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Keine außergerichtliche Schadensregulierung..und kein Rechtsschutz

Themenstarteram 18. November 2023 um 21:48

Schönen Guten Abend

Ich hatte ja vor einigen Monaten wegen meines Schadens berichtet, bei dem die gegnerische Seite mein Auto beim Rausfahren berührte. Nochmal zur Auffrischung:

wir waren beim Einkaufen, ich kam gerade aus dem Supermarkt heraus und ein Herr fuhr mit seinem Auto aus der Parklücke heraus und hatte mein Auto berührt. Ich habe alles mit eigenen Augen gesehen, auch meine Frau die zudem Zeitpunkt mit meinem kleinen Sohn im Auto war, bemerkte den Stoß.

Soweit so gut, wir haben die Polizei eingeschaltet, ich fuhr danach sofortauch zum Gutachter etc. Der Fall wurde an eine Anwaltskanzlei weitergeleitet die mit dem Gutachter zusammenarbeitet.

Nach langem Hin und her habe ich heute eine Mail von der Kanzlei erhalten, das die gegnerische Seite sich weigert, den Betrag auszuzahlen. Hierbei handelt es sich um 2500.

In dem Schreiben steht das die Ansprüche eventuell gerichtlich geltend gemacht werden müssen und ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Leider habe ich keine RSV, ich bin ein junger Kerl und hatte mit solchen Sachen bisher noch nichts zu tun. Was würdet ihr an meiner Stelle zu tun?

Außerdem stellt sich für mich die Frage, wer die bisherigen Anwaltskosten trägt, sofern es welche für mich geben würde. Ich bitte um eure Hilfe

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36 Antworten

Wieso das nochmal in einem neuen Thread?

"Wir haben die Polizei eingeschaltet" - gibt es ein entsprechendes Protokoll und was steht dann darin?

Warum wird die Regulierung abgelehnt?

Vermutlich steht hier Aussage gegen Aussage. Was hat der Gegner denn zu Protokoll gegeben? Wurde der Verstoss zugegeben oder abgestritten? Das sollte dein Anwalt dir bzw. du uns erstmal mitteilen.

Und warum noch ein Thread?

Recht haben, bedeutet nicht automatisch Recht zu bekommen.

Hat man dann unglücklicherweise am falschen Ende gespart, hier eine fehlende RV, wird der evtl. lange rechtliche Weg zum unbekannten Kostenfaktor.

Naja, alle bisher angefallenen Kosten, sei es Anwalt und auch Gutachten müssen erstmal selber getragen werden.

Langer Atem und das Geld für in das Risiko zu gehen vorhanden?

Dann macht der Anwalt gerne weiter.

Ende und Kostenübernahme durch den Unfallgegner absolut ungewiss!

Aber sicher ist - Anwalt und Gutachter bekommen ihr Geld, egal von wem!:cool:

Außergerichtliche Anwaltskosten werden bei gerichtlicher Auseinandersetzung nur dann mit berücksichtigt, wenn aus dem Ablauf klar hervor geht, dass ohne Anwalt gleich gar kein Zahlungswille der gegnerischen Haftpflicht bestand dh der Anwalt notwendig ist wegen "gleiche Waffenstärke". Beii gerichtlich ermittelter Mitverursachung am Schaden erfolgt später Quotenrecht dh man bekommt nicht den vollen Gebührenbetrag erstattet. Kannst Du irgendwie nachweisen, dass es ein Parkplatzunfall war und nicht Du sondern der andere PKW an Deinen gefahren war - erfolgt 100% Erstattung. Man muss nur eben erstmal alles vorfinanzieren - ggf kommen nicht nur die üblichen Verfahrensgebühren dazu und die vom Schadensgutachter sondern womöglich noch weitere - das aber kann Dir niemand konkret vorab beziffern.

Übrigens hast Du in dem Fall ab dem Tag der ersten Zahlungsaufforderung Anspruch auf Verzinsung ("5% über dem Basiszins"). Wichtig ist auch - dass keine Verjährung eintritt dh es wäre schon ratsam zeitnah zu Klagen ...

Inwieweit man die Sache zusätzlich noch mit einer Strafanzeige (der Typ ist weggefahren?) untermauern kann und ob hier ggf die Frist bereits verstrichen ist aus Unkenntnis - sollte Dir der Anwalt sagen ... (Strafantrag komplett kostenlos wenn man den selbst bei der Polizei einreicht!)

Kostenrechner erstmal hier: https://www.juris.de/.../index.jsp

Das wären dann ca 367€ Anwaltskosten bisher (außergerichtlich) bei Streitwert 2.500€.

