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Eingetragener zusätzlicher Fahrer, versichert oder nicht?

Themenstarteram 9. November 2023 um 16:18

Moin!

 

In einem anderen Thread habe ich was erfahren was ich aber nicht unbedingt vertiefen wollte da es um was anderes ging.

 

Mein Fahrzeug ist auf mich angemeldet und versichert. Als Fahrer bin natürlich ich eingetragen. Als zusätzlicher Fahrer ist meine Ehefrau eingetragen (wurde nur als Ehepartner, ohne Namen angegeben).

 

Wenn sie jetzt mit meinem Fahrzeug fahren sollte und es passiert ein Unfall, ist mein Fahrzeug versichert obwohl sie gefahren ist? Wobei sie ja eingetragen ist. Haftet meine Versicherung dann? Und andersrum, würde die gegnerische Versicherung in so einem Fall haften?

 

Danke für jeden Rat!

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22 Antworten

Natürlich ist ein Unfall von deiner Frau als Fahrer abgedeckt, sogar als zusätzlicher Fahrer. Weshalb bist du da jetzt unsicher?

Normalerweise bedeutet "zusätzlicher Fahrer", dass auch andere Personen dein Fahrzeug fahren dürfen und die Prämie erhöht sich.

Bei meinen Verträgen ist die Ehefrau immer kostenfrei mit drin, ohne das die Option "zusätzlicher Fahrer" kostenpflichtig mitgebucht werden muss.

Themenstarteram 9. November 2023 um 16:49

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 9. November 2023 um 17:43:13 Uhr:

Natürlich ist ein Unfall von deiner Frau als Fahrer abgedeckt, sogar als zusätzlicher Fahrer. Weshalb bist du da jetzt unsicher?

Normalerweise bedeutet "zusätzlicher Fahrer", dass auch andere Personen dein Fahrzeug fahren dürfen und die Prämie erhöht sich.

Bei meinen Verträgen ist die Ehefrau immer kostenfrei mit drin, ohne das die Option "zusätzlicher Fahrer" kostenpflichtig mitgebucht werden muss.

Danke für die Info. Ist bei mir auch kostenfrei.

In einem anderen Thread wurde mir geantwortet, dass das Fahrzeug zwar versichert ist, ich aber trotzdem eine Vertragsstrafe zahlen müsste. Kann natürlich auch sein, dass ich das falsch verstanden habe.

Wie dem auch sei, vielen Dank!

Um deine Frage anhand eines anderen Beispiels nochmal zu erörtern.

 

Mein Fahrzeug, welches mir gehört ist über meine Lebensgefährtin versichert. Wir sind noch nicht verheiratet. Sie selbst hat noch keinen Führerschein.

 

Bei Vertragsabschluss wurde online angegeben dass das Fahrzeug von ihr und ihrem "Ehepartner/Lebensgefährten" gefahren wird. Da stand sogar explizit Lebensgefährte mit dabei. Soweit ich mich noch Recht entsinnen kann, war eine Auswahl auf ausschließlich sie, sogar gar nicht möglich.

Soll heißen, der Ehepartner/Lebensgefährte ist in diesem Vertrag immer mitversichert, weniger geht gar nicht.

 

Die meisten Versicherungen heutzutage bieten das so an, ich kann mir gut vorstellen, dass es da in der Vergangenheit häufiger Probleme gab, frei nach dem Motto:"ich fahr fix mit deinem Auto zum Bäcker" und am Ende wars ein Totalschaden und viel schlechtes Image für die Versicherung.

Themenstarteram 9. November 2023 um 18:26

Alles klar. Dann bin ich jetzt so beruhigt wie vor meiner Verwirrung.

Vielen Dank!

Zitat:

@lanape schrieb am 9. November 2023 um 17:18:55 Uhr:

. Haftet meine Versicherung dann? Und andersrum, würde die gegnerische Versicherung in so einem Fall haften?

Und bitte mal folgendes abspeichern: selbst wenn ein unberechtigter Fahrer am Steuer am Steuer ist oder gegen sonstige Obliegenheiten verstoßen wird: die Versicherung zahlt IMMER!

Wäre auch noch schöner, was kann denn der Unfallgegner dafür, wenn man gegen Vereinbarungen verstößt.

Bei unberechtigtem Fahrer wird i.d.R. lediglich der Beitrag nachgefordert, der eigentlich fällig gewesen wäre, und selbst bei schweren Obliegenheitsverletzungen ist der Regress auf 5000,- beschränkt.

Es sei denn, der Fahrer fährt Gleichzeitung unter Alkoholeinfluss. Dann geht dieser Betrag auf 7500 nach oben. ;-)

 

Am Ende des Tages ist auch nicht die Person im Fahrzeug versichert, sondern das Fahrzeug selbst sowie die Schäden die aus der Benutzung entstehen können. Für eigene Personenschäden muss man normalerweise einen Zusatz abschließen.

