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Vorbesitzer hat Totalschaden nicht mitgeteilt, Versicherung zahlt meinen neu Schaden nun nicht

BMW 3er

Guten Abend an alle zusammen.

Ich habe mein Auto privat gekauft und viel Geld da hinein gesteckt. Nun hatte ich vor kurzem leider einen Unfall, wo mir ein anderes Fahrzeug in meins gefahren ist. Ich war nicht Schuld! Der Gutachter hat eine Summe für das Auto festgestellt und benannt das es ein Totalschaden ist, den mir nun die gegnerische Versicherung bezahlen muss.

Plötzlich erhalte ich die Info von der gegnerischen Versicherung, dass das Auto schon einmal einen Totalschaden hatte und ich die Reparatur nachweisen muss. Ich wusste aber nichts von einem Vorschaden! Das Auto wurde mir repariert verkauft ,mit Aussage ohne Unfälle.

Nun habe ich heraus bekommen: der Vorbesitzer hatte den Unfall, mit Totalschaden. Er hat die Summe von der Versicherung ausgezahlt bekommen, für das Auto und das Auto dann zu einem Restwert weiterverkauft.

Ich habe das Auto dann von demjenigen gekauft, der es zum Restwert erhalten und repariert hat. Dieser jenige hat mir aber nichts von dem Vorschaden mitgeteilt!

Nun stehe ich da, erhalte für mein Auto kein Geld von der Versicherung, weil ich die Reparatur nicht nachweisen kann und fühle mich einfach nur betrogen! Das Auto war im guten zustand als ich es erhalten habe und alles war super. Nun nach 2 Jahren mein Unfall und ich stehe da.

Was muss ich tun?? Was kann ich tun??

Ich möchte eigentlich mein Auto reparieren, weil ich auch viel hineingesteckt habe, aber bekomme ja kein Geld von der Versicherung.

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47 Antworten

Ab zum Anwalt.

Das ist Standardfall und nicht weiter tragisch.

Die Schadenregulierer der Versicherung arbeiten vom Tisch aus und können ja nur ein Tischprüfung vornehmen.

Demnach ist das Fahrzeug schon ein Totalschaden und Du hast jetzt ein weiteren Unfall.

Was mich ein wundert - ist denn die sach- und fachgerechte Reparatur des vorherigenTotalschaden von Deinem Gutachter nicht erkannt und dokumentiert worden? Wenn nein, hole es nach. Das ist ja letztlich das was der Versicherer will und auch üblicherweise haben möchte. Einen Nachweis der sach- und fachgerechten Reparatur des Totalschadens bzw. Vorschadens. Zudem ggf. noch den Kaufvertrag als Nachweis, dass Du von dem Schaden nicht wusstest bzw. das Fahrzeug ohne Schaden angekauft hast.

Bereite Dich aber vor, dass die Versicherung (zurecht) die Glaubwürdigkeit des Gutachtens anzweifeln wird, wenn der Gutachter noch nicht mal ein repararierten Totalschaden erkennt (oder absichtlich nicht dokumentiert).

Wenn es natürlich nicht sach- und fachgerecht repariert, sondern zusammengeflickt wurde, erwarte nicht zu viel.

Die Sache zwischen dem Verkäufer und Dir geht den Versicherer nichts an und ist auch nicht sein Problem.

Wenn Du das Fahrzeug reparieren lassen willst und nicht rückabwickeln willst, sehe ich nicht was der Anwalt hier beschleunigen / ändern sollte.

Ja super antwort. Da war ich schon und die sehen keine chance und sagen das kann Jahre dauern

Wenn Du das Auto 2 Jahre fährst, war es vmtl. ja auch mal unter Deiner Flagge beim TÜV.

Wenn das mit der Reparaturrechnung schwierig werden sollte und die Reparatur so grandios gut war, dass der Gutachter sie direkt mal übersehen hat: hilft vielleicht auch näherungsweise der Prüfbericht der HU, oder muss es tatsächlich der Gutachter sein ?

Beim TÜV wird nicht alles wertbildende geprüft, aber auf Totalschäden gibt es da ja nun keine neue Plakette.

Und ggf. kann man Reparaturen (z.B. der Karosserie) auch mit Bildern belegen. Hast Du Fotos von dem Auto ?