Prozessrisiko insgesamt knapp 2.000€ Gebühren (wenn alles schief geht und man DIR die Schuld zuweist statt dem anderen Fahrer!) - Vorsicht bei dem garantiert noch kommendem Vorschlag "Vergleich abschließen". Da freuen sich Juristen und Haftpflicht und Du büßt Ansprüche ein (Verzicht!).

Jeder Unfallbeteiligte darf nach ganz herrschender Rechtsprechung sofort einen Anwalt einschalten. Gerade wegen der Waffengleichheit. ;)

Soweit ich weiß, bietet doch die Rechtsschutzversicherung mit gelbem Logo rückwirkend Deckung unter bestimmten Voraussetzungen. Einfach mal schlau machen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. November 2023 um 09:12:53 Uhr:

Jeder Unfallbeteiligte darf nach ganz herrschender Rechtsprechung sofort einen Anwalt einschalten. Gerade wegen der Waffengleichheit. ;)

Klar kann man. Kostenerstattung aber ist nur für die Tätigkeit im Verfahren "sicher". Wer bitte untersagt einem Unfallbeteiligten - nicht erstmal SELBST eine Forderung an eine gegnerische Haftpflicht zu stellen?

Diskutiert wird die Erstattung für außergerichtliche Tätigkeit vom Anwalt (dem ist ohnehin alles egal, weil er in jedem Fall seine volle Gebühr kassiert - egal von wem).

OT: die "gelbe" Versicherung (bin selbst auch bei der!) --- für RÜCKWIRKENDE Ereignisse darf man bei Antragstellung noch keine Anwaltsvollmacht unterschrieben haben. Wie die aktuellen Konditionen sind, weiß ich nicht, aber in meinem damaligen Fall ("rückwirkendes Ereignis") war man automatisch zur Mitgliedschaft für mindestens 2 Jahren verpflichtet (und die Summe der dann fälligen Beiträge war heftig). dhh wenn er jetzt nur 2.500€ fordert - wären allein die RSV-Beiträge "ordentlicher Verlust". Dann lohnt sich der ganze Nervenkrieg, den man trotzdem hat, nicht mehr. Es gäbe nur einen weiteren "Gewinner"... (war bei mir in Summe knapp 700€ Versicherungsbeiträge für die verlangten 2 Jahre). Und - Pokerspiel: es steht noch lange nicht fest, ob/dass die RSV tatsächlich zahlt (oder ablehnt weil ungewisser Ausgang!) - und dass der Anwalt die Klage wirklich erfolgreich durchzieht statt vorrangig sein eigenes Konto zu füllen.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 19. November 2023 um 10:00:43 Uhr:

Klar kann man. Kostenerstattung aber ist nur für die Tätigkeit im Verfahren "sicher". Wer bitte untersagt einem Unfallbeteiligten - nicht erstmal SELBST eine Forderung an eine gegnerische Haftpflicht zu stellen?

Diskutiert wird die Erstattung für außergerichtliche Tätigkeit vom Anwalt (dem ist ohnehin alles egal, weil er in jedem Fall seine volle Gebühr kassiert - egal von wem

Genau falsch. Den Anwalt sollte man wenn dann von Anfang an einschalten. Sonst sagt die Versicherung „wir zahlen 80%“ und der Anwalt kann sich dann um die restlichen 20% bemühen. Wozu er aber wenig Lust hat, denn nach dem Streitwert bemisst sich auch sein Honorar. Das ist auch gerichtlich so abgesichert, niemand muss allein gegen eine gegnerische (!) Versicherung antreten.

Kostenerstattung ist auch im gerichtlichen Verfahren nicht "sicher", denn die Kostentragung verteilt das Gericht nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen (91 ff. ZPO). Heißt: Nur wer komplett gewinnt, bekommt auch alle Kosten erstattet. Aber wie @Kai R. ganz richtig schreibt: Es ist viel besser, den Anwalt von Anfang an mit der kompletten Regulierung zu beauftragen, erstens aus Gebührengründen, zweitens damit nicht schon am Anfang falsche Weichen gestellt werden.

Mit welcher Begründung weigert sich denn die gegnerische Versicherung?

Ich verstehe das so, dass der Unfallgegner beim Ausparken gegen dein geparktes Fahrzeug gefahren ist. Also klarer kann die Schuldfrage dioch eigentlich nicht sein.

Möglicherweise sind die Schadenssummen in diesem Jahr schon zu hoch und man will schieben...

Wenn das tatsächlich so war (Ausparker touchiert korrekt geparktes Fahrzeug des Fragestellers), würde ich auch ohne Rechtschutz die Sache weiterbetreiben.

Der Fragesteller hat es gesehen, seine Ehefrau war dabei, die Sache ist eigentlich ziemlich klar. Deswegen wundere ich mich auch, warum dei Versicherung da verweigert.

Welches ist denn die gegnerische Versicherung?

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