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Auffahrunfall auf der Autobahn

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 14:12

Hallo zusammen,

 

mir ist was (wie mir scheint) sehr seltenes passiert.

 

am 14.10 auf der A24 um 19:20 bin ich dem vorrausfahrenden PKW ca.. 80km/h

mit genügend Sicherheitsabstand hinter her gefahren.

Auf einmal gehen bei dem die Rückfahrscheinwerfer an und der legt ne Vollbremsung hin.

Bis ich realisiert hatte dass der wohl über sein Getriebe eine Vollbremsung veranstaltete

war mein Sicherheitsabstand nicht mehr groß genug und ich bin ihm hinten drauf gefahren.

 

Ich kann mir das nur so erklären das er wohl an seine Automatik rumgespielt haben muss,

und über den Rückwärtsgang eine Vollbremsung gemacht hat. ( Nissan Maxima BJ 2002 )

 

Da mir meine eigene Versicherung nicht wirklich glaubt das so etwas überhaupt möglich ist,

und der Fahrer jetzt behauptet er habe nicht gebremst,

hängt jetzt alles von dem Gutachter ab den die Versicherung beauftragt hat.

Ich habe da ein sehr ungutes Gefühl da man selten finden kann was man für unwahrscheinlich hält.

 

Suche daher Autofahrer/innen denen so etwas oder ähnliches auch schon mal passiert ist.

 

Danke für Eure Hilfe

 

Ralf

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60 Antworten

Naja, passiert ist mir sowas nicht, aber um es kurz zu machen:

1. wenn Du nicht mehr anhalten konntest, hattest Du nicht genug Sicherheitsabstand

2. natürlich darf der Vorrausfahrende dennoch nicht grundlos bremsen

3. zwei Mögliche "Outcomes":

a) der Gutachter stellt fest der Vordermann hat grundlos gebremst, dann läuft es in der Regel aber auch auf eine Schadensteilung hinaus

b) der Gutachter kann ein bremsen (oder Rückwärtsgang einlegen) nicht feststellen, dann bist du wohl 100 %ig Schuld und zahlst.

...nur meine persönliche Meinung.

Um den Rückwärtsgang bei 80km/h einlegen zu können, muß das Getriebe schon defekt sein. Das müsste der Gutachter merken.

Ein bei 80km/h eingelegter Rückwärtsgang sollte dann aber auch irgendetwas zum abreissen bringen.

Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Auto nach einer solchen Aktion ohne Werkstattaufenthalt wieder fahren kann.

2002 ist als Baujahr zu neu für das hier geschilderte.

Ich denke, Du hast Bremslichter und Rückfahrscheinwerfer verwechselt.

Was gibt der Unfallgegener als Grund für die Gefahrenbremsung an?

Herzlich willkommen bei MT.

Eine wirklich üble Geschichte.

Was genau vor Dir abging wird schwer zu ermitteln sein.

Du könntest tatsächlich das Opfer von Autobumsern geworden sein.

Deine Versicherung sollte allerdings in der Lage sein zu prüfen, ob Fahrer, Halter oder das gegnerische Auto schon öfters in Unfälle verwickelt waren.

Manipulationen an Bremslichtern etc. sind die Regel bei solchen Ereignissen.

Solche Dinge sollte man stets sofort der Polizei mitteilen, die kann ggf. an Ort und stelle ein Beweissicherungsverfahren einleiten.

Fährt das Opfer weg, ist der beweis auf Nimmer wiedersehen verschwunden.

Sich dagegen zu wehren ist sehr schwer, da solche Leute meistens noch Zeugen präsentieren können und man selbst oft ohne dasteht.

Fakt ist allerdings auch, dass Du bei Fahrt auf halben Tacho problemlos hättest zum Stillstand kommen können.

Du hattest zu geringen Abstand und/oder gepennt.

Bei dem Tempo auf der Autobahn ist meist beides der Fall.

Man rechnet nicht einem solchen Verhalten und wacht zu spät auf.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Man rechnet nicht einem solchen Verhalten und wacht zu spät auf.

Völlig richtig. Jedoch reagiert man i.A. hauptsächlich und vorrangig auf die Bremslichter. Ohne dieses rote Warnsignal benötigt man sehr lange, um eine Verzögerung des Vordermannes zu realisieren. Deshalb kann man dem TE in diesem Falle nicht unbedingt einen Vorwurf machen, sofern das vorausfahrende Fahrzeug manipuliert bzw. defekt war.

Persönlich habe ich schon einige Fahrzeuge gesehen, die während der (Vorwärts-)Fahrt eingeschaltete Rückfahrlichter hatten. Von daher würde ich persönlich plötzlich aufleuchtende Rückfahrlichter auch nicht zwingend als Gefahrhinweis mit der selben Priorität eines aufleuchtenden Bremslichtes interpretieren.

@groove_hh: Hast Du zu irgendeinem Zeitpunkt aufleuchtende Bremslichter gesehen?

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Von daher würde ich persönlich plötzlich aufleuchtende Rückfahrlichter auch nicht zwingend als Gefahrhinweis mit der selben Priorität eines aufleuchtenden Bremslichtes interpretieren.

