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Neufahrzeuganschaffung...Privat oder über die eigene Firma?

Themenstarteram 10. Oktober 2007 um 6:53

Guten Morgen an alle :)

Ich fahre schon längere Zeit eine alte Kiste und habe nun ein wenig für eine Anzahlung eines neuen Fahrzeugs angespart.

Nun zu meiner Frage: Ich bin zusammen mit einem Kollegen selbstständig, führen gemeinsam ein Unternehmen. Somit nutze ich mein Auto momentan zu fast 90% für das Geschäft (Weg zur Arbeit, Kundentermine, ...)

Macht es Sinn, statt einer privaten Finanzierung (Fahrzeugneupreis ca. 30.000€, geplante Anzahlung 10.000€) dieses Fahrzeug über die Firma zu finanzieren oder gar zu Leasen (die Leasingkonditionen finde ich teilweise sehr attraktiv).

So wie ich meine monatlichen Leasingkosten absetzen kann, kann ich doch normalerweise auch meine Raten bei der Finanzierung absetzen, oder? Kenne mich leider hierbei nicht aus, da wir zur Zeit noch keines unserer Fahrzeuge in irgendeiner Art und Weise von der Steuer absetzen. Ich will mir auf jeden Fall die Möglichkeit offen halten, das Fahrzeug nach Ende der (in meinem Fall 54 Monate) durch tilgung einer Sonderzahlung übernehmen zu können.

Über ein wenig Auskunft wäre ich sehr dankbar,

Gruß Nick

Beste Antwort im Thema

Seit dem 1.4.2006 kann ein selbständiger Unternehmer ein Fahrzeug nur noch als Geschäftsfahrzeug absetzen, wenn die geschäftliche Nutzung mehr als 50% beträgt. Der geschäftliche Nutzungsanteil muß auf geeignete Weise nachgewiesen werden, z.B. durch Führen eines Fahrtenbuches über einen repräsentativen Zeitraum (z.B.3 Monate).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto auf Firma kaufen, nur privat nutzen' überführt.]

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Guten Morgen,

sprich einfach mal mit Deinem Steuerberater.

Gruß Frank

am 10. Oktober 2007 um 8:04

Grundsätzlich kann das Fahrzeug schon "über die Firma" laufen. Dann sind die Leasingraten (bei Leasing) Betriebsausgaben aber nicht die vollen Kreditraten. Bei Kreditfinanzierung wird das Auto - wie beim Barkauf - über 6 Jahre abgeschrieben. Die Kreditzinsen sind Betriebsausgaben, die Tilgung nicht.

Wenn der (zu gleichen Teilen beteiligte?) Geschäftspartner nicht zeitnah ebenfalls ein gleichwertiges Auto als Dienstwagen nutzen will, müssen zahlreiche Details des Deals bewertet werden (alle wirtschaftlichen und steuerlichen Effekte durch laufende Kosten und private Nutzung, Einlage der privat angesparten Anzahlung, Bewertung des Fahrzeugs bei Entnahme...) da sie sich auf die beiden Partner unterschiedlich auswirken. Hier steckt einiges Konfliktpotential drin.

Noch eine Anmerkung zur Aussage "...Ende der (in meinem Fall 54 Monate) durch tilgung einer Sonderzahlung übernehmen zu können...."

Wenn ich so etwas lese, drängt sich mir die Frage auf, ob das (junge?) Unternehmen sich nicht wirtschaftlich mit dem Fahrzeug übernimmt. Dann wäre tendenziell eher anzuraten, die alten, privat genutzten Fahrzeuge erstmal weiterzufahren. Es ist zwar schön, steuerliche Vorteile bei der Nutzung eines Dienstwagens mitzunehmen aber die höheren Kosten eines Neuwagens müssen auch erstmal erwirtschaftet werden.

Oliver

 

Themenstarteram 10. Oktober 2007 um 14:36

Okay, danke für die Informationen...das beste wird sein wir lassen uns von unserem Steuerberater genaueres erzählen.

@os-m Natürlich möchten und werden wir uns nicht wegen eines Fahrzeuges herunterwirtschaften. Hätte vielleicht dazuschreiben sollen dass es noch eine weile dauert (12 Monate mindestens) bis (für mich privat) ein neuer Wagen in Frage käme, möchten uns nur jetzt schon mal darüber informieren welche Möglichkeiten es zu diesem Thema gibt dieses steuerlich absetzen zu lassen etc.

