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Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Linienbussen

Themenstarteram 1. August 2022 um 16:04

Hallo!

Ich versuche herauszufinden, welche Kriterien für Linienbusse bindend sind, die deren "Zulassungsbedingte Höchstgeschwindigkeit" betrifft.

Ich bin natürlich fündig geworden:

1. innerorts höchstens 50 km/h

2. außerorts 60 km/h oder 80 km/h (wenn alle Passagiere einen Sitzplatz haben)

3. Autobahnen / Kraftfahrstraßen über 60 km/h (wenn alle Passagiere einen Sitzplatz haben)

...laut Bußgeldkatalog...

Andererseits:

Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, wenn die Sitzplätze der Passagiere keine Gurte haben oder wenn die mögliche Stehplatzmenge (siehe Typenschild im Bus) höher ist, als die Sitzplatzmenge.

(unabhängig von tatsächlich vorhandenen Passagieren)

Natürlich auch eine Frage dessen, wann wurde dieser Bus zugelassen und was galt im Zulassungsjahr.

Ich interessiere mich für "junge" Busse und hier speziell für Gelenkbusse auf Landstraßen im Linienverkehr.

 

Weiss jemand Genaueres?

Grüße aus dem hohen Norden!

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21 Antworten

Moin Moin !

dazu sieht man einfach in den entsprechenden Vorschriften nach!

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

Ist also ganz einfach ! ausserhalb 80 km/h , wenn keine stehenden Fahrgäste befördert werden, sonst 60.

100KM/h nur mit besonderer Zulassung.

Die vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten natürlich vorrangig!

Und um eine immer wieder geäusserte Falschmeinung aufzunehmen :

Es gibt innerhalb geschlossener Ortschaften keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausser den nicht ausgeschilderten 50km/h !!!!! Wenn also auf einer Strasse innerhalb einer Ortschaft 100 km/h erlaubt ist, dann darf man mit stehenden Passagieren 100 km/h fahren ! Witzigerweise gilt das nicht , wenn diese Strasse eine Autobahn ist. Ist bestimmt nicht so gemeint, aber unsere Vorschriften werden von denjenigen , die sie formulieren , selber wohl nicht verstanden..........

MfG Volker

Normal hast Du alles richtig erwähnt und

Das stimmt auch hier-

https://www.kreis-wesel.de/.../

Die belegten Sitzplätze oder Stehplätze sind

ein Kriterium und wenn man auf der VA des KOM runderneuerte Reifen fährt,dann geht es von 100 auf 80 Km/h bei einem Reisebüro oder Überhanf Linienbus der auch auf 100 Km/ h zugelassen sein kann.

Ein Gelenkbus wird wie ein Lkw und Kraftwagen über 3,5t behandelt,laut meinem Kenntnisstand,

da der Gelenkbus ja ein einen "Anhänger" hinten drann hat ,Landstraße 60 km/ h.

MfG

Themenstarteram 1. August 2022 um 19:34

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 1. August 2022 um 20:06:17 Uhr:

Moin Moin !

dazu sieht man einfach in den entsprechenden Vorschriften nach!

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

Ist also ganz einfach ! ausserhalb 80 km/h , wenn keine stehenden Fahrgäste befördert werden, sonst 60.

100KM/h nur mit besonderer Zulassung.

Die vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten natürlich vorrangig!

Die Antwort fand ich gut, aber:

Wiegt ein Linien-Bus ab bzw. über 7,5 t (Gelenkbusse leer 11-12 t), darf auch dieser (LKW) außerorts nur 60 km/h fahren oder etwa nicht?

Da Pack mal noch ein paar Schippen drauf. Bei 17to bist der nãher an der Realität, zumindest bei Gelenkbussen.

 

@rosi03677 ich dachte runderneuert ist auf der Lenkachse nicht zulässig. Wurde das geändert oder habe ich da was Falsches im Hinterkopf?

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 1. August 2022 um 21:56:03 Uhr:

Da Pack mal noch ein paar Schippen drauf. Bei 17to bist der nãher an der Realität, zumindest bei Gelenkbussen.

@rosi03677 ich dachte runderneuert ist auf der Lenkachse nicht zulässig. Wurde das geändert oder habe ich da was Falsches im Hinterkopf?

So kenne ich das auch.

Auf den Lenkachse sind Runderneuerte Reifen nicht erlaubt.

Moin

Das die Verwendung von runderneuerten Reifen auf der Lenkachse

eines KOM bedenklich ist ,steht außer Frage !

Das würde Ich auch nicht machen,definitiv !

Es kann auch sein ,das ich eine Änderung im Gesetz verpasst habe,

da schaue ich schon lange nicht mehr rein!

evtl gibt es da ja Neueigkeiten,weil Ich auch kein Freund davon bin !

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php

§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

3.für Kraftomnibusse ohne Anhänger, die

f)auf der vorderen Lenkachse nicht mit nachgeschnittenen Reifen ausgerüstet sind

( da spricht man nur von nachgeschnittenen Reifen,

nicht von Runderneuerten Reifen)

vor Jahren haben Wir bei uns die Geschwindigkeitsbegrenzer von KOM

von 100 km/h auf 80 km/h runtergesetzt,

bei 2 Achsigen KOM .

mittlerweile kommen diese mit 80 km/h aus dem Werk !

