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SF-Klasse & Kündigung

Themenstarteram 19. Januar 2024 um 8:11

Ich habe bei der HUK24 1 PKW versichert (SF19). Im September wurde ein 2. KfZ versichert über 2. Wagenregelung (SF1/2 & mehr, hier SF4). Der 2. PKW wurde am 28.12. abgemeldet (Verkauf) und zeitgleich wurde ein neuer PKW (Kauf) angemeldet.

Nun erhielt ich die Unterlagen, wonach der 1. PKW (seit Jahren dort versichert) in die SF 4 und der neue 2. PKW der SF 19 zugeordnet wurde. Ich bemängelte die Zuordnung und erhielt die Auskunft, dass ich die Übertragung rückgängig machen könnte, der 2. PKW dann aber nicht der SF 4 zugeordnet werden kann, sondern dann wesentlich teurer wird. Kann ich die Rückübertragung beantragen und trotzdem beide Verträge kündigen?

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7 Antworten

Gehe mal davon aus, das es beim PKW2 Fahrer unter 23 gibt, denn dann geht die ZWR SF4 nicht

Themenstarteram 19. Januar 2024 um 11:21

Wißt ihr, ob es für die Rückübertragung von SF-Klassen Fristen gibt, also nach welcher Zeit eine Rückübertragung ausgeschlossen ist

Hier ist es ein Rabatttausch, den kann man wieder rückgängig machen, überhaupt dann wenn man ihn nicht beantragt hat.

Mit deinen wenigen Angaben, ist nix anzufangen

Themenstarteram 19. Januar 2024 um 11:31

Eigentlich war der unfreiwillige Rabatttausch oben schon erwähnt und ich wollte nur anfragen, ob jemand weiß, ob es möglicherweise Fristen gibt, um den "Rabatttausch" bzw. die Rückübertragung einfordern kann.

Zitat:

@Ticka schrieb am 19. Januar 2024 um 12:31:22 Uhr:

Eigentlich war der unfreiwillige Rabatttausch oben schon erwähnt und ich wollte nur anfragen, ob jemand weiß, ob es möglicherweise Fristen gibt, um den "Rabatttausch" bzw. die Rückübertragung einfordern kann.

In dem Moment, wo du bemerkt hast, das es falsch, bzw nicht deinen Wünschen entspricht, sofort reklamieren!

Warum fragst du nach Fristen? Auf was willst du warten?

Schreib der HUK24 eine Mail, das du den SF 19 wieder auf Fahrzeug 1 haben willst. Wenn beim Fahrzeug 2 es aber einen Fahrer unter 23 gibt, wird der Vertrag in SF 1/2 eingestuft

Warum willst Du beide Veträge kündigen ?

Hast Du wirklich ein besseres Angebot gefunden und wirklich alle Kleingedruckten Sachen bedacht?

Du Könntest sonst vom Regen in die Traufe kommen.

Kündigen kannst Du erst mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf des Vertrages.

Wann dieser Zeitpunkt ist steht in Deinen Versicherungsunterlagen.

Früher war es bei der HUK 24 regulär der 01.01.per Anno, seit ca. 1 Jahr oder so ist das nun nicht mehr automatisch der Fall.

Da beginnt das Versicherungsjahr dann bei neuen Verträgen mit der Zulassung auf Dich zu laufen.

Natürlich hast Du auch ein spezielles Sofortiges Kündigungsrecht bei einem Schadenfall, dem Verkauf des Fahrzeugs bzw.Fzg.Wechsel und wenn der Beitrag erhöht wurde und es nicht an der SF Klasse oder geänderten persönlichen Einstufungen (KM, Umfang der Vers.,Fahrerkreis usw.).liegt.

Nennt sich dann der Vergleichsbeitrag.

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