Gruß Nick

am 13. Oktober 2007 um 10:47

Der Weg zur Arbeit und zurück ist übrigends keine geschäftliche Nutzung des KFZ. :)

Zitat:

Original geschrieben von AQTDI

Der Weg zur Arbeit und zurück ist übrigends keine geschäftliche Nutzung des KFZ. :)

Das ist ein reichlich komplexes Thema. Der Weg zur "Arbeit" kann im Einzelfall geschäftliche Nutzung sein, der Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte ist es aber nicht. Im Sinne der Kriterien für die Qualifikation zur Pauschalversteuerung nach 1% Regel zählt die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb jedoch mit zur beruflichen Nutzung, die mindestens 50% betragen muß.

Oliver

Hallo,

würde gern wissen wie das so is mit dem Kauf eines Autos auf die Firma.

Kann man die Mwst dabei in jedem Fall ausweisen oder muss man dazu nachweisen, dass man das Auto geschäftlich nutzt? Ich hatte vor das Auto nämlich ausschließlich privat zu nutzen.

 

Danke schonmal

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto auf Firma kaufen, nur privat nutzen' überführt.]

am 27. März 2008 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von ubercrap

würde gern wissen wie das so is mit dem Kauf eines Autos auf die Firma.

Kann man die Mwst dabei in jedem Fall ausweisen oder muss man dazu nachweisen, dass man das Auto geschäftlich nutzt? Ich hatte vor das Auto nämlich ausschließlich privat zu nutzen.

Meinst Du anstatt "MwSt ausweisen?" vielleicht "Vorsteuer erstatten lassen"?

Handelt es sich um Deine eigene Firma oder bist Du Arbeitnehmer? Wenn es der eigene Betrieb ist, funktioniert das Vorhaben nicht (legal), da es an einer betrieblichen Veranlassung zur Anschaffung des Fahrzeugs mangelt.

Oliver

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto auf Firma kaufen, nur privat nutzen' überführt.]

Er könnte sich den Wagen ja selbst als Firmenwagen überlassen und mit 1% versteuern.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto auf Firma kaufen, nur privat nutzen' überführt.]

Die Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden da der Gesetzgeber mittlerweile unterschiedliche Gruppen von Firmenwagenfahrern unterscheidet.

Beispielsweise:

http://fahrtenbuch-per-gps.de/...cht_und_Gesetz_TravelControl.html?...

Die Details sollten mit einem Steuerberater besprochen werden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto auf Firma kaufen, nur privat nutzen' überführt.]

Seit dem 1.4.2006 kann ein selbständiger Unternehmer ein Fahrzeug nur noch als Geschäftsfahrzeug absetzen, wenn die geschäftliche Nutzung mehr als 50% beträgt. Der geschäftliche Nutzungsanteil muß auf geeignete Weise nachgewiesen werden, z.B. durch Führen eines Fahrtenbuches über einen repräsentativen Zeitraum (z.B.3 Monate).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto auf Firma kaufen, nur privat nutzen' überführt.]

am 4. April 2008 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von hippofant

Seit dem 1.4.2006 kann ein selbständiger Unternehmer ein Fahrzeug nur noch als Geschäftsfahrzeug absetzen, wenn die geschäftliche Nutzung mehr als 50% beträgt. Der geschäftliche Nutzungsanteil muß auf geeignete Weise nachgewiesen werden, z.B. durch Führen eines Fahrtenbuches über einen repräsentativen Zeitraum (z.B.3 Monate).

Hierzu zwei Ergänzungen / Korrekturen

1. Die oben genannte Vorraussetzung betrifft nicht die "Absetzbarkeit" insgesamt, sondern nur das "Privileg" der Pauschalversteuerung per 1% Regel. Es steht dem Unternehmer immer noch frei, ein zu z.B. 30% betrieblich genutztes Fahrzeug nach Fahrtenbuch "abzusetzen".

2. Der Begriff "geschäftliche Nutzung" umfasst in diesem Fall auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Oliver

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto auf Firma kaufen, nur privat nutzen' überführt.]

hm hatte das immer so verstanden das < 50% geschäftliche Nutzung gar nicht mehr als Firmenwagen anerkannt wird.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto auf Firma kaufen, nur privat nutzen' überführt.]

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