ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Verkäufer will abgemeldet verkaufen. Wie Fzg überführen?

Verkäufer will abgemeldet verkaufen. Wie Fzg überführen?

Themenstarteram 23. September 2023 um 15:28

Ich hab schon die SuFu bemüht, aber leider nichts gefunden. Gibt aber bestimmt schon ein Thema dazu. Entschuldigt mich dann.

Folgendes: Ich möchte ein Auto aus ca. 300km Entfernung kaufen. Das Fzg ist noch angemeldet, der Verkäufer jedoch möchte nur abgemeldet mir das Fahrzeug übergeben.

Ich weiß, dass es die Möglichkeit von Kurzzeitkennzeichen gibt. Dieses ist aber mit evtl. vermeidbaren Kosten verbunden.

Und zwar, wenn ich die entsiegelten Kennzeichen vom Vorbesitzer natürlich nur bis nach Hause nutzen dürfte.

Ist das möglich? Wenn ja, was sind die Voraussetzungen dafür?

Ähnliche Themen
31 Antworten

andere Optionen sind bei diese Entfernung noch kostspieliger.

Wenn das mit dem Kurzkennzeichen machbar ist, nimm diese Option.

Es sei denn, du hast 'n Kumpel mit Hänger, ob das unterm Strich billiger wird, keine Ahnung.

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 23. September 2023 um 17:28:48 Uhr:

Ich hab schon die SuFu bemüht, aber leider nichts gefunden. Gibt aber bestimmt schon ein Thema dazu.

Dann mußt du nochmal suchen.

Denn diese Thematik ist hier und im Forum V+S bis zum Erbrechen diskutiert worden, inkl. der Frage, ob man mit den entstempelten Kennzeichen noch bis 24.00 Uhr fahren darf (weil das Wort "Rückfahrt" ja nicht impliziert, daß das 300 km weit ist)

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 23. September 2023 um 17:28:48 Uhr:

Ich hab schon die SuFu bemüht, aber leider nichts gefunden. Gibt aber bestimmt schon ein Thema dazu. Entschuldigt mich dann.

Folgendes: Ich möchte ein Auto aus ca. 300km Entfernung kaufen. Das Fzg ist noch angemeldet, der Verkäufer jedoch möchte nur abgemeldet mir das Fahrzeug übergeben.

Ich weiß, dass es die Möglichkeit von Kurzzeitkennzeichen gibt. Dieses ist aber mit evtl. vermeidbaren Kosten verbunden.

Und zwar, wenn ich die entsiegelten Kennzeichen vom Vorbesitzer natürlich nur bis nach Hause nutzen dürfte.

Ist das möglich? Wenn ja, was sind die Voraussetzungen dafür?

§12 Abs. 4 FZV sagt folgendes aus:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Da es sich in Deinem Fall nicht um eine Rückfahrt sondern um eine Überführungsfahrt handelt, brauchst Du Kurzzeitkennzeichen oder einen Anhänger.

Die Schilder des KZK besorgst Du Dir online für kleines Geld (~15€), die Versicherungskosten kannst Du mit Deinem dann folgenden Versicherungsvertrag verrechnen (Beginn der Versicherung fünf Tage vor Zulassung des Fahrzeugs).

Zitat:

@ruffy0511 schrieb am 23. September 2023 um 17:28:48 Uhr:

 

? Wenn ja, was sind die Voraussetzungen dafür?

Das der Verkäufer Dir seine Bleche überlässt.

Da er Dir die ja angemeldet nicht überlassen möchte, würde ich meinen, dass er Dich schon gar nicht ohne Versicherung mit seinen entsiegelten blechen vom Hof lassen wird. Von mir würdest die nicht bekommen.

Und für den Fall das doch, darfst Du bei einer etwaigen Kontrolle, die beim Fahren ohne Siegel hoffentlich höchstwahrscheinlich ist, mit den Beamten ausdiskutieren, ob es sich bei Deiner Fahrt um eine Rückfahrt im Zulassungsverfahren oder doch um eine Überführungsfahrt handelt.

