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Unfall mit nicht eingetragenen Teilen, oder mit Originalteilen die nicht eintragungspflichtig sind

Hallo liebe MotorTalk-Gemeinde!

Wenn ein (Vollkasko)Unfall geschieht und man etwas am PKW noch nicht eingetragen hat, wird das dann bei der Reparatur mit erneuert? Oder dem Versicherten dann in Rechnung gestellt?

Einerseits denke ich mir, es wird nicht versichert sein, weil es noch nicht eingetragen ist. Andererseits kann man es ja nicht immer eingetragen haben, weils montiert wurde und man auf dem Weg zur Eintragung den Unfall haben könnte..

Aber vielleicht ist es ja auch viel einfacher, zB durfte man lt Gesetzgeber nicht mit fahren, aber es ist am Auto und somit versichert.?

Etwas spezieller: Es gibt diese Teile auch original von Mercedes. Wenn Mercedes sie einbaut, brauchen diese nicht eingetragen werden.! (MB erstellt dann einfach ein Blatt wo drauf steht dass es "okay" ist, das ist unterwegs mitzuführen.

Wird nun die Mercedes-Werkstatt einfach das verbaute erneuern und der Versicherung in Rechnung stellen? Oder melden die dass da etwas dran ist, was nicht

eingetragen bzw. von einer MB-Werkstatt eingebaut wurde?

Viele Grüße

Kai

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2 Antworten

Da die Versicherung den Schein nicht anschaut, muss man schauen was die Versicherung in Ihren Bedingungen zum Zubehör oder Zusatzausstattung schreibt

Solche Sachen müssen normalerweise bei der Versicherung angegeben werden damit sie im Fall eines Unfalls auch übernommen werden. Ich habe z.B. die Vollfolierung und die Zubehörfelgen als Zusatzausstattung bei der Versicherung gemeldet.

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