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Rückstufung von SF13 auf SF3?

Themenstarteram 29. März 2023 um 22:39

Hallo,

hatte 2021 einen Unfall (kleiner Blechschaden am Vorderfahrzeug beim Einparken ca 2500 Eur) und wurde von meiner Versicherung zurückgestuft für meine Haftpflicht (SF13->SF3). Mein Arbeitskollege meinte, dass die Rückstufung zu krass ist und mir eventuell die Versicherung von selbst ein Angebot hätte machen müssen den Schaden selber zu begleichen.

Folgende Fragen

1) Ist die Rückstufung rechtens?

2) Kann man den Schaden noch zurückkaufen?

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21 Antworten

Zu 1 : Die genaue Antwort findest du in der Rückstufungs-Tabelle deiner Versicherung.

Aber ungewöhnlich finde ich das nicht.

Hatte gerade eine ähnlich hohe Rückstufung beim Wagen meiner Tochter.

Zu 2 : Einen Schaden aus 2021 kannst du jetzt nicht mehr zurück kaufen.

Die Rückstufung scheint nicht besonders krass zu sein. Aber jede Versicherung hat wie oben erwähnt eine Tabelle dafür. Aktuell gibt es Tarife wo eine moderate Rückstufung beworben wird.

Moin!

Alles korrekt, was schleuti gesagt hat...

Ferner: 2500€ ist auch i.d.R. deutlich zu hoch (eher so bis 1500€), um den Schaden zurück zu kaufen...(ist aber sehr individuell!)

Ich geb auch noch meinen Senf dazu:

Kann es sein daß Dein Kollege ein etwas älteres (Ü50) Semester ist und stets unfallfrei fuhr, sich somit wenig mit dem Thema beschäftigen musste?

Tatsächlich wurde man früher (bis ca.2010 ?) nur sehr sanft zurückgestuft.

Nur 1-3 Stufen meistens, kenne das auch noch so von damals.

Das hat sich in den letzten 10 bis 15 Jahren extrem verändert, mit jedem neuen Tarif wurden diese Rückstufungstabellen immer grausamer.

Leider. Von daher: alles korrekt was hier gesagt wurde und ein Schaden von 2500 € ist wirklich zu hoch, als daß sich da ein Rückkauf gelohnt hätte.

Meiner Meinung nach: höchstens bis 1000€ würde ich über sowas das nachdenken anfangen

In den Versicherungsbedingungen (AKB) findest du am Ende eine Tabelle wie stark du bei einem Schaden zurückgestuft wirst. Dass dabei mehrere Jahre verloren gehen ist leider normal. Zurückkaufen geht meist 6 Monate glaube ich. Machen kannst du ja jetzt praktisch nichts.

Zitat:

@entspannterfahrer schrieb am 30. März 2023 um 00:39:06 Uhr:

Hallo,

hatte 2021 einen Unfall (kleiner Blechschaden am Vorderfahrzeug beim Einparken ca 2500 Eur) und wurde von meiner Versicherung zurückgestuft für meine Haftpflicht (SF13->SF3). Mein Arbeitskollege meinte, dass die Rückstufung zu krass ist und mir eventuell die Versicherung von selbst ein Angebot hätte machen müssen den Schaden selber zu begleichen.

Folgende Fragen

1) Ist die Rückstufung rechtens?

2) Kann man den Schaden noch zurückkaufen?

Hab grade mal gegoogelt. Bei der HUK24 geht die Rückstufung in der Haftpflicht von SF 13 auf SF 5. Allerdings im Classic Tarif. Im einfachen Basis Tarif auf SF 3.

Von daher scheint das normal zu sein.

Alles andere würde ich mit der Versicherung besprechen.

Ja genau!

1) wie schon gesagt stehen die Rückstufungen in den AKB, je günstiger der Tarif, desto stärker die Rückstufung

2) Ein sog. Rückkauf steht auch in den AKB und hängt von Deinem Versicherungsunternehmen ab

Bei "meiner" derzeitigen Versicherung gilt folgendes

- Schäden bis 1000€ werden dem Versicherungsnehmer mit einer Kurzdarstellung der der Auswirkungen mitgeteilt

der Versicherungsnehmer hat dann ein Jahr Zeit den Schaden "zurückzukaufen"

- prinzipiell kann der Versicherungsnehmer die relevante Schadenzahlung anfragen, dann gilt wieder die vor angegebene Frist

- sollte diese Information nicht geschehen sein, dann kann der Versicherungsnehmer beim Unternehmen nachfragen und die Frist könnte nochmals starten.

Dies sollte natürlich schon rel. "zeitnah" geschehen und unterliegt der Entscheidung des Unternehmens

3) ob ein Rückkauf sinnvoll ist sollte der Versicherungsnehmer selbst bewerten. Das ist halt auch eine "Wette" auf die Zukunft ..

nur mal nebenbei: warum fällt dem TE die Rückstufung jetzt erst auf?

am 31. März 2023 um 7:01

Vielleicht hat er einen Tarif von 1.4. bis 1.4.? Nicht immer wird im Kalenderjahr abgerechnet, bei meiner Allianz damals war das ganz normal.

Zitat:

@entspannterfahrer schrieb am 30. März 2023 um 00:39:06 Uhr:

Hallo,

hatte 2021 einen Unfall (kleiner Blechschaden am Vorderfahrzeug beim Einparken ca 2500 Eur) und wurde von meiner Versicherung zurückgestuft für meine Haftpflicht (SF13->SF3). Mein Arbeitskollege meinte, dass die Rückstufung zu krass ist und mir eventuell die Versicherung von selbst ein Angebot hätte machen müssen den Schaden selber zu begleichen.

Folgende Fragen

1) Ist die Rückstufung rechtens?

2) Kann man den Schaden noch zurückkaufen?

Bei den heutigen Tarifen ist i.d.R. auch ein Rabattschutz optional mitversicherbar. Wurde das nicht angeboten? Hätte sich bei SF 13 evtl gelohnt. Wenn ja, sollte man bei Verzicht im Schadenfalle die Rückstufung aushalten. Und es geht ja nicht nur um die Mehrprämie, die man ab Folgejahr zukünftig zu löhnen hat, sondern meines Erachtens schmerzlicher sind die teils auch deutlich über 10 Jahre SF, die man verliert und bis ans Ende seiner Tage auch nicht wieder zurückbekommt. Anders gesagt, man kann sie nicht mehr aufholen oder ausgleichen, sofern man den Schaden nicht innerhalb der Frist zurückgekauft hat, was je nach Fahrzeug und Tarif ab 500-1000€ unwirtschaftlich ist.

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