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Leichtes Andocken an parkendem Auto

Themenstarteram 19. November 2018 um 13:41

Liebe Communiy,

ich bin beim Ausparken gegen einen anderen Wagen leicht angedockt, aber direkt weggefahren.

An meinem Auto war kein Kratzer oder ein sonstiger Schaden zu sehen.

Ich habe auch keinen Menschen gesehen, der das bezeugen könnte.

Ich bin dann mit dem Fahrrad noch hingefahren und habe geschaut, aber an bei dem Wagen den ich vermutlich leicht angestoßen bin keinen Schaden gesehen. Ich bin mir aber nicht 100% sicher ob dass das Auto war. Soll ich dennoch die Polizei informieren und alle Informationen denen geben , die ich habe.

Ich weiß das Autokennzeichen nicht und auch nicht welche Marke das Auto hatte.

Aber falls jemand eine Anzeige macht, und der Ort sowie die Uhrzeit übereinstimmt, wäre es dann keine Fahrerflucht wenn ich das der Polizei 24 h nach dem "Unfall" berichte?

Viele Grüße

Jonas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jonas011 schrieb am 19. November 2018 um 14:50:58 Uhr:

Ja es ist erst vor Kurzem passiert. Aber ich habe gehört wenn man es nach spätestens 24 h von dem Vorfall berichtet handelt es sich nicht mehr um Fahrerflucht.

Falsch!

Gem. § 142 Abs. 4 StGB kann von einer Strafe abgesehen werden. Eine Fahrerflucht ist es trotzdem. Auch ein nachträgliches melden ändert daran nichts. Die Folgen können ggf. andere bzw. geringere sein.

Traurig ist, dass deine Gedanken sich hier lediglich um deine Strafe drehen und nicht um den evtl. entstandenen Schaden, den jemand nicht ersetzt bekommt wenn du es nicht meldest.

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Da kommt wohl jetzt das schlechte Gewissen?

Das macht man sofort nach dem "Andocken" (was für ein bescheuertes Wort für Auffahren)!

Die Fahrerflucht ist bereits begangen und kann auch durch nachträgliches Melden bei der Polizei nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Melden solltest Du den Vorfall trotzdem, falls sich der Geschädigte bei der Polizei danach erkundigen sollte.

Fändest du es fair an Stelle des Geschädigten auf deinem Schaden sitzen zu bleiben?

Themenstarteram 19. November 2018 um 13:50

Ja es ist erst vor Kurzem passiert. Aber ich habe gehört wenn man es nach spätestens 24 h von dem Vorfall berichtet handelt es sich nicht mehr um Fahrerflucht.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 19. November 2018 um 14:46:07 Uhr:

Die Fahrerflucht ist bereits begangen und kann auch durch nachträgliches Melden bei der Polizei nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Üblicher Weise fällt dann aber das Strafmaß wenn man doch noch erwischt wird geringer aus, oft kommt es auch zu einer Verfahrenseinstellung...

Zitat:

@Jonas011 schrieb am 19. November 2018 um 14:50:58 Uhr:

Ja es ist erst vor Kurzem passiert. Aber ich habe gehört wenn man es nach spätestens 24 h von dem Vorfall berichtet handelt es sich nicht mehr um Fahrerflucht.

Falsch!

Gem. § 142 Abs. 4 StGB kann von einer Strafe abgesehen werden. Eine Fahrerflucht ist es trotzdem. Auch ein nachträgliches melden ändert daran nichts. Die Folgen können ggf. andere bzw. geringere sein.

Traurig ist, dass deine Gedanken sich hier lediglich um deine Strafe drehen und nicht um den evtl. entstandenen Schaden, den jemand nicht ersetzt bekommt wenn du es nicht meldest.

Musst nicht alles glauben, was du hörst:

§ 142 StGB

1) sich entfernt, bevor er.....

und das hast du nun mal.

2) wird auch bestraft, der sich nach Ablauf der Wartefrist oder berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststelllungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

4) Das Gericht mildert oder kann von Strafe absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht.

Anders ausgedrückt: Erstens warten, nach Ablauf der Wartepflicht den Unfall unverzüglich bei der Polizei melden. Und nur wenn du bereits den Tatbestand verwirklicht hast, dein schlechtes Gewissen (also freiwillig) dich zur Meldung überredet und du das innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall machst, dann k a n n (nicht muss) das Gericht das würdigen.

Themenstarteram 19. November 2018 um 14:32

Okay danke, ich war jetzt bei der Polizei und habe eine Selbstanzeige gemacht. Jetzt weiß ich wie ich vorgehen muss, falls das nochmal passiert.

Zitat:

@Jonas011 schrieb am 19. November 2018 um 15:32:20 Uhr:

Okay danke, ich war jetzt bei der Polizei und habe eine Selbstanzeige gemacht. Jetzt weiß ich wie ich vorgehen muss, falls das nochmal passiert.

Abwarten. Wenn der vermeindlich geschädigte keinen Schaden an seinem Auto hat, dann gibts auch keine Unfallflucht.

Auch wenn der Tatbestand der "Unfallflucht" erfüllt ist, ist es wie gesagt durchaus möglich, dass das Verfahren eingestellt wird. Auch geht das Strafmaß "bis", kann aber auch in einer kostenfreien Verwarnung enden...

Hier sehe ich eigentlich auch weniger Probleme. Wichtiger, dass der Lerneffekt anhält.

Du möchtest ja bestimmt auch nicht , das bei deinem Auto jemand "Andockt" Fahrerflucht begeht und du auf den Kosten sitzen bleibst...

Zitat:

@carlosx27 schrieb am 20. November 2018 um 18:06:17 Uhr:

Du möchtest ja bestimmt auch nicht , das bei deinem Auto jemand "Andockt" Fahrerflucht begeht und du auf den Kosten sitzen bleibst...

und wenn ich dann noch so Sprüche lese wie "An meinem Auto war kein Kratzer oder ein sonstiger Schaden zu sehen."

An "meinem Auto" *kopfschüttel* :rolleyes:

selbst draufgefahren, aber Hauptsache an der eigenen Rübe ist nix zu sehen... scheint der "Zeitgeist" heutzutage zu sein.

Und der andere?

Da sind schließlich zwei Autos beteiligt.

Egal, ob man hinterher nochmal vorbeikommt um nachzuschaun...

da schaut man gleich beim anderen Fahrzeug nach.

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