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Fahrzeug Anmeldung Kennzeichen behalten

Themenstarteram 3. Januar 2024 um 20:08

Wir haben einen Gebrauchtwagen gekauft den wir bald abholen können, und unser jetziges Fahrzeug beim Händler abstellen können.

Wir würden gerne das Kennzeichen behalten.

Laut Versicherung können wir es nach Abmeldung bis Mitternacht fahren.

 

Jetzt ist nur die Frage..wenn wir es abmelden, und die Zulassungsstelle uns auf die selben Schilder die neuen Plaketten drauf macht, wir diese kennzeichen dann aud das abgemeldete Auto anbringen und dann zum Händler fahren ob es dann Probleme gibt...

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16 Antworten

Ich meine das funktioniert nicht so, weil dann praktisch ein Tag lang 2 PKWs auf ein Kennzeichen laufen.

Alternative wäre Neue Schilder, Auto an verschiedenen Tagen ab und anmelden.

Beide verschiedene Autos an 1 Tag mit dem gleichen Kennz.Kombi geht tatsächlich nicht und ist nicht erlaubt.

Mit dem alten Auto hinfahren (auch abgemeldet ohne Siegel bis 24 Uhr am Abmeldetag möglich) Kennzeichen Kombi sofort danach für sich reservieren lassen und das neue Auto vom Händler mit KZK holen oder er stellt vielleicht eine Rote Nummer zur Überführung zur Verfügung .

Ist nach meiner Rechtsauffassung "Kennzeichenmissbrauch" und eine Straftat.

Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 4. Januar 2024 um 10:00:29 Uhr:

Ist nach meiner Rechtsauffassung "Kennzeichenmissbrauch" und eine Straftat.

Ich bin sogar beim Anfangsverdacht einer Urkundenfälschung.

Nein … geht (zumindest wenn ich die Fallkonstellation richtig verstanden habe).

Ich hab meinen alten PKW ab- und das neue Auto mit dem gleichen Kennzeichen gleichzeitig bei der Zulassungsstelle angemeldet. Wurde so auch vom LRA als möglich bestätigt!!

Einzige Voraussetzung: du musst den neuen PKW mit neuen Kennzeichenschildern ausstatten. Die alten entstempelten Kennzeichen kommen ans alte Auto und du darfst damit noch die Fahrt zum Autohaus machen.

Soweit ich weiß, darf man mit dem alten Auto nicht beliebig bis 24 Uhr „rumgurken“, sondern noch eine Fahrt zur Überführung am Tag des Abmeldes machen. Aber … ich bin definitiv kein Fachmann!!

@dragomgreen6n

Wie hast Du das Problem inzwischen gelöst?

Oder steht es noch an und wäre der Vorschlag von IWfan für Dich umsetzbar?

Dazu bräuchtest Du aber vorab schon alle nötigen Papiere vom neuen Auto!

Zitat:

@IWfan schrieb am 4. Januar 2024 um 18:48:13 Uhr:

Nein … geht (zumindest wenn ich die Fallkonstellation richtig verstanden habe).

Ich hab meinen alten PKW ab- und das neue Auto mit dem gleichen Kennzeichen gleichzeitig bei der Zulassungsstelle angemeldet. Wurde so auch vom LRA als möglich bestätigt!!

Einzige Voraussetzung: du musst den neuen PKW mit neuen Kennzeichenschildern ausstatten. Die alten entstempelten Kennzeichen kommen ans alte Auto und du darfst damit noch die Fahrt zum Autohaus machen.

Soweit ich weiß, darf man mit dem alten Auto nicht beliebig bis 24 Uhr „rumgurken“, sondern noch eine Fahrt zur Überführung am Tag des Abmeldes machen. Aber … ich bin definitiv kein Fachmann!!

Hi,

ich denke das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle anders. Bei uns ist es so, das man am gleichen Tag ein Fahrzeug abmelden und gleich ein anderes Fahrzeug mit den gleichen Schildern anmelden kann. Nur darf man nicht mit dem abzumeldenden Fahrzeug dort sein, weil der nach Abmeldung nicht mehr bewegt werden darf, zumindest nicht mit den alten Schildern.

Mit den alten entsiegelten Schildern darf die Rückfahrt getätigt werden.

Muss man sich nur für das neue Fahrzeug neue Bleche prägen lassen

@Windelexpress heißt das, dass am selben Tag zwei Fahrzeuge mit der selben Kennzeichenkombination fahren dürfen? einmal gesiegelt, einmal ensiegelt.

@IWfan hat das ja auch so geschrieben.

@dragongreen6n kommt von Dir noch eine Rückmeldung, wie die Story ausgegengen ist?

Ja.

Ich finde das auch unglücklich. Aber trotz neuer FZV hat man es wieder nicht geschafft jahrelang bekannte Unklarheiten eindeutig zu regeln.

Thema Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung. Dass es darüber auch regelmäßig Diskussionen gibt, hätte der Verordnungsgeber wissen müssen und einfach in '§ 2 mit aufnehmen können.

Probe- Prüfungs- Überführungsfahrt hat er klar niedergeschrieben, da wäre es ein leichtes gewesen, Rückfahrt ebenfalls zu definieren.

Danke Dir für die Erläuterung :).

Themenstarteram 15. Januar 2024 um 21:22

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 15. Januar 2024 um 21:58:25 Uhr:

@Windelexpress heißt das, dass am selben Tag zwei Fahrzeuge mit der selben Kennzeichenkombination fahren dürfen? einmal gesiegelt, einmal ensiegelt.

@IWfan hat das ja auch so geschrieben.

@dragongreen6n kommt von Dir noch eine Rückmeldung, wie die Story ausgegengen ist?

Haben ein neues Kennzeichen genommen!

Doch darf man schon, man muß aber auf direkten Weg nach Hause fahren!

Zitat:

@Aydin1 schrieb am 15. Januar 2024 um 20:07:53 Uhr:

Zitat:

@IWfan schrieb am 4. Januar 2024 um 18:48:13 Uhr:

Nein … geht (zumindest wenn ich die Fallkonstellation richtig verstanden habe).

Ich hab meinen alten PKW ab- und das neue Auto mit dem gleichen Kennzeichen gleichzeitig bei der Zulassungsstelle angemeldet. Wurde so auch vom LRA als möglich bestätigt!!

Einzige Voraussetzung: du musst den neuen PKW mit neuen Kennzeichenschildern ausstatten. Die alten entstempelten Kennzeichen kommen ans alte Auto und du darfst damit noch die Fahrt zum Autohaus machen.

Soweit ich weiß, darf man mit dem alten Auto nicht beliebig bis 24 Uhr „rumgurken“, sondern noch eine Fahrt zur Überführung am Tag des Abmeldes machen. Aber … ich bin definitiv kein Fachmann!!

Hi,

ich denke das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle anders. Bei uns ist es so, das man am gleichen Tag ein Fahrzeug abmelden und gleich ein anderes Fahrzeug mit den gleichen Schildern anmelden kann. Nur darf man nicht mit dem abzumeldenden Fahrzeug dort sein, weil der nach Abmeldung nicht mehr bewegt werden darf, zumindest nicht mit den alten Schildern.

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