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Erster Verkehrunfall - Ablauf nach dem Unfall? (Reperatur, Gutachten, Anwalt etc)

Themenstarteram 19. April 2024 um 18:37

Hallo zusammen,

nun ist also passiert. Nach 14 Jahren ohne Zwischenfall ist mir jemand im stockenden Verkehr ungebremst hinten reingescheppert. Vorneweg, bis auf etwas Nacken etc. hat sich niemand verletzt.

Da es bei mir in der Familie sehr wenig Erfahrungen mit Unfällen gibt, möchte ich mich hier ans Forum wenden.

 

Wie ist den generell der ideale Ablauf nach so einem Unfall (als "Unschuldiger")?

Den Unfall haben wir von der Polizei aufnehmen lassen.

Nun die Fragen, muss ich auf Post der Versicherung der Gegenpartei warten?

Geht man grundsätzlich zum Anwalt? (Stichwort Verkehrsrechtschutz)

Wann kann ich mit dem Gutachten / der Reperatur beginnen, gibt es hier etwas zu beachten?

 

Mich würde so der übliche Ablauf daher interessieren. Gerne auch eine Verlinkung falls es ein ähnliches Thema hier schon gab.

Würde mich über jegliche Antwort / Hilfe freuen!

Vielen Dank und beste Grüße!

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20 Antworten

Du hast idealerweise sowas wie ein Schuldeingeständnis des Drauffahrers?

Bist du 1 oder 2 im Protokoll der herbeigerufenen Polizei?

Der allgemein verbreitetete Glaube "wenns hinten kracht, gibts vorne Geld" ist ein Mythos.

Achso: Gibts bei dir eine RSV?

Du musst dich bei der gegnerischen Versicherung melden, von selbst macht die nix.

Am besten ist es einen Anwalt einzuschalten. Hast du keine Rechtschutzversicherung, dann hängt es von den Umständen ab, ob das Einschalten eines Anwalts sinnvoll ist. Hier möchte ich keine Empfehlung aussprechen.

Auf jeden Fall, wenn Anwalt, dann sofort und nicht erst später.

Wichtig ist noch, wenn du einen Mietwagen brauchst, dann solltest du dir von den Autovermietungen mindestens 3 Vergleichsangebote einholen und beim günstigsten das Auto mieten. Es reicht einfach im Internet über ein Vergleichsportal ein Screenshot, auf dem die 3 günstigsten Angebote zu sehen sind.

Insbesondere, wenn der Wagen ein Totalschaden ist oder die Reparaturkosten sehr teuer sind, macht es Sinn, der gegnerischen Versicherung mitzugeilen (egal ob es stimmt oder nicht), dass du nicht vorfinanzierungsfähig bist, sprich finanziell nicht in der Lage bist, ohne die Zahlung der Versicherung dir ein vergleichbares Auto zu kaufen oder die Reparatur durchführen zu lassen.

Wenn die Versicherung die Zahlung zeitlich verzögert, kann man so noch einige Zeit an Nutzungsausfall oder einen Mietwagen bezahlt bekommen.

 

Gruß

Uwe

… und unmittelbar den Arzt aufsuchen!:)

......und diesen Thread ins Versicherungsforum verschieben lassen, dort sind die Schadenspezis unterwegs.

 

@Moorteufelchen @zimpalazumpala

Done

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 19. April 2024 um 20:44:41 Uhr:

Du hast idealerweise sowas wie ein Schuldeingeständnis des Drauffahrers?

Bist du 1 oder 2 im Protokoll der herbeigerufenen Polizei?

Der allgemein verbreitetete Glaube "wenns hinten kracht, gibts vorne Geld" ist ein Mythos.

Achso: Gibts bei dir eine RSV?

Das mit dem Schuldeingeständnis wird immer wieder genannt und empfohlen.

Das ist lt. Kfz-Versicherungsbedingungen aber ausdrücklich verboten und kann zu Problemen mit der gegnerischen Versicherung führen.

Grund ist, dass viele so etwas in der Hektik zu leicht und unüberlegt unterschreiben, weil sie den genauen Unfallhergang noch gar nicht überschaut haben, gerade wenn der eigentlich schuldige Unfallgegner auch noch entsprechend agressiv auftritt.

Also besser sowas nicht machen und auch nicht vom Unfallgegner fordern!

Eigene Fotos (Smartphone hat heute ja fast jeder dabei), Zeugen und die Unterlagen der Polizei haben einen wesentlich höheren Aussage- und Nachweiseffekt.

Sachverhalt vom Ablauf unterschreiben, z.B. den Vordruck der Versicherung oder ADAC, ist doch kein Schuldeingeständnis.

Also die Versicherungen anrufen ist eigentlich die erste Handlung, die sagen dann wie es weiter geht.

