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Fremdes Auto auf Privatgrundstück

Themenstarteram 17. Mai 2023 um 11:34

Hallo, ich weiß nicht ob das hier reinpasst.

Ein Bekannter will sein Auto für 3 Wochen bei mir auf dem Hof abstellen. Jetzt will ich ein Schreiben machen, dass ich für sämtliche Schäden die eventuell entstehen nicht aufkomme.

Wie verhält es sich bei z.B. bei Sturmschäden? Z.B. Dachziegel fällt aufs Auto.

Zahlt dann seine KFZ Versicherung oder geht das über meine Gebäudeversicherung?

Oder ich ramme ihn aus Versehen mit dem ''Handwagen''? Man macht es ja nicht absichtlich.

Reicht da ein selbst aufgesetztes Schreiben?

So richtig habe ich mir das nicht überlegt als ich ja sagte.

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14 Antworten

Ich würde es, wenn überhaupt, ganz kurz halten.

Z.B. "Das Fahrzeug xy kann vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx auf eigene Gefahr an der Stelle xyz abgestellt werden."

Aus Sicht des Bekannten wäre wohl die Inanspruchnahme seiner VK (wenn er eine hat) der größte anzunehmende (Un-) Fall.

Dieses Risiko trägt aber doch grundsätzlich Jeder, der nicht auf eigenem Grund und Boden oder gemieteten Stellflächen parkt.

Bin jedoch kein Jurist ;)

Ich habe zwar keine direkte Antwort auf Deine Frage, aber wenn Du schon an sowas denkst: bedenke auch, sein Wagen könnte abbrennen und dann sollte auch seine Versicherung dafür einstehen. Geht aber nur, wenn der Wagen versichert ist, während er bei Dir geparkt ist.

Alles Gute!

Hallo,

Wagen sollte angemeldet sein, denn von dem können auch – wie der andere schon sagte – Schaden verursachen (Batterie Brand etc.).

Das oben genannte Schriftstück würde allgemein aus meiner Sicht auch ausreichen, bedenke jedoch, dass du für Schäden die du den Wagen zufügst trotzdem haftest.

Hoffe, Du hast eine private Haftpflichtversicherung und sofern Dein Eigentum auch eine Gebäudeversicherung.

Dieses "Problem" hättest du jedoch auch bei einem Wagen, der nur kurz abgestellt werden wohl sowie wenn z.B. ein Fahrrad von jemanden Dritten dort stehen würde, der dich besucht etc.

PS: Nein, Bein kein Anwalt ;)

Was bedeutet bei Dir auf dem Hof? Kannst Du das bitte näher erläutern.

Im BGB steht das näher erläutert: Wer anderen ...

In General und laienhaft erläutert gibt es Dinge bei denen Du haften musst als Eigentümer, Benutzer etc.

wie beispielweise mit dem Fahrrad gegen Auto, Ziegel vom Dach, Ast vom Baum, Kastanie vom Baum.

Aber nur wenn Du daran "schuld" bist wie Fahrrad, Dachziegel ist nicht ausreichend gesichert, Baum wurde nicht überprüft..

Weiter gibt es die sog. "höhere Gewalt" wie Stürme (ab Windstärke 8) Hagel etc. Hier muss sich der Eigentümer des Fz selbst um sein Eigentum kümmern - genauso wie Du um Dein Eigentum.

Da sollte es gut für ihn sein, wenn er eine Versicherung hat die solche Schäden übernimmt. Muss er jedoch nicht haben.

Und dann gibt es ein Szenario, dass sein Fz andere schädigt (Öl/Benzin läuft aus, Fz gerät in Brand) und der Halter dafür haften muss.

Da solltest DU darauf achten, dass der Fz.-Besitzer eine sog. Ruheversicherung hat

Sag deinem Freund er soll sein Auto auf einen bewachten Parkplatz stellen und Du übernimmst die Kosten

nee Spaß bei Seite

Verlangst Du fürs abstellen eine Gebühr ?