Das erzähl dann mal einem Richter, dann ist die Schuldfrage sehr sehr schnell geklärt und man erspart sich viel Aufwand ;)

Mal Spaß beiseite, natürlich sololte einem sowas zu Denken geben und man sollte noch vorsichtiger sein und seinen Sicherheitsabstand gegenbenenfalls verlängern. Nichts zu tun ist ja fast schon fahrlässig...

kann es denn sein, dass der Unfallgegner nicht mehr die serienmässigen Rückleuchten installiert hatte, sondern welche aus der "tuner" ecke:

Ich hatte gestern ein Auto vor mir, welches durch solche tollen Rückleuchten unheimlich helle Bremslichter hatte, fast schon weiß, also wie Rückfahrlicht.

Du hast gesagt, du hast 2 Lichter gesehen, schau doch mal ob der Maxima dieses Baujahr überhaupt 2 Rückfahrlichter hatte...

Wenn dies nicht der Fall war , und es tatsächlich Bremslichter waren , die aus der Tuner ecke kommen, würde ich mir an deiner Ecke den Gutachter drauf hinweisen, dass er bitte sein Augenmerk auch auf diese richten soll, Stichwort " nicht zugelassene Anbauteile , Verlust BE, Versicherung " Vielleicht hast du damit Glück .

Dann sieht es nämlich gleich besser für dich aus.

Beste grüße

Flo

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

@groove_hh: Hast Du zu irgendeinem Zeitpunkt aufleuchtende Bremslichter gesehen?

Hi.. danke für dein Beitrag.. du sprichst mir aus der Seele..

habe nur zu den normalen Rückleuchten auf einmal die Rückfahrscheinwerfer aufleuchten gesehen

und bis ich dann geschnallt hatte das der eine Vollbremsung macht, war es zu spät.

Bin noch mit ca 20km/h hinten drauf. Wollte zwar noch ausweichen,

habe Ihn aber noch halb erwischt. Beifahrerseite leicht gestaucht und deshalb Totalschaden.

schade war echt ein schönes Auto

Gruß .. groove_hh

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von Nordeos

Um den Rückwärtsgang bei 80km/h einlegen zu können, muß das Getriebe schon defekt sein. Das müsste der Gutachter merken.

Ein bei 80km/h eingelegter Rückwärtsgang sollte dann aber auch irgendetwas zum abreissen bringen.

Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Auto nach einer solchen Aktion ohne Werkstattaufenthalt wieder fahren kann.

Hi.. habe mich noch bei Nissan schlau gemacht und der Werkstattmeister hat mir gesagt das es eine mechanische Verrigelung gibt damit man nich ausversehen den Rückwärtsgang einlegen kann, aber was dann mit dem Getriebe passiert konnte er mir auch nicht sagen.

Hat wohl noch keiner ausprobiert bei 80km/h die Verriegelung zu drücken und auf R zu schalten.

Das unglaubliche ist das der Nissan danach noch weiter fahren konnte.

Grove hh lies dann noch mal mein Beitrag durch....

langsam glaube ich echt, dass es die Bremslichter waren, die falsch geleuchtet haben.

Von der Theorie her, sollte nicht allzuviel vom Maximagetriebe übrig geblieben sein wenn der Rückwärtsgang in die ungebremst in die Gegenrichtung laufende Zahnräder einrückt...

Wenn wirklich die Lampen für den Rückwärtsgang anwaren, kann man das feststellen. Wenn die Lampe durch den Unfall zerstört wurde, reicht ein Stück vom Glühfaden.Wurde die Lampe nicht zerstört wurde der Glüfaden "gedehnt". So ein Gutachten ist aber nicht wirklich preiswert.

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Herzlich willkommen bei MT.

Eine wirklich üble Geschichte.

Was genau vor Dir abging wird schwer zu ermitteln sein.

Du könntest tatsächlich das Opfer von Autobumsern geworden sein.

Ist mir auch durch den Kopf Gegangen und meine Versicherung hat den Fahrer ohne diesbezügliche Auffälligkeiten überprüft.

War ein ältere Herr mit Frau und Enkel aber man weiss ja nie..

Wir hatten auch die Polizei gerufen aber die konnten an dem Wagen nichts ungewöhnliches feststellen.

Ein älterer Herr mit Frau und Enkel ist nicht unbedingt das typischhe Klientel für Tuningleuchten ohne ABE .. aber auf jeden Fall prüfen, man weiss ja nie.

Seltsam ist der Fall , wenn es so war wie geschildert , allemal .

beste Grüße

Flo

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von Flowmaster

kann es denn sein, dass der Unfallgegner nicht mehr die serienmässigen Rückleuchten installiert hatte, sondern welche aus der "tuner" ecke:

Flo

Hi Flo.. das ist ne klasse Idee,

sahen eigentlich serienmässig aus, werde das mit den 2 Rüchfahrscheiwerfern aber checken.

hätte auch gedacht das so eine Handhabung ein Getriebe

nicht überleben kann... aber der Nissan war unglaublicherweise noch fahrbereit und der ältere Herr ist damit noch nach Hause gefahren. Ein Schaltgertiebe hätte es auf jeden fall zerlegt!

Gruß .. Groove_hh

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