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Schaden am geliehenen Hänger - greift Versicherung?

Themenstarteram 28. April 2024 um 18:10

Hallo zusammen,

Ich hatte einen Hänger geliehen und habe - ja so dumm es klingt - es geschafft einen kratzer in den Hänger mit dem eigenen Auto beim rückwärtsfahren zu machen.

Greift hier meine KFZ Haftpflicht, da der Schaden eben bei einem Dritten entstanden ist? Oder muss ich das selbst übernehmen?

Ich hab leider nur Infos gefunden, wer haftet, wenn der Hänger ein unbeteiligtes Auto erwischt, aber nichts dazu, wenn man den Hänger selbst trifft :D

Fehler passieren, interessiert mich aber wie hier die Rechtslage ist

Danke euch

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5 Antworten

Deine Kfz-Haftpflicht greift da nicht.

A.1.5 Was ist nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht:

...

• Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen

eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder

abgeschleppten Fahrzeugs. Aber: Versicherungsschutz besteht, wenn

ein betriebsunfähiges Fahrzeug als Hilfeleistung und ohne gewerbliche

Absicht abgeschleppt wird.

Aus den Versicherungsbedingungen, schau mal in deine, ob da vergleichbares steht.

Das müsste selber zahlen .

Themenstarteram 28. April 2024 um 19:17

Mach ich, danke!

Sofern der Anhänger mit dem Pkw verbunden war, bräuchte er eine Vollkaskoversicherung, in welcher Brems-, Bruch- und Betriebsschäden mitversichert wären, da es sich dabei um einen Betriebsschaden handeln würde.

Jetzt könnte man ja noch an die Privat-Haftpflichtversicherung denken... Aber in dieser sind Schäden an geliehenen Kraftfahrzeuganhängern i.d.R. nicht versichert. Auch sind Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeuganhängern hier nicht versichert.

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