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Unfall mit fast neuem Auto, was beachten?

Themenstarteram 19. April 2024 um 11:53

Hallo, ein Auto mit erst 1,5 Jahren aufm Buckel ist in einen Unfall verwickelt. In der Vollkaskoversicherung ist eine 24 monatige Neupreisentschädigung vereinbart.

Das Fahrzeug ist ziemlich in Mitleidenschaft gezogen, laut Versicherung liegt der Schaden bzw dessen Reparatur aber ganz knapp unter dem Wiederbeschaffungswert (?) und somit läge gerade so noch kein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Was muss man in so einem Fall denn alles beachten? Dass die Versicherung einem wenns um Leistungen erbringen geht nicht immer freundlich gesinnt ist, wäre wohl zuallererst die Regel Nummer 1.

Sollte man selbst ein Gutachten beauftragen?

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47 Antworten

Wenn die Reparaturkosten zzgl. Restwert zzgl. Minderwert über dem WBW liegen, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Was du beachten musst steht in den AKB deiner Versicherung.

Liegt denn kein Mitverschulden anderer vor?

Üblicherweise existiert ein Anspruch auf ein Neufahrzeug wenn die Reparaturkosten 80% des aktuellen Neuwertes übersteigen.

Wie Paul schon korrekt ausführte, ein Blick in die AKB werfen. :)

Bist du selber für den Schaden verantwortlich?

Bei Inanspruchnahme der Vollkasko kann man nur mit dem OK der Versicherung einen eigenen Gutachter nehmen.

Einfach mal in den AKB nachsehen,da steht drin, wann die Neupreis Entschädigung greift

Beitrag editiert, Bezug wurde entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Ich kenn mich nicht aus, aber nur so grundsätzlich:

In den AKBs steht auch nicht drin, dass bei fiktiver Abrechnung über die Vollkasko aufgrund der von Berlin-Paul genannten Kriterien mehr oder weniger gezahlt wird. Das sagt aber der BGH trotzdem. Zumindest hat er das mal, ob die Rechtsprechung da noch aktuell ist, habe ich auch keine Ahnung. ^^

Themenstarteram 20. April 2024 um 9:05

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. April 2024 um 14:28:13 Uhr:

 

Liegt denn kein Mitverschulden anderer vor?

Nein, keinerlei Fremdverschulden. Allerdings ist nicht der Versicherungsnehmer/Halter selbst gefahren, sondern eine andere Person. Ändert das irgendwas? Versichert ist jeder Fahrer über 23.

Reparaturkosten = Reparaturkosten

Restwert = Wert des Wagens ohne Reparatur

Aber was bezeichnet den Minderwert?

Also bzgl. der Aussage:

Reparaturkosten zzgl. Restwert zzgl. Minderwert > WBW = Totalschaden

Der Minderwert gibt den Betrag an, den das reparierte Fahrzeug am Markt weniger wert ist als ein unfallfreies Fahrzeug. Dieser Bereich ist für die Abrechnung in der VK aber uninteressant. Bei anteiliger Haftungsverteilung unter den Unfallbeteiligten hätte es eine Rolle spielen können. Ohne weitere Beteiligte fällt das dann weg. Solange der Unfallfahrer berechtigt war das Fahrzeug zu nutzen, sollte alles passen. Die VK hat sicherlich schon ein Schadengutachten erstellen lassen. Welche Zahlen sind denn dabei rausgekommen?

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