ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nutzungsausfall bei Abrechnung über KVA, geht das?

Nutzungsausfall bei Abrechnung über KVA, geht das?

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 18:09

Nutzungsausfall bei Abrechnung über KVA, geht das?

:)

Danke

Ähnliche Themen
25 Antworten

Soweit ich weiß nicht.

NA gibts nur für die Reparaturdauer bzw. bei Totalschaden für einen pauschalen Zeitraum.

Die Nutzungsausfallentschädigung soll einen Ausgleich dafür darstellen, wenn das Fahrzeug aufgrund einer unfallbedingten Reparatur nicht genutzt werden kann bzw. konnte oder für die Zeit, für welche man bei einem Totalschaden ohne Fahrzeug ist, bis man ein Ersatzfahrzeug zugelassen hat.

Folglich ist die Voraussetzung für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ein tatsächlicher Nutzungsentgang des Fahrzeuges, ferner werden Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit vorausgesetzt.

Bei Abrechnung nach Gutachten und Reparatur in Eigenregie kann man Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, längstens für die Dauer, welche im Gutachten als Reparaturdauer angegeben wurde.

Insoweit ist eine Reparatur des Fahrzeuges im Rahmen des Gutachtens nachzuweisen.

Hierzu fotografiert man das reparierte Fahrzeug und hält z.B. eine Tageszeitung in das Bild-als Nachweis für das Aufnahmedatum.

Fährt man das unreparierte Fahrzeug weiter, so besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, es fehlt in diesem Falle am tatsächlichen Nutzungsentgang.

Liegt ein Totalschaden vor, so besteht grundsätzlich Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer zwischen dem Unfall und der Zulassung des Ersatzfahrzeuges, längstens für die Dauer, welche im Gutachten als Wiederbeschaffungszeitraum für ein gleichwertiges Fahrzeug angegeben ist.

Abrechnung via KVA klappt ohnehin nur bei Kleinschäden.

Es handelt sich hierbei doch nicht etwa um einen neuen Thread zur alten Geschichte?

Wenn ja bist Du beratungsresistent und wirst eher Baden gehen als Erfolge zu verbuchen.

Themenstarteram 20. Dezember 2006 um 17:00

naja doch es geht darum um ehrlich zu sein

der zuständige bearbeiter der gerling hat mir zugesagt bis 1500€ per KVA abzurechnen... da der schaden nicht höher ist ist das ok für mich da gutachter ja stress für mich ist

und der gutachter wo ich vorher war weigerte sich eh n gutachten zu machen weils n bagatellschaden ist ...

das mit den leihwagen fiel mir nur noch so ein

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Bei Abrechnung nach Gutachten und Reparatur in Eigenregie kann man Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, längstens für die Dauer, welche im Gutachten als Reparaturdauer angegeben wurde.

Dann dürfte doch auch einer Nutzungsausfallentschädigung

bei Abrechnung auf KVA und nachgewiesener Reparatur in Eigenregie und nachgewiesener Reparaturdauer

nix entgegenstehen, oder doch?

Nein, dem steht in diesem Falle nichts entgegen.

Allerdings kann es ein Problem in Bezug auf die Reparaturdauer geben.

Wenn ich das Fahrzeug selbst, nach Feierabend, zusammen mit einem Kumpel repariere, dann dauert die Reparatur naturgemäss etwas länger, als in einer Fachwerkstatt.

Ich kann dann natürlich nicht herkommen, und sagen:

"Wir haben jetzt drei Wochen an dem Fahrzeug herumrepariert - ging halt nicht schneller, nach Feierabend.

Bitte Nutzungsausfallentschädigung für drei Wochen bezahlen."

 

Liegt ein Gutachten vor, ist es einfacher.

Dort ist die ungefähre Reparaturdauer in Arbeitstagen angegeben - diese Anzahl von Tagen wird dann bezahlt.

 

Bei Kostenvoranschlag muss man sich ggf. mit der gegnerischen Versicherung einigen, in Bezug auf die Reparaturdauer, welche in einer Fachwerkstatt angefallen wäre.

Realistisch dürften bei einem Schaden in der genannten Grössenordnung 3-4 Arbeitstage sein.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Realistisch dürften bei einem Schaden in der genannten Grössenordnung 3-4 Arbeitstage sein.

Ich habe beide Threads gelesen und fand keinerlei Aussage über das Schadensbild.

Indirekt verwertbar waren lediglich folgende Aussagen:

- Bis maximal 1.500 EUR wird der Versicherer einen KVA akzeptieren.

- Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wurde abgelehnt

- Ein eigener Gutachter wurde beauftragt, hat die Gutachtenserstellung wegen eines Bagatellschadens abgelehnt.

- Gutachter bedeutet für unser Opfer gleichzeitig Stress.

