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Privathaftpflicht übernimmt steigende Beträge Kfz Haftpflicht?

Themenstarteram 3. August 2022 um 11:25

Ich habe als Beifahrerin beim Aussteigen mit der Autotüre einen Schaden an einem daneben geparkten PKW verursacht.

Der Schaden liegt über 3000 Euro und natürlich steigen die Beiträge der KFZ Versicherung des verursachenden Fahrzeugs, wenn der Betrag nicht selber gezahlt wird.

Der Besitzer fordert die knapp 500 Euro jetzt von mir, welche seine Versicherung in den nächsten 4 Jahren teurer sein wird, kann ich als Schadensverursacherin diese Forderung an meine Privathaftpflicht weiterreichen?

Danke für die Hilfe, weiß nicht ein noch aus ??

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30 Antworten

Das kannst du machen. Sollte auch durchgehen.

Themenstarteram 3. August 2022 um 11:36

Das wäre Klasse, wenn das so geht.

Was brauche ich da denn für Unterlagen?

Ich muss die Summe ja beziffern?

Danke dir ??

Der VN wird von seiner Pkw-HP eine berechnete Prämienentwicklung für die Zukunft vorlegen müssen. Du reichst nur sein Forderungsschreiben (an dich gerichtet) an deine private HP weiter. Die sagen dir dann wie es weiter geht.

Themenstarteram 3. August 2022 um 11:54

Danke sehr ????

So läuft das aber nicht.

Den Rückstufungsschaden kann man nur dem Grunde nach jetzt feststellen, aber nicht der Höhe nach.

Das muß man jedes Jahr neu berechnen und die Forderung der Höhe nach geltend machen.

Allenfalls könnte man jetzt einen Vergleich schließen, um den Aufwand zu verringern.

Themenstarteram 3. August 2022 um 12:54

Oh ??

Die HP wird vermutlich mit einem solchen Einigungsvorschlag antworten. Also weiterreichen und abwarten wie reagiert wird.

Oder der Schaden wird von Dir bei der Vs zurückgekauft. => 3000,-€

Und der Wagen wird nicht zurückgestuft.

Am wenigsten wird es dich kosten, wenn du die geforderten 500,-€ bezahlst.

Dir aber im Gegenzug schriftlich geben lässt, dass damit seine Ansprüche aus dem Unfall erloschen sind.

Schriftlich deswegen, weil Forderungen von Privatpersonen das Entstehungsjahr + drei weitere Jahre Verjährungsfrist haben.

Sollte dem Besitzer nächstes Jahr auffallen, dass die Folgejahre ja auch teurer werden, könnte er dann noch weitere Forderungen an dich stellen und auch durchsetzen.

Themenstarteram 3. August 2022 um 14:42

Der Schaden wurde bereits abgewickelt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. August 2022 um 13:33:27 Uhr:

Das kannst du machen. Sollte auch durchgehen.

Warum sollte das durchgehen?

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage oder welcher Klausel in den Vertragsbedingungen einer Privaten Haftpflicht sollte hier bezahlt werden?

Zitat:

@Cynthia1997 schrieb am 3. August 2022 um 16:42:46 Uhr:

Der Schaden wurde bereits abgewickelt.

Das ist leider schlecht.

Wenn du weder Eigentümer, Halter oder Besitzer von dem Fahrzeug bist, dann hätte der Schaden komplett über deine private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden können.

Da die Kfz Haftpflicht jetzt bereits bezahlt hat, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Du kannst aber trotzdem mal versuchen, das ganze zu heilen und den Schaden über dein Private Haftpflicht abzuwickeln. Wird aber eine Kulanzsache deiner PH werden, da der Schaden schon von der KH bezahlt wurde.

Ein evtl. Mitverschulden vom Fahrer wird dann aber noch geprüft, sollte der sehr knapp an das parkende Auto rangefahren sein.

Aber falls das nicht der Fall ist und die Punkte oben erfüllt sind, wäre das ein Fall gewesen, den man komplett über deine private Haftpflicht hätte abwicklen können.

Wenn du das nicht weißt, solltest du dich nicht so aufspielen und wieder ein Thema kapern wollen, C..

Themenstarteram 3. August 2022 um 16:16

Laut Benzinklausel zahlt die PH nicht, auch das Ein- bzw. Aussteigen ist sachgemäßer Gebrauch. Das stimmt also nicht.

im acc vertan? :eek:

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