Du tust dem Bekannten einen Gefallen und hast das Gefühl, Dich gegen mögliche Inanspruchnahme absichern zu müssen?

Bei einer solchen Lage würde ich dem Bekannten empfehlen, das Fahrzeug auf einem anderen Platz abzustellen.

Themenstarteram 18. Mai 2023 um 7:18

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 17. Mai 2023 um 15:38:59 Uhr:

Sag deinem Freund er soll sein Auto auf einen bewachten Parkplatz stellen und Du übernimmst die Kosten

nee Spaß bei Seite

Verlangst Du fürs abstellen eine Gebühr ?

Nein. Keine Gebühren.

Themenstarteram 18. Mai 2023 um 7:20

Danke für die Antworten.

Auf einem bewachten Parkplatz übernimmt der Besitzer aber auch nicht für alles die Kosten wenn etwas passiert.

Wenn einer etwas wertvolles im Auto liegen lässt und es wird gestohlen, glaube ich kaum dass der Parkplatzbesitzer dafür haftbar gemacht wird. Oder bei Sturm fällt ein Baum um.

Wenn Du Dich bei einem Gefallen schon so absichern möchtest,dann ist ein anderer Stellplatz,als auf Deinem Hof,die bessere Alternative.

Themenstarteram 18. Mai 2023 um 7:40

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Mai 2023 um 09:27:17 Uhr:

Wenn Du Dich bei einem Gefallen schon so absichern möchtest,dann ist ein anderer Stellplatz,als auf Deinem Hof,die bessere Alternative.

Stimmt schon. Das ist ein bisschen schwierig zu erklären wie das zusammenhängt. Normalerweise passiert bei mir auch nichts.

Und jetzt, ein paar Tage davor ist es mir auch etwas blöd abzusagen. Mir geht es nur um eventuelle Schäden.

Bei den Wetterkapriolen z.B. kann alles mögliche passieren.

Da gibt es doch bestimmt auch Vorlagen für so etwas. Wenn ich mein Auto auf einem privaten Parkplatz gegen Gebühr abstelle, gehe ich doch auch einen Vertrag ein.

Hat den schon mal jemand gelesen?

Glaub ich kaum.

Das große Erwachen kommt dann erst wenn etwas passiert.

Ich fahre jetzt seit 1993 immer eigene Autos und habe (siehe Signatur) auch schon einige besessen, tlw sogar mal drei auf einmal für die alleinige Nutzung. Aber das ich eines davon hätte auf einem fremden Grundstück für länger als einen Tag / Nacht mal abgestellt hätte: nö.... einen Vertrag hätte ich dafür weder gewollt, noch überhaupt dran gedacht.

Ich habe mal mein Cabrio für einen Winter in einer Scheune abstellen wollen. Der "Vermieter" hat dann gesagt: "ist aber Handschlag, kein Mietvertrag und und versichert ist hier auch nichts. Wenn der Schuppen abbrennt ist das Dein Problem". Er hat mich immerhin sauber informiert.

Themenstarteram 18. Mai 2023 um 9:24

Der Eigentümer wohnt schon in einer nicht ganz sicheren Ecke. Und es wird von Tag zu Tag schlimmer dort.

Auf der einen Seite kann ich ihn verstehen. Älter Typ und stolz auf sein neues Auto.

Auf der anderen Seite sieht er auch nicht was draußen vor sich geht wenn er im Bett liegt.

Er denkt nun, wenn jemand sieht dass das Auto tagelang nicht bewegt wird, dass das einladend sein könnte.

Es ist schon einladend,wenn das Auto jeden Tag am gleichen Ort steht. Mehr müssen die nicht wissen.

Fürs einsacken brauchen die nicht lang.

mit der Karre gegenfahren.....also Privathaftpflicht sollte man haben, so oder so...

Ein Nachbar stellt sein Fahrzeug bei mir im CP ab, wenn ich in Urlaub bin - find ich gut, ist dann doch jemand da, ist aber anders als bei dir.

Unterschrieben hat er nichts

Solange das Auto normal versichert ist......Ruheversicherung greift nur bei Abmeldung...

 

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