Anwalt ist immer gut für den weiteren Verlauf.

Zitat:

@manvo schrieb am 19. April 2024 um 22:38:11 Uhr:

Sachverhalt vom Ablauf unterschreiben, z.B. den Vordruck der Versicherung oder ADAC, ist doch kein Schuldeingeständnis.

Korrekt, das sehe ich genau auch so, dem TE wurde aber empfohlen, idealerweise ein Schuldanerkenntnis hereingenommen zu haben.

Zitat:

@manvo schrieb am 19. April 2024 um 22:38:11 Uhr:

 

Also die Versicherungen anrufen ist eigentlich die erste Handlung, die sagen dann wie es weiter geht.

Und das ist der erste und größte Fehler, denn die gegnerische Versicherung verweißt auf ihr Schadensmanagment und damit wirst du "überfahren".

Bei der Versicherung den Schaden melden und eine Schadensnummer fordern, sonst nichts. Auch nicht bequatschen lassen.

Der nächste Schritt ist einen Anwalt aufsuchen und eventuell schon einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Der Rest macht der Anwalt.

Hast Du Zeugen oder vielleicht sogar eine Dashcam-Aufnahme ? Nicht dass der Auffahrende am Ende noch behauptet, er hätte gestanden und Du wärst ihm rückwärts aufgefahren, und seine 3 Cousins im Auto können es bezeugen.

Hat es leider alles schon gegeben....

Könnte man das mit den ganzen Mutmaßungen mal sein lassen.

Zitat:

@tobcio schrieb am 19. April 2024 um 20:37:15 Uhr:

 

- die eigene Rechtschutzversicherung informieren und eine Kostenzusage für die außergerichtliche Geltendmachung deiner Ansprüche über einen Anwalt einholen

- Anwalt mit der Abwicklung beauftragen

- eigenen Gutachter mit einem Gutachten beauftragen (evt. geht das auch über den Anwalt, wenn der jemand hat, mit dem er zusammenarbeitet)

- evt. Mietwagen Preisvergleiche einholen und günstigsten Mietwagen anmieten, bevor die gegnerische Versicherung dir ein Angebot für einen Mietwagen unterbreitet... oder das Angebot der gegnerischen Versicherung dann annehmen... oder keinen Mietwagen nehmen und den Nutzungsausfall geltendmachen

- evt. eigene Haftpflichtversicherung (vorsorglich) über den Unfall informieren, falls am Ende doch Streitigkeiten über die Haftung auftauchen und diese evt. doch etwas leisten müsste

Eigentlich ganz einfach ... einen eigenen selbst ausgesuchten! Gutschter aufsuchen, evtl. hat deine Stammwerkstatt einen ..., der nächste Schritt gleich einen Anwalt ins Boot holen , optimalerweise kann dir der Gutachter gleich einen nennen, mit dem er zusammenarbeitet und an dem das Gutachten gleich gesendet wird...

Dann wird sich dein! Anwalt bei dir melden oder du meldest dich bei ihm, ihr macht aus .. was du wünschst und wird Fragen beantworten .. Reparatur, oder das Auto abstoßen, Mietwagen oder Nutzungsausfall. Dann musst du ein paar Formulare unterschreiben, das der Anwalt für dich alles regelt .. Danach enspannt zurücklehnen und Anwalt machen lassen ...ab und zu bekommst du dann zur Information Kopien von dem Schriftwechsel zwischen Anwalt und versicherung..du musst und solltest nicht dazwischen funken...

Deine eigene Versicherung kannst du über den Unfall informieren, falls es nachträglich zu Unstimmigkeiten wegen der Schuldfrage kommt, bist du deiner Anzeigepflicht nachgekommen ...ansonten ist die eigene Versicherung raus ...

Auf gar keinen Fall auf die Idee kommen, mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt zu treten, evtl. versuchen die es von sich aus (Anruf, Brief), dann einfach auf deinen Anwalt verweisen ... Immer im Hinterkopf behalten, die gegnerische Versicherung arbeitet gegen dich, sie möchten wenig - nichts zahlen ... klingt gemein ... ist aber so...

Wenn die Schuldfrage grundsätzlich klar ist, brauchts du dir auch keine Gedanken um die Anwaltskosten zu machen, der rechnet sein Honorar mit der gegnerischen Versicherung ab...davon bekommst du garnichts mit...

die kommt sowieso immer, egal ob Unfälle oder nicht und wie man sie regeln lässt...:D:D

Also sollte man bei dem System wo Milliarden € gedreht werden, zusehen das zu bekommen was einem zusteht..und dazu ist das Gespann Gutachter + Anwalt beste Vorraussetzung ....:cool:

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