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KFZ Versicherung / Zweitwagenversicherung auflösen

Themenstarteram 1. November 2023 um 13:00

Hallo zusammen,

leider konnte ich hier keine Beiträge in dieser Angelegenheit finden ...

Bitte entsprechend hinweisen falls es doch sollche Themen bereits gegeben hat. Danke vorab.

Nun zum Anliegen. Ich habe vor zwei Jahren einen Fehler begangen und beide Autos auf meine Frau versichert. Nun möchte ich alles wieder in Ordnung bringen. Allerdings ist es nicht bosonders einfach ...

Zum IST-Stand:

Fahrzeug A - zugelassen auf mich, versichert auf meine Frau

Fahrzeug B - zugelassen und als "Zweitwagen" auf meine Frau versichert

SOLL-Stand:

Fahrzeug A - bleibt auf mich zugelassen, auf mich versichern (SF8)

Fahrzeug B - bleibt auf meine Frau zugelassen, NICHT mehr als Zweitwagen auf meine Frau versichern (SF17)

Da ich bei der Zulassungsstelle niemanden tel. erreichen kann und die Termine vor Ort erst in ca. 2 Wochen möglich sind, wende ich mich an euch. Vielleicht hat der eine oder andere schon diese Erfahrung gesammelt und kann sie mit mir teilen.

VG

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13 Antworten

Beide Autos bei der selben Versicherung?

 

Edith: streich das Wort "Zweitwagenversicherung" bei Deiner Frau, da wird nichts geändert und er wird automatisch zur "Erstwagenversicherung".

Was willst bei der Zulassungsstelle?

Einfach bei Fahrzeug A, einen Versicherungsnehmerwechsel bei der jetzigen Versicherung machen.

Themenstarteram 1. November 2023 um 15:15

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 1. November 2023 um 14:42:08 Uhr:

Beide Autos bei der selben Versicherung?

> leider nein (Europa-go und FRIDAY)

Edith: streich das Wort "Zweitwagenversicherung" bei Deiner Frau, da wird nichts geändert und er wird automatisch zur "Erstwagenversicherung".

> Wenn ich für das Fahrzeug B einen Versicherungswechsel vornehmen möchte, wird die frage gestellt "bei welchem Versicherer ist das Fahrzeug aktuell noch versichert" wird es dann nicht mit SH17 übernohmen.

Als Zweitwagenversicherung hat es aktuell SF2. Das ist hier der Knickpunkt.

Und bei B Neuantrag bei der Bestandsversicherung unter SF-Übernahme aus dem SF17 Vertrag nebst Hinweis per mail, dass es nur um die SF-Übernahme geht.

Themenstarteram 1. November 2023 um 15:37

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. November 2023 um 16:17:20 Uhr:

Und bei B Neuantrag bei der Bestandsversicherung unter SF-Übernahme aus dem SF17 Vertrag nebst Hinweis per mail, dass es nur um die SF-Übernahme geht.

Ein sehr guter Tipp! Die Anfrage an die Verisicherung ist raus. Werde berichten, ob es machbar ist.

Bei Fahrzeug A einen Versicherungsnehmerwechsel auf Dich mit den SF8 beantragen, so, wie @celica1992 schon schrieb. Da muss Deine Frau aber einverstanden sein und mit unterschreiben, dafür sollte es ein Formular auf der Website geben oder Du musst es Dir von der Versicherung zuschicken lassen.

Fahrzeug B: Wer soll den die SF17 von dem Fahrzeug übernehmen. So ganz blicke ich diesen Satz

Zitat:

@Clure-Graphics schrieb am 1. November 2023 um 14:00:46 Uhr:

Hallo zusammen,

Zum IST-Stand:

Fahrzeug A - zugelassen auf mich, versichert auf meine Frau

Fahrzeug B - zugelassen und als "Zweitwagen" auf meine Frau versichert

SOLL-Stand:

Fahrzeug A - bleibt auf mich zugelassen, auf mich versichern (SF8)

Fahrzeug B - bleibt auf meine Frau zugelassen, NICHT mehr als Zweitwagen auf meine Frau versichern (SF17)

VG

aus Deinem Eröffnungspost im Zusammenhang mit dieser Aussage

Zitat:

> Wenn ich für das Fahrzeug B einen Versicherungswechsel vornehmen möchte, wird die frage gestellt "bei welchem Versicherer ist das Fahrzeug aktuell noch versichert" wird es dann nicht mit SH17 übernohmen.

Als Zweitwagenversicherung hat es aktuell SF2. Das ist hier der Knickpunkt.

nicht. Wenn Deine Frau die SF17 bei der selben Versicherung behalten soll, dann brauchst Du bzw. Deine Frau an dem Vertrag doch gar nichts ändern. Streich einfach das Wort "Zweitwagenversicherung" aus Deinem Kopf.

Themenstarteram 1. November 2023 um 15:46

Es sind unterschiedliche Versicherer.

Ich versuche einen Versichrungswechsel durchzuführen.

Dann mach einfach nur einen Versichererwechsel und streich Zweitwagen, gib die SF17 an und fertig. Denk daran, dass Sondereinstufungen vom neuen Versicherer nicht übernommen werden.

Eine Zweitwagenversicherung schließe ich nur ab, wenn zu einem bestehenden Fahrzeug ein zusätzliches dazu kommt und ich deshalb (weil schon ein Fahrzeug dort versichert ist) eine Sondereinstufung bekomme. Das ist dann aber ein eigenständiger Vertrag.

Wo kriegt man denn SF15 geschenkt als Sondereinstufung oder sind das rabattgeschützte Schäden?

Ich habe das so verstanden, dass, wenn er in der Eingabemaske "Zweitwagen" eingibt, nur die SF2 möglich sind. Das Fahrzeug der Frau ist aber in SF17 eingestuft.

Themenstarteram 2. November 2023 um 6:15

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 1. November 2023 um 17:28:16 Uhr:

Ich habe das so verstanden, dass, wenn er in der Eingabemaske "Zweitwagen" eingibt, nur die SF2 möglich sind. Das Fahrzeug der Frau ist aber in SF17 eingestuft.

Die neue Versicherung holt sich die Bestätigung der SF-Klasse grundsätzlich beim Vorversicherer.

Das Fahrzeug B ist bis zum 31.12.23 als Zweitwagen mit SF2 versichert. Das Fahrzeug A ist bei einem anderen Versicherer mit SF17 ebenfalls auf meine Frau versichert.

Ich weiß, es ist kompliziert :/

Es ist ja nur kompliziert, weil man zu Beginn was ganz anderes schreibt.

Soll der SF 17 getauscht werden?

Bei einer Online-Versicherung wird das nie klappen, da ja ein Versichererwechsel und ein VN-Wechsel stattfinden und evtl. auch noch der SF getauscht werden soll

Das geben die Eingabemasken nicht her.

So sieht's aus :rolleyes:

Hauptsache billig, man kann ja alles selber machen und irgendwann landdet man hier und macht es mit verdrehten Fragen alles noch komplizierter.

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