Die paar Pfennig für ein KZK sollten bei 300km Fahrt wohl drin sein und mit VK inklusive bist du auf der sicheren Seite

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 23. September 2023 um 18:03:44 Uhr:

 

Die Schilder des KZK besorgst Du Dir online für kleines Geld (~15€),

Wo gibt's online KZK? Die 03er oder 04er Nummer spuckt das Anwenderprogramm erst bei Beantragung raus.

Reserviert eure Zulassungsstelle die im voraus?

Stimmt, geht bei KZK garnicht :rolleyes:. Dann muss der TE halt die sauteuren Schilder beim örtlichen Schildermacher kaufen.

Die Kosten hier beim örtlichen einen Zwanni.

Dafür langt er bei den anderen richtig hin. 43 Euro das Paar.

Themenstarteram 23. September 2023 um 16:51

Ok, danke euch.

Ich bin jetzt voll im Bilde und werde mich dann um KZK kümmern.

Danke nochmal.

Warum so viele Umstände?

Der Verkäufer soll das Fahrzeug abmelden und dir anschließend alle Papiere incl. der Abmeldebescheinigung zusenden.

Hast du diese Unterlagen suchts du dir, wenn nicht schon vorhande, eine KfZ. Versicherung. Die rufst du an und lässt dir, zur Anmeldung, eine Versicherungsnummer geben.

Dann gehst du mit allen Unterlagen zur nächsten Zulassungsstelle und meldest das Fahrzeug an. Mit der Nummertafel fährst du zum Verkäufer, montierst die Kennzeichen und fährst wieder nach Hause.

MfG kheinz

"Ich möchte ein Auto aus ca. 300km Entfernung kaufen..."

Klingt für mich nicht so, als wenn das Auto schon gekauft (und bezahlt) worden wäre.

Wenn Fahrzeug und neuer Halter die technischen Voraussetzungen erfüllen, könnte auch die online-Ummeldung eine (um nicht zu sagen: die beste) Option sein.

Seit Inkrafttreten der Stufe 4 kann ja auch beim Halterwechsel und bei der Wiederzulassung das Fahrzeug sofort genutzt werden.

siehe: https://bmdv.bund.de/.../internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Genau so macht man das.

 

Zitat:

@crafter276 schrieb am 23. September 2023 um 19:55:33 Uhr:

Warum so viele Umstände?

Der Verkäufer soll das Fahrzeug abmelden und dir anschließend alle Papiere incl. der Abmeldebescheinigung zusenden.

Hast du diese Unterlagen suchts du dir, wenn nicht schon vorhande, eine KfZ. Versicherung. Die rufst du an und lässt dir, zur Anmeldung, eine Versicherungsnummer geben.

Dann gehst du mit allen Unterlagen zur nächsten Zulassungsstelle und meldest das Fahrzeug an. Mit der Nummertafel fährst du zum Verkäufer, montierst die Kennzeichen und fährst wieder nach Hause.

MfG kheinz

Zitat:

@hk_do schrieb am 23. September 2023 um 21:25:46 Uhr:

Wenn Fahrzeug und neuer Halter die technischen Voraussetzungen erfüllen, könnte auch die online-Ummeldung eine (um nicht zu sagen: die beste) Option sein.

Seit Inkrafttreten der Stufe 4 kann ja auch beim Halterwechsel und bei der Wiederzulassung das Fahrzeug sofort genutzt werden.

siehe: https://bmdv.bund.de/.../internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Dann aber unbedingt vorher schauen ob es in dem Bundesland schon mit Stufe 4 funktioniert. Hier wird das erst im Januar gehen.

Kennzeichen reservieren, bei Kennzeichenprofis bestellen, mit den Unterlagen vom Verkäufer zur Zulassungsstelle und zulassen. Dazu brauchst du eine eVB deiner Versicherung. Wenn der das abmeldet und dir Teil 1 und 2, sowie den Tüvbericht per Einschreiben zusendet, hast du es i. d. R. am Folgetag und kannst evtl mittags noch zur Zulassung, wenn die da offen haben. Aber ich würde ihm für das Theater einen Hunni abziehen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Verkäufer will abgemeldet verkaufen. Wie Fzg überführen?