Zitat:

@OLKS88 schrieb am 7. September 2022 um 23:31:30 Uhr:

Ja super antwort. Da war ich schon und die sehen keine chance und sagen das kann Jahre dauern

Welche Antwort erwartest du dann von uns, wenn dir ein Spezialist für die Angelegenheit, der viel mehr Einsicht in den Vorgang hat als wir hier, dir eh schon auskunft gegeben hat?

Da hilft dir vermutlich wirklich nur ein Anwalt.

Als erstes den Verklagen der dir die Karre als unfallfrei verkauft hat und dann mit der Versicherung weiter machen.

Klarer Fall von Rechtsberatung (und die gibt's hier nicht, und das ist auch besser so ;)).

Gruß Metalhead

Zitat:

@OLKS88 schrieb am 7. September 2022 um 23:31:30 Uhr:

Ja super antwort. Da war ich schon und die sehen keine chance und sagen das kann Jahre dauern

Ich sehe hier eher Ansprüche gegen den Verkäufer.

Wenn dir der Wagen tatsächlich von genau dem verkauft wurde der auch den Unfallwagen aufgekauft hat (und nicht zum verschleiern durch mehrere Hände gegangen ist) und auch der Total-/Unfallschaden wirklich nicht im Kaufvertrag offenbart wurde, sehe ich gute chancen für dich.

Fähiger und interessierter Anwalt vorausgesetzt. Und selbstverständlich muss beim Händler auch noch was zu holen sein.

Zitat:

@Apfelkuchen schrieb am 8. September 2022 um 05:19:33 Uhr:

 

Beim TÜV wird nicht alles wertbildende geprüft, aber auf Totalschäden gibt es da ja nun keine neue Plakette.

Das ist pauschal nicht richtig. Totalschaden heißt ja nicht automatisch dass der Wagen nur noch ein unförmiger Klumpen ist. Sondern auch, dass die Kosten einer Reparatur den Wert übersteigen. Mein Jazz hat einen Parkrempler, der kostet gute 3500€. Meiner ist 2 Jahre alt und natürlich kein Totalschaden - aber ein 20 Jahre alter Jazz wäre es bei selbem Schadensumfang wahrscheinlich. Am CRV hatte ich die linke Seite "verziert" - alle Bauteile leicht eingedellt und verkratzt = 12000€. Der 1 jährige CRV war da natürlich kein Totalschaden - der 15 jährige dagegen ...

Und beide Fahrzeuge kämen natürlich mängelfrei durch den TÜV mit diesen kosmetischen Beschädigungen

Zitat:

@OLKS88 schrieb am 7. September 2022 um 21:59:46 Uhr:

 

Was muss ich tun?? Was kann ich tun??

1. Nun habe ich heraus bekommen: der Vorbesitzer hatte den Unfall, mit Totalschaden. Er hat die Summe von der Versicherung ausgezahlt bekommen, für das Auto und das Auto dann zu einem Restwert weiterverkauft.

Ich habe das Auto dann von demjenigen gekauft, der es zum Restwert erhalten und repariert hat. Dieser jenige hat mir aber nichts von dem Vorschaden mitgeteilt!

2. Nun stehe ich da, erhalte für mein Auto kein Geld von der Versicherung, weil ich die Reparatur nicht nachweisen kann und fühle mich einfach nur betrogen! Das Auto war im guten zustand als ich es erhalten habe und alles war super. Nun nach 2 Jahren mein Unfall und ich stehe da.

1. gegen diesen Verkäufer mit anwaltlicher Hilfe vorgehen

2. Du fühlst Dich zu Recht betrogen. Allerdings ist hier mal nicht die böse Versicherung dran - sondern derjenige der das Auto als unfallfrei (ist das tatsächlich so? Was steht dazu im Kaufvertrag?) verkauft hat, derjenige der es repariert hat ohne den HIS-Eintrag löschen zu lassen.

