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Fragen zur Meldung und Versicherungsfolgen eines Auffahrunfalls beim Fahrzeugkauf

Themenstarteram 27. April 2024 um 14:24

Hallo,

ich habe kürzlich ein Fahrzeug gekauft und im Kaufvertrag steht, dass die Front- und Heckschürze wegen eines Auffahrunfalls ausgetauscht wurden. Auch die Anhängerkupplung wurde als Vorsichtsmaßnahme ersetzt.

Jetzt frage ich mich, ob solche Schäden aus früheren Unfällen normalerweise der Versicherung gemeldet werden müssen? Zudem würde mich interessieren, ob durch solche Meldungen die Versicherungsprämien in der Regel erhöht werden?

Zusätzlich bin ich etwas verwirrt bezüglich der Erwähnung der Anhängerkupplung. Bedeutet das, dass sie nur ausgetauscht wurde, um die Stabilität der Schürzen zu gewährleisten, oder gibt es da einen anderen Grund?

Vielen Dank im Voraus.

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7 Antworten

Ließ dir deine AKB der KFZ Versicherung durch, dann weißt du was du wann und wo melden musst

Aber die Höhe oder was getauscht wurde muss man nicht melden. Außer natürlich der gegnerischen Versicherung wenn man den Schaden ersetzt bekommen will.

Die Prämie steigt bei Zahlung eines Schadens.

 

Dein Wagen wurde ja zwei Mal angebumbst, hoffe da war der Preis angemessen und sonst alles in Ordnung .

Wenn dir einer hinten auf die AHK Auffahrt muss die meistens vorsorglich erneuert werden.

Die Vorschäden sind für das versicherte Risiko ohne Relevanz.

Eine Anhängerkupplung wird fast immer prophylaktisch ausgetauscht, da die Kosten einer Untersuchung die Materialkosten übersteigen.

Zitat:

Die Vorschäden sind für das versicherte Risiko ohne Relevanz.

Es sei denn, sie stehen als nicht repariert in der HIS Datenbank.

Themenstarteram 28. April 2024 um 5:48

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 27. April 2024 um 22:44:50 Uhr:

Zitat:

Die Vorschäden sind für das versicherte Risiko ohne Relevanz.

Es sei denn, sie stehen als nicht repariert in der HIS Datenbank.

Ihr seid Experten und ich noch mehr verwirrt. Was bedeutet das für mich?

Wenn Du dein gebraucht gekauftes Fahrzeug versicherst, brauchst du die Schäden aus vorherigen Unfällen nicht deiner Versicherung mitteilen. Das hat keine Auswirkungen auf die Versicherungsprämie.

Etwas anderes ist es, wenn es zu einem Schaden an deinem Fahrzeug kommt, der über deine oder die Versicherung des Unfallgegners abgewickelt werden soll. Dann können die Schäden in die Bewertung des Fahrzeugwertes einfliessen. Falls die Reparaturen der Unfallschäden bei fiktiver Abrechnung mit der Versicherung in Eigenregie durchgeführt wurden, kann es sein, dass sie als nicht repariert in der HIS Datenbank stehen und du bei einem neuen Schaden diesen nicht oder nur teilweise von der Versicherung erstattet bekommst.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 27. April 2024 um 22:44:50 Uhr:

Zitat:

Die Vorschäden sind für das versicherte Risiko ohne Relevanz.

Es sei denn, sie stehen als nicht repariert in der HIS Datenbank.

Interessant,

und aus welchem Grunde sollte die Versicherung das interessieren?

Nenne doch bitte mal ein Beispiel.

Catwiezle hat mit seinem Kommentar vollkommen recht.

Zitat:

Catwiezle hat mit seinem Kommentar vollkommen recht.

Stimmt.

Genau wie ich hat er auch auf die HIS Datenbank hingewiesen.

 

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