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Kratzer an Stoßstange - Schadenshöhe?

Themenstarteram 18. Januar 2024 um 18:40

Hallo,

 

vor kurzem wurde unser Toyota Yaris BJ2010 im geparkten Zustand angefahren. An der vorderen Stoßstange gibt es deshalb eine verkratzte Stelle. Der Verursacher hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. Soweit also alles gut.

Leider habe ich schon einige Erfahrungen mit Versicherungen machen müssen und kenne die Tricks der Versicherer.

 

Normalerweise würde ich direkt zum Anwalt und ein Gutachten bei der DEKRA machen lassen. In diesem Fall bin ich mir aber bzgl. der Schadenshöhe unsicher. Ist hier die Bagatellgrenze überschritten? Was meint ihr?

Die Kratzer gehen bis auf Plastik und sind etwa einen Millimeter tief.

 

Vielen Dank.

 

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28 Antworten

Pipifax …meiner Meinung nach. Ich würde 100 € verlangen und mich freuen wenn er soviel gibt und gut ist es.

Würde dann so weiterfahren und es lassen oder mir den passenden Lackstift vom Toyota Händler kaufen und drüberpinseln.

Kein Bock auf Laufereien und so Schreibkram mit Versicherung.

Das Auto wird heuer 14 Jahre alt, also was soll der Geiz.

Ist nur meine Meinung dazu, machen kannst und darfst Du wie Du meinst.

Anwalt , Gutachter ? Wenns Spaß macht, nur zu.

Aber ich denke mal das hier ist tatsächlich unter der Bagatellgrenze von ca.750 €.

Vielleicht reicht ein KVA, willst Du es reparieren lassen, dann kannste ja die Abtretung unterschreiben und die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab.

Oder Du willst fiktiv abrechnen? Deine Entscheidung!

Gruß Paul

Themenstarteram 18. Januar 2024 um 19:01

Ich möchte fiktiv abrechnen und dabei nicht von der Versicherung mit dem Minimum abgespeist werden.

Normalerweise würde ich da auch nicht mit Anwalt etc. kommen wollen, aber wie gesagt, ich habe leider schon zu oft mit Versicherungen zu tun gehabt...

Sofort zum Anwalt, aber nicht wundern wenn die Beiträge weiter steigen!Jetzt mal ehrlich und ohne Sarkasmus, die Karre ist 14 Jahre alt und wegen diesem Kratzer einen Aufstand machen, bevor du überhaupt weißt was du bekommst, das ist D wie es leibt und lebt …..

Hallo Faha,

was die Bagatellgrenze angeht, liegt diese je nach Rechtsprechung zwischen 750-1.000€.

Niemand wird hier wohl aus der Ferne den Schaden seriös bewerten können, auch wenn sich diesem in Zeiten einer onlinebasierten "Wissens- und Wahrheitswelt" mitlerweile viele berühmen zu können. Es gibt sogar mitlerweile "Gutachter" die können per Videokonferenz ein umfangreiches "Gutachten" erstellen, für das sie dann 1.500 € in Rechnung stellen.

Die Lösung ist hier wohl ein Kurzgutachtern. Sollte 200€ nicht überschreiten. Die Kosten sind in jedem Fall erstattungsfähig. Alles andere kann nur in Diskussionen enden. Du musst es für Dich selbst entscheiden, ob Du da Lust drauf hast.

Viele Grüße

So einen Schaden hab ich vorne an meinem Dicken selbst verursacht, in zwei Lackierereien gefragt, einmal 150,- €, einmal 170,- €, zzgl. MwSt.

Und jetzt kommt der Lacheffekt - in meiner Vertragswerkstatt hieß es "da lassen wir jemanden von der kommen, der bewertet und kalkuliert das dann, da muss der Stoßfänger runter und komplett lackiert werden."

Und nun zum Totlachen - dieser Werkstatt ist eine Lackiererei angeschlossen, s.o., 150,- € zzgl. MwSt.

Für ein Gutachten tippe ich daher mal auf Bagatellschaden, da dürfte ein Kostenvoranschlag reichen.

Zitat:

@Panoramadach-Hans schrieb am 18. Januar 2024 um 20:05:44 Uhr:

Sofort zum Anwalt, aber nicht wundern wenn die Beiträge weiter steigen!Jetzt mal ehrlich und ohne Sarkasmus, die Karre ist 14 Jahre alt und wegen diesem Kratzer einen Aufstand machen, bevor du überhaupt weißt was du bekommst, das ist D wie es leibt und lebt …..