 

Für Bagatellschäden gibt es Kurzgutachten und die fertigen Gutachter selbstverständlich auch.

Die einzigen Gutachten, die seriöse Gutachter nicht fertigen, sind Gutachten zu nicht attestierbaren Schäden, d.h. wenn entweder kein Schaden vorliegt oder aber verlangt wird einen Schaden zu bestätigen, der in diesem Umfang nicht vorhanden ist.

Wenn ich hier 1+1 zusammenzähle, dann gehe ich davon aus, dass wir hier im Schadensbereich 0 bis 800 EUR liegen, aber gerne die 1.500 EUR Möglichkeit des KVA ausschöpfen würden.

Die KVA-Abrechnung passt wiederum nicht zu dem Begehren der gegnerischen Versicherung einen eigenen Gutachter zu schicken.

Wir überlegen also noch wie wir es optimal anstellen.

Und packen dann den Schwamm an um den Gummiabrieb vom Stossfänger zu polieren.

Riecht stark nach einer Woche Nutzungsausfall. :D

Wer einen fremden Gutachter mit Hinweis auf den eigenen ablehnt,

den dann nicht vorweisen kann

und jetzt noch mit einem womöglich gefakten KVA ankommt,

der darf sich nicht wundern, wenn er den Schuß nicht mehr hört ....

Themenstarteram 21. Dezember 2006 um 18:28

also

ums nochmal zu schreiben

Die stoßstange vorne hat einen riss

die ist geteilt und der obere unlackierte bereich ist vom mittleren durch sone sicke verbunden und die ist gerissen.

dann hat es den blinker vorne rausgedrückt und die kunststoffhalterung eingerissen wodurch sich dieser nicht montieren lässt

der kotflügel ist an der kante zur Stoßstange hin ebenfalls eingedrückt und die Radhausschale ist defekt

Den gutachter der versicherung wollte ich nicht, da die die sachen immer zu positiv sehen

Dann war ich beim KÜS, der sagt es lohnt sich nicht für ihn weil er ein halben tag am gutachten sitzt und es sich bei der summe nicht lohnt weil der wiederbeschaffungswert nicht so hoch ist.

dann habe ich nochmal mit dem versicherungsmann geredet der mir das mit den 1500€ sagte.

Der KVA ist nicht gefaked wie du es mir unterstellst... Ich habe das auto morgens hingestellt und abends wieder abgeholt. er hat aufgeschrieben was er da gesehen hat!

Das auto ist sonst im top zustand, ich glaube der wiederbeschaffungswert wird bei ca. 2000€ liegen...

Dann ist der von Dir beauftragte Gutachter ein Scherzbold.

Dem gehört aufgrund seiner Aussage die Lizenz entzogen.

Leider haben Gutachter keine Lizenzen, obwohl es manchmal (manchmal auch häufiger) nötig wäre.

Aber ich gehe mal stark davon aus, dass der KÜS-Kollege "nur" ein Prüfingenieur ist, der mal eben noch einen Lehrgang gemacht hat um ein paar Schäden aufzunehmen...

Jetzt ein ernstgemeinter Tipp:

Suche Dir einen qualifizierten Sachverständigen, der kann natürlich auch Mitglied der KÜS sein. Aber bei dem von Dir geschilderten Schaden sollte ein vernünftiger Sachverständiger keine Probleme haben, dass es zuviel Arbeit wäre das Gutachten zu erstellen.

Grüße

Andreas

"lizenz" - weil vergessen jetzt nachgereicht. ;)

Die Problematik, dass sich jedermann ein Schild Kfz-Gutachter vor die Tür hängen darf ist bekannt.

Wenn man es einem Beruf in D schwer machen will, dann ignoriert man ihn von staatlicher Seite.

Die anderen Berufe bekommen Zugangs- und ausübungsregelungen und so werden die Einnahmen daraus geschützt. :D

Themenstarteram 22. Dezember 2006 um 14:31

die versicherung ging mir aufe nerven heut dass die doch einen schicken wollen

mir wird das jetzt alles zu blöd

ich hab es nun eben bei der Dekra begutachten lassen, der hatte an den KVA auch nix auszusetzen.. bekomme n#chste woche das gutachten

wenn die dann immer noch nerven geh ich zum RA

am 22. Dezember 2006 um 19:29

Kannst ja mal Posten ob der Gutachter von der DEKRA mit dem Stundenlohn aus dem KVA gerechnet hat oder einen mittleren Stundensatz herangezogen hat.

Nur so aus persönlichem Interesse.

Grüße

G.o.

Themenstarteram 22. Dezember 2006 um 20:15

werde es nächste woche posten

er sagte übrigens

wenn die reparaturkosten weniger wie 50% vom WBW sind dann muss der restwert nicht angegeben werden

stimmt das?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nutzungsausfall bei Abrechnung über KVA, geht das?