Zitat:

@freespace49 schrieb am 9. November 2023 um 19:55:41 Uhr:

Am Ende des Tages ist auch nicht die Person im Fahrzeug versichert, sondern das Fahrzeug selbst sowie die Schäden die aus der Benutzung entstehen können.

Das ist formal nicht ganz richtig, das Fahrzeug als Sache haftet ja nicht.

Es haftet in der Regel der Fahrer aus Verschulden (§823 BGB) und/oder der Halter aus der Gefährdungshaftung (§7 StVG).

Versichert sind der Halter, der Eigentümer und der Fahrer.

Siehe §1 Satz 1 PflVG:

"Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird. "

Bei Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion muss die Versicherung zusätzlich die Person der technischen Aufsicht umfassen, siehe Satz 2:

"Der Halter eines Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion im Sinne des § 1d des Straßenverkehrsgesetzes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung gemäß Satz 1 auch für eine Person der Technischen Aufsicht abzuschließen und aufrechtzuerhalten."

Na das sehe ich anders. Dein Paragraph sagt es doch klar aus. (Edit: es geht hier nicht um die Haftungsfrage, sondern um die Frage der Versicherung. Wenn ich durch meinen Arbeitgeber versichert bin haftet trotzdem mein Arbeitgeber. Mal ganz grundsätzlich)

 

Natürlich wird das Auto niemand verklagen, auch wird niemand dem Auto Regressansprüche stellen. Aber am Ende des Tages ist die Fahrt mit diesem Fahrzeug versichert. Wäre der Fahrer versichert, würde es ja keine Rolle spielen in welchem Auto er sitzt, ..

 

Siehe §1 Satz 1 PflVG:

".........--->-"zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden"- nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird. <---"

Zitat:

@lanape schrieb am 9. November 2023 um 17:18:55 Uhr:

Moin!

In einem anderen Thread habe ich was erfahren was ich aber nicht unbedingt vertiefen wollte da es um was anderes ging.

Mein Fahrzeug ist auf mich angemeldet und versichert. Als Fahrer bin natürlich ich eingetragen. Als zusätzlicher Fahrer ist meine Ehefrau eingetragen (wurde nur als Ehepartner, ohne Namen angegeben).

Wenn sie jetzt mit meinem Fahrzeug fahren sollte und es passiert ein Unfall, ist mein Fahrzeug versichert obwohl sie gefahren ist? Wobei sie ja eingetragen ist. Haftet meine Versicherung dann? Und andersrum, würde die gegnerische Versicherung in so einem Fall haften?

Danke für jeden Rat!

Dieser Thread geht wohl auf meine Antwort zurück in einem anderen Thread zurück ;)

Wahrscheinlich habe ich es nicht eindeutig genug geschrieben, ich bezog mich auf eine theoretische 3. Person die nicht als Fahrer eingetragen ist.( z.B. Kinder oder ein Kollege) .

Auch wenn so jemand das Fahrzeug fährt besteht grundsätzlich mal Versicherungsschutz, aber es droht eben ggf. eine Vertragsstrafe bei einem Unfall. Wobei die meisten Versicherungen da auch Ausnahmen zulassen.

Gruß Tobias

Ich meine sogar, daß in Ausnahmefällen (Fahrer unterwegs plötzlich krank), eine nicht eingetragene Person das Fahrzeug fahren darf.

„Meine“ HDI meinte auf Nachfrage auch das es um regelmäßige Fahrer geht. Ich hatte mal angefragt wegen Probefahrten bei Verkauf und meine Schwester die 1-2x im Jahr mein Auto hat.

Wenn das ausnahmsweise, unvorhersehbar und zum Nutzen des Halters ist, ist das auch noch gedeckt. Dann kann der Fahrer auch jünger sein. Beispielsweise wenn man unterwegs krank wird und nur der Neffe verfügbar ist um das Auto und ggf. den Regelfahrer heim zu bringen. So habe mir das mal erklären lassen.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 11. November 2023 um 14:20:32 Uhr:

Wenn das ausnahmsweise, unvorhersehbar und zum Nutzen des Halters ist, ist das auch noch gedeckt. Dann kann der Fahrer auch jünger sein. Beispielsweise wenn man unterwegs krank wird und nur der Neffe verfügbar ist um das Auto und ggf. den Regelfahrer heim zu bringen. So habe mir das mal erklären lassen.

Würde sowas irgendwo im Vertrag stehen oder ist das eine allgemeine Sache die erlaubt ist?

Das solltest Du mit Deiner Versicherung abklären, es gibt dafür keine allgemeingültige Regelung.

Bei meiner Versicherung reicht eine E-Mail mit Name, Geburtsdatum und Zeitraum (bis 4 Wochen, zweimal im Jahr), des zusätzlichen Fahrers.

Ohne vorherige Meldung dürfen zusätzliche Fahrer in einem Notfall fahren......und nein, den besoffenen Vater von der Kneipe nach Hause fahren ist kein Notfall.

 

Hotelangestellte und Werkstattangehörige dürfen auch bei eingeschränktem Fahrerkreis fahren.

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