 

Zitat:

@Julian44 schrieb am 7. September 2022 um 23:31:01 Uhr:

 

1. Was mich ein wundert - ist denn die sach- und fachgerechte Reparatur des vorherigenTotalschaden von Deinem Gutachter nicht erkannt und dokumentiert worden? Wenn nein, hole es nach. Das ist ja letztlich das was der Versicherer will und auch üblicherweise haben möchte. Einen Nachweis der sach- und fachgerechten Reparatur des Totalschadens bzw. Vorschadens.

2. Zudem ggf. noch den Kaufvertrag als Nachweis, dass Du von dem Schaden nicht wusstest bzw. das Fahrzeug ohne Schaden angekauft hast.

1. das ist doch so einfach nicht, je nach Unfall wird einiges zerstört sein was man zu einem sicheren GA dazu sagen könnte. Mein Verdacht (denn nur so lohnt es sich): der wurde NICHT nach den Vorgaben des alten GA repariert = damit nicht fachgerecht. Ich würde nicht drauf wetten, dass a.) ein Gutachter und b.) eine Versicherung das freimütig mitmacht. Den Nachweis muss der Geschädigte erbringen.

2. und was interessiert das die Versicherung? Überhaupt nicht.

Es gibt hier zwei Themen die im Raum stehen. Natürlich aus Sicht des Versicherers, der die Umstände, wie sie der TE mitteilt nicht kennt oder zumindest nicht nachvollziehen kann.

A) Wurde der Vorschaden (ggf. Altschaden) absichtlich nicht angegeben. Gerade wenn in der Schadenmitteilung gesagt wird, dass Fahrzeug hat keine Vorschäden hat, ergeben sich objektiv erst mal widersprüchliche Angaben bei den Ermittlungen im Rahmen der Schadenbearbeitung. Die Informationen passt nicht zusammen. Durch den Nachweis über den Kaufvertrag, dass das Fahrzeug ohne Schaden angekauft wurde, ist eine potentielle Falschangabe Deinerseits, und somit die Vollablehnung, indiziell erst mal aus dem Raum.

B) Wurde der Altschaden sach- und fachgerecht repariert. Es gibt zwei drei Varianten

- Der Schaden wurde garnicht repariert. Das muss der Gutachter es als Altschaden am Fahrzeug ausweisen

- Der Schaden wurde teilweise und/oder nicht sach- und fachgerecht repariert. Dann muss der Gutachten den Altschaden als teilweise und/oder nicht sach- und fachgerecht repariert ausweisen.

- Der schaden wurde sach- und fachgerecht repariert. Dann wird der vorherige Schaden als Vorschaden im Gutachten ausweisen.

Wenn im Gutachten steht keine Alt- oder Vorschäden vorhanden oder gar keine Angabe dazu gemacht wurden und dann noch der TE sagt, das Fahrzeug habe keine Vorschäden und dann herauskommt das beides nicht stimmt, wird es so langsam kritsch.

Ich kann mir gut vorstellen, dass der Versicherer das Gutachten in diesem Fall als unbrauchbar darlegen wird, und somit auch die Kosten dafür nicht begleichen wird.

Das ist auch nichts ungewöhnliches, sondern kommt relativ oft vor.

Für mich bleibt es dabei.

- Was sagt das Gutachten zum Altschaden/Vorschaden?

- Lass das Gutachten ggf. zeitnah korrigieren

- Erbringe den Nachweis, dass davon nichts wusstest.

vG

Dein Ansprechpartner ist nicht die Versicherung.. Es ist der Vorbesitzer.

Was genau (!) steht im Kaufvertrag zur Unfallfreiheit?

War aus dem Preis oder anderen Umständen erkennbar das etwas nicht stimmen kann?

Die Versicherung wird freiwillig nichts zahlen da sich ohne Kenntnis des Vorschadens und dessen Behebung kein WBW ermitteln lässt.

Ohne Anwalt wirst du nicht weit kommen.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 8. September 2022 um 11:20:21 Uhr:

Ohne Anwalt wirst du nicht weit kommen.

Und der wird dann hoffentlich den ganzen Unsinn, der hier mal wieder zusammengeschrieben wurde, richtigstellen...

Das kann man in der Tat nur hoffen.

Die Ablehnung der Versicherung ist ja nichts neues, hier ein Link wie es ausgehen kann:

https://www.motor-talk.de/.../...gert-sich-zu-zahlen-t7192668.html?...

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