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Versicherung kürzt/streicht WBW, Nutzungsausfall und Wertverlust

Themenstarteram 30. November 2022 um 8:59

Moin Leute,

folgende Situation liegt gerade bei uns vor:

Unser Auto wurde von einem Bus angefahren, Schuldfrage ist geklärt, Gutachten wurde von mir beauftragt und zur Versicherung geschickt.

Im Gutachten wurde der Wiederbeschaffungswert auf 11.800€ und der Restwert auf 6.600€ festgelegt.

Ich habe der Versicherung gemeldet, dass ich den Schaden fiktiv abrechnen lassen möchte und deshalb die Netto-Reparaturkosten (knapp 5000€), den Nutzungsausfall (258€) und den Wertverlust (500€) angefordert.

Das Auto selber ist 6 Jahre alt und hat etwas über 100.000 km auf dem Tacho.

Jetzt kam die Rückmeldung der Versicherung, bei der ich einige Sachen nicht verstehe:

- Der Wiederbeschaffungswert wurde um knapp 300 € gekürzt

- Überweisen wird man mir den gekürzten WBW 11.500€ - Restwert 6.600€ = 4.900€

- Nutzungsausfall wurde gestrichen, da dieser "nur für den Zeitraum beansprucht werden kann, der zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges notwendig ist." --> Ersatzfahrzeug soll nicht beschafft werden, sondern nur fiktiv abgerechnet werden.

- Wertverlust wurde gestrichen, da "sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenereignisses

bereits im sechsten Zulassungsjahr befand. Bei einer Zulassungsdauer von mehr als 4 Jahren ist auch bei

modernen Fahrzeugen stets mit verborgenen Mängeln zu rechnen. Daneben muss ein Käufer eines

solchen Fahrzeugs ohnehin nicht damit rechnen, dass es bislang unfallfrei gefahren wurde, so dass eine

Wertminderung nicht mehr anzunehmen ist."

Die Berechnungsmethodik kann ich nicht nachvollziehen, da ich das Fahrzeug nicht verkaufen will und auch nicht einmal erwähnt habe.

Die Kürzungen halte ich für nicht begründet.

Was ist eure Meinung dazu?

Grüße

 

 

 

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71 Antworten

Moin,

ist denn keine RS vorhanden?

Wenn ja, ab zum RA.

Themenstarteram 30. November 2022 um 9:20

Hallo,

ja ist vorhanden. Hatte ursprünglich versucht dieses zu vermeiden, zum einen um die Lauferei zu vermeiden und auch um nicht unnötig Kosten zu verursachen.

Und wollte auch erst einmal kurz abfragen, ob dies überhaupt notwendig ist.

Aber ich verstehe das richtig, dass das nicht ganz richtig gelaufen ist?

Beim nächsten mal geht's dann direkt zum Anwalt...

Das kann ich dir nicht sagen.

Aber aus eigener Erfahrung geht heutzutage ohne RA kaum noch etwas.

Die Verischerungen versuchen die Preise zu drücken,

und hoffen dabei, das die Leute keine RS haben, oder wie du sie nicht in Anspruch nehmen.

In einem ähnlichen Fall, habe ich fiktiv abgerechnet,

den Wagen selber repariert und zum Lackieren in eine Werkstatt gegeben.

Die Werkstatt hat mir formlos und ohne Preisinformationen zwei Tage bescheinigt.

Diese zwei Tage Nutzungsausfall habe ich dann Nachgefordert und auch bekommen.

UND: Das Ganze ohne Anwalt.

Das Kind ist jetzt im Prinzip schon in den Brunnen gefallen und ein Anwalt wird nicht viel Lust haben, sich dem Fall noch anzunehmen.

Streitwert sind jetzt nur noch die gekürzten Punkte.

Die 4.900,- € sind ja schon bezahlt worden.

Zitat:

@Nickel schrieb am 30. November 2022 um 11:03:35 Uhr:

Das Kind ist jetzt im Prinzip schon in den Brunnen gefallen und ein Anwalt wird nicht viel Lust haben, sich dem Fall noch anzunehmen.

Streitwert sind jetzt nur noch die gekürzten Punkte.

Die 4.900,- € sind ja schon bezahlt worden.

Wie ich oben schrieb, das ist System bei den Vers. ...

Bei einem Unfall gibt es doch nur zwei Möglichkeiten

- entweder ist man bereit, alle möglichen Kürzungen der Versicherungen, egal mit welchen schwachsinnigen Begründungen, zu akzeptieren, dann kann man so was tatsächlich ohne Anwalt selbst "regulieren"

- oder man ist nicht dazu bereit, dann sollte man sofort einen Anwalt einschalten.

Arbeitsaufwand und Honorar stehen bei dem Streitwerten unter 1.000,- € in keinem gesunden Verhältnis. Und selbst wenn eine RS-Versicherung vorhanden ist, so sind die heute meistens mit einer SB von 150/250,- € vereinbart, da lohnt sich eine Klage nicht einmal für den Geschädigten selbst.

Du hast als Geschädigter Anspruch auf Anwalt welchen die gegnerische Versicherung zahlen muss

Was passiert denn, wenn ich z.B. um den Nutzungsausfall streite, obwohl ich zurecht keinen Anspruch darauf habe?

Wer zahlt dann die Rechtsanwaltskosten?

Wenn du dich damit vor Gericht streitest, zahlst du. Mit RS-Versicherung und Kostenzusage trägt diese die gesamten Kosten mit Ausnahme des Selbstbehaltes.

Bleibt es beim außergerichtlichen Streiten, trägt auch die RS-Versicherung die Kosten deines Anwalts, halt wieder mit Ausnahme des Selbstbehaltes.

am 30. November 2022 um 17:24

Erstmal mit der RS-Vers reden. Bei der Streitwert - und zumindest diskussionswürdigen Punkten wie Nutzungsausfall und Wertverlust - bietet meine RS meist an, die Differenz auszugleichen. Kommt die günstiger als der Rechtsstreit - also zumindest wenn es um 300 - 500 Euro geht.

Meine Herren, lest ihr eigentlich was für Haarstreubende Begründungen da angeführt werden?

Ich bitte doch die Diskussion ohne Allgemeinplattitüden an den hier angeführten Fall anzulehnen.

Moorteufelchen/Moderator

Man muss schon differenzieren.

Nicht alles was die Versicherung da schreibt, ist haarstreubend.

So sehe ich z.B. keinen Grund, warum die Ablehung des Nutzungsausfalles nach aktuellem Stand falsch sein sollte.

Themenstarteram 1. Dezember 2022 um 5:39

Zitat:

@MartinKa. schrieb am 1. Dezember 2022 um 01:09:42 Uhr:

Man muss schon differenzieren.

Nicht alles was die Versicherung da schreibt, ist haarstreubend.

So sehe ich z.B. keinen Grund, warum die Ablehung des Nutzungsausfalles nach aktuellem Stand falsch sein sollte.

Der Nutzungsausfall würde nur angerechnet werden, wenn das Auto repariert werden sollte, korrekt?

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