Ich denke (weiß es aber nicht genau) das man dabei

nur seine "eigenen" Karkassen verwenden mußte ???

https://www.gummibereifung.de/...usreifen-keine-einsatzbeschraenkungen

https://business.michelin.de/hilfe-beratung/nutzung-in-deutschland

mfg

Ich war vorhin mal bei den Bussen.

Das mit dem Gelenkbus ist schon wieder mal sehr Verwirrend.

hat der Gelenkbus seinen Motor im "Anhänger" mit

Der Antriebsachse ganz hinten

zählt Er als "Schubgelenkbus" und

als normaler KOM und

damit darf Er sogar auf der BAB 100 km/ h fahren,

Landstraße 80 km/h wenn alle Fahrgäste sitzen.

Ansonsten wenn "einer" im Gang Steht,

Nur 60 km/ h.

Alles wenn der Geschwindigkeitsbegrenzer

auf 100 km/ h eingestellt ist .

MfG

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 2. August 2022 um 15:14:43 Uhr:

Das mit dem Gelenkbus ist schon wieder mal sehr Verwirrend.

hat der Gelenkbus seinen Motor im "Anhänger" mit

Der Antriebsachse ganz hinten

zählt Er als "Schubgelenkbus" und

als normaler KOM und

Da ist nichts verwirrend: ein Gelenkbus zählt nie als Anhängerzug, sondern immer als ein Fahrzeug. Egal wo Motor und Antriebsachse sitzen.

Zitat:

Landstraße 80 km/h wenn alle Fahrgäste sitzen.

Ansonsten wenn "einer" im Gang Steht,

Nur 60 km/ h.

Das Kriterium ist, ob für alle Fahrgäste ein Sitzplatz zur Verfügung steht. Ob die Fahrgäste ihre Sitzplätze auch benutzen spielt nach §3(3) StVO keine Rolle...

(Dafür gelten die 60 km/h dann aber auch auf Autobahnen, siehe §18 Absastz 5 Nr. 2 Buchst. c)

Hk Do,

Ich gebe das wieder was die Bus Werke bei uns gesagt hat und Sie meinten es gibt Unterschiede

bei Motor ganz hinten und

Mittelmotor ( wir der Ikarus früher)

wegen der V max und

ein Kriterium wäre noch die

Art der Knickwinkelsteuerung im Drehgelenk des

Nachläufer .

Sie haben aber nur noch den Motor ganz hinten und 80 und 100 km/ h KOM als Gelenkbus.

Deswegen Reden Wir ja auch darüber .

Ganz Interessant auch dazu dieses,

Quelle-

https://infoportal.mobil.nrw/.../gelenkbus.html

Bei den Gelenkbussen, die in ländlichen Regionen unterwegs sind, gibt es gegenüber den städtischen Modellen hauptsächlich Unterschiede in der Anzahl und Form der Bestuhlung und im Stauraum für Gepäckstücke.

Außerdem ist die Fahrhöchstgeschwindigkeit häufig auf bis zu 100 km/h angehoben.

Ein unterschiedliches Tempolimit für Solo- und Gelenkbusse gibt es in Österreich. Während die Solobusse 100 km/h fahren dürfen, sind die Gelenkbusse auf 80 km/h limitiert.

Moin Moin !

Zitat:

Die Antwort fand ich gut, aber:

Wiegt ein Linien-Bus ab bzw. über 7,5 t (Gelenkbusse leer 11-12 t), darf auch dieser (LKW) außerorts nur 60 km/h fahren oder etwa nicht?

Nein !

Nochmal der §3 StVO:

""""""

außerhalb geschlossener Ortschaften

a)

für

aa)

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,

bb)

Personenkraftwagen mit Anhänger,

cc)

Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie

dd)

Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,

80 km/h,

 

"""""""""

Das ist leider wieder mal unglücklich formuliert , und so zu verstehen:

Es gibt 4 verschiedene Möglichkeiten , die dazu führen , dass anstelle von den allgemeinen 100 km/h nur 80 gefahren werden darf , und zwar 1. aa , 2. bb , 3. ccc und 4. dd ! Und bei dd gibt es keine Gewichtseinschränkung.

Mir fällt gerade auf , man hat das Motorrad mit Anhänger vergessen............

 

Zitat:

Das Kriterium ist, ob für alle Fahrgäste ein Sitzplatz zur Verfügung steht. Ob die Fahrgäste ihre Sitzplätze auch benutzen spielt nach §3(3) StVO keine Rolle...

War mir noch gar nicht so ins Bewusstsein gerückt, stimmt natürlich , obwohl sicherlich auch nicht so gewollt......

MfG Volker

Das Motorrad mit Anhänger darf nur 60 fahren.

Siehe Buchstabe b Unterbuchstabe bb!

Leute, ich habe noch keinen Niederflurbus gefahren, dessen Begrenzer auf 100 km/h justiert wurde. Weder von Mercedes/Setra, Scania oder MAN. Da beschleunigt man spätestens bei 85 gegen eine unsichtbare Wand.

Zitat:

@Rigero schrieb am 6. August 2022 um 07:03:40 Uhr:

Leute, ich habe noch keinen Niederflurbus gefahren, dessen Begrenzer auf 100 km/h justiert wurde. Weder von Mercedes/Setra, Scania oder MAN. Da beschleunigt man spätestens bei 85 gegen eine unsichtbare Wand.

Wir hatten bei Postbus einige Solaris Urbino 12, die im Auftragsverkehr für die Wiener Linien eingesetzt wurde, bei denen Du von 85 geträumt hättest. :D

Solaris Urbino 12 Vmax
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