, Versicherung läuft auch auf Ihn mit meinem Bruder als Fahrer eingetragen.

Nun hat mein Bruder in seiner jungen Karriere als Autofahrer bereits das erste Problem:

Er hat den Wagen einem Freund ausgeliehen der in den Nachbarort fahren wollte, wohl wissend das dieser Freund noch KEINEN Führerschein hat. Mein Bruder war nicht mit im Auto.

Nun es kam, wie es kommen musste: Der Freund hat einen Unfall gebaut, Auto überschlagen.

Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen vor Ort.

Nun zur Frage:

Wer wird jetzt wie belangt?

Klar ist:

Mein Bruder ist schuld, weil er grob fahrlässig gehandelt hat.

Ich denke die Chance irgendwie von dem Freund das Geld gerichtlich einzutreiben (bzw. von seinen Eltern da er erst 17 ist!) wird so gut wie Hoffnungslos...

Klar zahlt natürlich erstmal deren Haftpflicht jedoch versucht dann natürlich die wiederum das Geld von meinem Bruder/meinen Eltern einzutreiben.

Wie wird mein Vater als Halter belangt? Hat er mit einer Strafe oder sonstigem zu rechnen?

Wie wird der Freund belangt, der den Unfall gebaut hat? Ich denke da wird auf jeden Fall ein Führerschein mit 18 kein Gedanke mehr wert sein oder?

Könntet ihr mir irgendwelche Tipps geben, wie am Besten vorzugehen ist?

 

Danke.

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27 Antworten

Zitat:

Hat er mit einer Strafe oder sonstigem zu rechnen?

5000€ Regress für den Hapftplichtschaden.

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 17:13

+ Kosten für Einsatzkräfte oder?

Der Vater des TE ist raus.

Der Bruder und der Fahrer haften gegenüber der Versicherung aus Gesamtschuld bis € 5.000,-- .

Aber nur, falls der Haftpflichtversicherer leisten muss.

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 17:36

Okay... ich hoffe das sich das alles schnell klärt.

Wieso soll deren Haftpflicht zahlen, wenn eine Haftpflicht zahlt ist es die deines Vater (Kfz).

Wo die sich dann das Geld wiederholt ist eine andere Sache.

Grüße

Klaus

Zitat:

@celica1992 schrieb am 29. Oktober 2014 um 19:36:22 Uhr:

Wieso soll deren Haftpflicht zahlen, wenn eine Haftpflicht zahlt ist es die deines Vater (Kfz).

Wo die sich dann das Geld wiederholt ist eine andere Sache.

Grüße

Klaus

Falls Du meinen Beitrag meinst, ich bin Deiner Meinung.

Auch Klaus

Ich sehe die Sache so, der Vater ist VN und somit Ansprechpartner für die Versicherung.

Für den Fall, dass ein Fremdschaden (im Zusammenhang mit dem Überschlag entstanden ist) z.B. Leitplanke, Zaun usw, dafür kommt die Haftpflichtversicherung des KFZ auf und gleichzeitig fordert sie Regress, der bis zu 5000,- betragen kann.

Den Schaden am KFZ ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dem Besitzer und dem Verursacher und hierfür tritt in keinem Fall die PHV der Eltern des 17jährigen ein (Benzinklausel, führen eines Fahrzeuges grundsätzlich ausgeschlossen).

Wurde über die Leihgabe ein Vertrag geschlossen, wer für den Schaden am KFZ im Falle eines Fallles aufkommt ?

Die strafrechtliche Seite wird wohl auf den Fahrer (ohne FS) und dem Jenigen erledigt werden, der das KFZ dem 17jährigen gegeben hat.

Ein klares Nein.

Der VN hatte keinen Einfluss darauf, dass der Sohn das Fahrzeug verliehen hat.

Folglich kann er nicht in Regress genommen werden.

Klaus

am 29. Oktober 2014 um 19:08

Wie wird der Schaden am Fahrzeug selber geregelt?

50% Haftung für den, der ihn geschrottet hat?

50% Eigenverschulen, weil er wußte, dass der 17. jährige keinen Schein hatte?

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 19:12

Also auch hier unklarheit.

Ja stimmt habe auch gerade gemerkt das ich leider bei dem Satz mit der Haftpflicht durcheinander gekommen bin, ich meinte natürlich die KFZ-Haftpflicht meiner Eltern.

Vertrag wurde natürlich keiner geschlossen, da der Fahrer ja noch 17 war, also nur schwebend unwirksame Verträge schließen könnte...

es ist einfach unglaublich dumm gelaufen.

Ich hoffe einfach, das meine Eltern bzw mein Bruder nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, sondern das gerichtlich/aussergerichtlich geklärt werden kann, das der Fahrer bzw seinen ges. Vertreter zu zahlen haben/zahlen.

Denkt ihr das das eine Wunschvorstellung bleibt?

Zitat:

@germania47 schrieb am 29. Oktober 2014 um 20:02:26 Uhr:

Ein klares Nein.

Der VN hatte keinen Einfluss darauf, dass der Sohn das Fahrzeug verliehen hat.

Folglich kann er nicht in Regress genommen werden.

Klaus

Die Frage ist ja, wer ist Eigentümer und wer VN (also Vertragspartner des Versicherers).

Der Versicherer wendet sich immer an den Vertragspartner, da dieser dafür zu sorgen hat, dass der Versicherungsvertrag eingehalten wird.

In einem ähnlichen Fall aus den 90er kann ich nur sagen, dass die 5000,- Regress, vom VN gefordert sind.

Der miteigentragene Sohn hatte einen Unfall unter Alkohol gehabt, die Schadensumme war über 5000,-.

Der Versicherer hat aber eine Ratenzahlung zugelassen.

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 19:30

Ok, ja also nochmal zum klarstellen:

Halter, VN ist mein Vater. Das Auto ist auf Ihn zugelassen. Mein Bruder nur mit in der Versicherung als Fahrer eingetragen.

Die Versicherung hält sich an deinen Vater als Vertragspartner und wird Regress fordern. Dein Vater kann dann versuchen seine Ansprüche beim Fahrer bzw. dessen Eltern geltend zu machen.

Es gibt auch noch eine Strafe für das Überlassen des Fahrzeuges an den Fahrer ohne Führerschein.

Corsadiesel

D.h. ich bin Halter und VN eines Fahrzeuges, das ausschließlich von meinen Sohn, der in 600 km Entfernung lebt, und hafte wenn er z.B unter Alkoholeinfluss einen VU verursacht????

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