Mein Cabrio wird jetzt 17 Jahre alt und da würde so ein Kratzer fachgerecht behoben, egal, ob auf Kosten einer Versicherung oder auf meine Rechnung.

Smart Repair - 100 bis 200 € maximal - man kann auch streiten und Lebensqualität opfern...

Aber ich glaube nicht, dass es von der Versicherung mehr gibt.

Sieht ja nach Totalschaden aus! :):rolleyes::cool:

Noch nicht, erst nach dem Besuch beim Anwalt und Gutachter...

Themenstarteram 18. Januar 2024 um 20:36

Zitat:

@Cabrio_Fahrer schrieb am 18. Januar 2024 um 20:06:45 Uhr:

 

Die Lösung ist hier wohl ein Kurzgutachtern. Sollte 200€ nicht überschreiten. Die Kosten sind in jedem Fall erstattungsfähig. Alles andere kann nur in Diskussionen enden. Du musst es für Dich selbst entscheiden, ob Du da Lust drauf hast.

Viele Grüße

Danke. Das ist doch mal ein guter Hinweis. Das Kurzgutachten kannte ich noch nicht. So eines werde ich wohl machen lassen.

 

Zum Rest: Ich finde es grundsätzlich auch schwachsinnig, hier einen Anwalt einzuschalten und damit Kosten zu verursachen. Die Erfahrung zeigt mir aber, dass die Versicherer gerne pokern und unberechtigt Posten aus Gutachten kürzen. Sie zählen darauf, dass man das einfach schluckt und auf einen Rechtsbeistand verzichtet. So werden Kosten auf Kosten des Geschädigten gespart. Jeder darf selbst entscheiden, ob er darüber hinwegsehen möchte.

Zitat:

Normalerweise würde ich direkt zum Anwalt und ein Gutachten bei der DEKRA machen lassen. In diesem Fall bin ich mir aber bzgl. der Schadenshöhe unsicher. Ist hier die Bagatellgrenze überschritten?

Irgendwie widersprüchlich.

Frag doch einmal bei der gegnerischen Versicherung nach, ob ihnen ein Kostenvoranschlag reicht. Dann ist alles klar.

Offensichtlich ist für Dich einzig und allein der pekuniäre Effekt entscheidend.

Jetzt mal allein aus technsicher Sicht betrachtet und ohne das Geschmalze hier ala "das bezahlt alles die Versichertengemeinschaft blabla..."

Der Stoßfänger ist bis auf das Trägermaterial beschädigt, dass Material wurde abgeschält.

Sicher kann man das wieder "wegmachen".

Mit Mumpe.

Das ist aber eine Billigreparatur und du hast nun einmal Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur.

Und die wäre hier ein neuer Stoßfänger. Egal ob deine "Karre" hier 14 Jahre alt ist oder 2 Monate. Das spielt bei der Beurteilung hier keine Rolle.

Du musst hier auch kein schlechtes Gewissen haben oder dir hier von einigen Gutmenschen eines einreden lassen.

Im übrigen ist es dein gutes Recht und nicht strafbar oder Kriminell so einen Schaden fiktiv abzurechnen, auch wenn es dem einen oder naderen hier offensichtlich ein Dorn im Auge ist, das so etwas in deutschland tatsächlich möglich ist......

Lass ein Gutachten von einem, Sachverständigen erstellen, welchen du dir aussuchst.

Und natürlich kanst du dir auch einen Rechtsanwalt nehmen, der die Ansprüche für dich durchsetzt. es gibt nämlich in der heutigen Zeit keine einfach gelagerten Schadensfälle mehr, dass ist im übrigen auch der Tenor in der aktuellen Rechtsprechung.

Du wirst sicher die richtige Entscheidung treffen, viel Erfolg.

Dann aber mal die Wertsteigerung nicht vergessen.

Geschmalze sehe ich nicht, jedoch bei Dir Anspruchsdenken, das im Einzelfall kaum Auswirkungen hat, in der Summe aber massiv greifen kann.

Da entsteht keine Wertsteigerung und in der Kfz-fachlichen und versicherungstechnischen Seite fehlt dir jede Expertise.

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