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Dienstwagen - Privatnutzung eventuell zu hoch?

Themenstarteram 5. Juni 2020 um 13:16

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Dienstwagen-Leasing.

Kann ich die 1% Regelung auch anwenden, wenn ich zu 75% Privat (ca. 1500km/Monat) und zu 25% Dienstlich (Arbeitsweg | ca. 500km/Monat) untwergs bin.

Ein Fahrtenbuch kommt eigentlich nicht in Frage, da es zu aufwändig wäre jede Fahrt zu dokumentieren.

Gibt es sonst noch eine unkomplizierte möglichkeit?

Und ein Beispiel noch:

KFZ Preis (Brutto): 45.000€

Einkommen Brutto: 4.500€

1% - BLP: 450€

0,03% BLP x Arbeitsweg in KM (Hinfahrt): 162€

Gesamt: 612€

Bruttogehalt (4.500€) + 612€ = 5.112€.

5.112€ zu Netto rechnen und die Differenz (Vorher / Nachher) ist der Betrag der gezahlt werden muss bzw. dies ist der Betrag, welcher das Auto kostet und mir somit Netto abgezogen wird.

Stimmt meine Beispiel Rechnung so?

 

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Erstattungsfrist schrieb am 6. Juni 2020 um 08:25:29 Uhr:

Die 1% bezieht sich immer auf den Bruttolistenpreis des Wagens, als er neu war. Hier: 5.400 Euro pro Jahr bei 45.000 Bruttoliste. Der TE wird eine höhere Steuerlast haben.

AfA hingegen bezieht sich immer auf den tatsächlichen Nettokaufpreis.

Den Genuss der AfA (Abschreibung) auf 6 Jahre hat immer der Halter des Fahrzeuges. Vermutlich in diesem Fall sein Chef. Gäbe es 16% Rabatt auf den Neuwagen, so wäre dies bei 45.000 Liste: 45.000 minus 16% Nachlass = 37.800. Davon die MwSt raus: 37.800 ./. 1.19 = 31.764 Euro. Sein Chef wird demnach in den Genuss von monatlich 441 Euro Abschreibung kommen. Davon hat der TE nichts. Auch dann nicht, wäre er GF einer GmbH.

Kurz und knapp: Ihn wird es Geld kosten, die Firma seines Chefs wird den Vorteil haben. Ist der TE GF einer GmbH, so gilt das gleiche. Er zahlt mehr Steuern, die GmbH zahlt weniger Steuern.

Ich war kurz geneigt, Dieter Nuhr zu zitieren, spare es mir aber.

1. Wie aus dem Eröffnungspost des TE zu ersehen, geht es um ein Leasingfahrzeug, AfA spielt hier keine Rolle, sondern nur die Leasingrate. Und bei der AfA darf man auch nicht vergessen, dass bei der Veräußerung des Fahrzeugs, wenn der Erlös höher ist als der verbliebene Buchwert, diese Differenz wieder als Einkommen versteuert wird.

2. Wie kommst Du darauf, dass der Vorteil hier bei der Firma und nicht beim Arbeitnehmer liegt? Wenn der AN außer der Versteuerung 1% + Entfernungs-km nichts übernehmen muss, liegt das, was ihm am Netto fehlt ca. bei der Hälfte dessen, was es ihn kosten würden denselben Wagen privat zu halten. Da der TE unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient, erhöhen sich sogar seine zukünftigen Rentenansprüche geringfügig.

Die Fa. zahlt alle Kosten für das Fahrzeug Leasingrate, Steuer, Versicherung, Reifen, Wartung, Sprit usw. usw. Dass sie diese Kosten natürlich steuerlich geltend macht, versteht sich von selbst. Bei einer GmbH, um bei Deinem Beispiel zu bleiben fallen 15% Körperschaftssteuer an und Gewerbesteuer (unterschiedlich je nach Gemeinde) an. In Summe um die 30%.

Das heißt für jeden Euro, den die GmbH ausgibt, spart die Fa. 30% und die restlichen 70% trägt sie.

Ja, den Vorsteuerabzug auf alle Kosten hat sie auch noch, aber sie muss andererseits auch für die KFZ-Nutzung des AN Umsatzsteuer abführen.

Wie Du darauf kommst, dass da der Vorteil bei der Firma und nicht beim Arbeitnehmer liegt, ist mir rätselhaft.

XF-Coupe

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Die Privatnutzung ist mit der 1% Regelung pauschal abgegolten, egal wie hoch der Anteil der privaten Nutzung ist.

Von den insgesamt 612 Euro höherem Brutto werden die abzuführenden Steuern und die SV Beiträge berechnet.

Dementsprechend fällt dein Netto anders aus als bei 4.500 Euro.

Die Differenz ist aber keinesfalls der Betrag, den dich der Firmenwagen kostet.

Es sei denn, dein AG beteiligt dich mit 0 Euro an den Kosten. Kommt aber eher selten vor, ein Eigenteil ist da eher üblich.

Und wenn Du nur privat fahren würdest, dann wäre auch mit der Pauschalversteuerung alles erledigt. Fahrtenbuch macht nur Sinn, wenn Du kaum was privat fahren würdest. Arbeitsweg ist keine Dienstfahrt, außer Du hast dauerhaft Homeoffice und fährst zum Büro für z. B. Meetings.

Deine Rechnung stimmt. Statt auf die 4.500 brutto zahlst Du nun auf die 5.112 brutto die Steuer. Das, was Dir dann netto weniger bleibt, ist der Preis für das Auto.

Themenstarteram 5. Juni 2020 um 14:19

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Also kann ich auch in meinem Falle die 1% Regelung anwenden.

Für den Dienstwagen würde ich somit höchstens den Betrag zahlen, welche die Differenz zwischen den beiden Netto Summen ist. Wenn der AG sich mit 0€ beteiligt, dann ist die Differenz genau der Betrag den der Dienstwagen mich sozusagen kostet. Wenn er sich beteiligt wird seine Beteiligung subtrahiert von der Differenz und das Ergebnis ist dann das was mich der Wagen kostet.

Habe ich das so richtig verstanden?

Mit freundlichen Grüßen

Irgendwie steht das hier nicht eindeutig.

Die 612 € kommen auf die 4.500 € on top. Aus den 5.112 € wird dann das netto gerechnet (das ja höher ist, als bei den 4.500 €) und von diesem Netto werden die 612 € dann wieder abgezogen.

Du kannst das Ganze mit Deinen Eckdaten (Steuerklasse, Kinder, Kirche usw.) auch in einem Brutto/Netto Rechner durchrechnen, z.B. den hier www.brutto-netto-rechner.info/, da gibst Du unter "geldwerter Vorteil" die 612 € ein, dann weißt Du genau, wie viel weniger mit dem Firmenwagen hast.

Das Ganze natürlich unter dem Vorbehalt, dass Dein AG alle Kosten übernimmt und Du keine weiteren Eigenleistungen zum Firmenwagen hast.

XF-Coupe

Zitat:

@Audiy schrieb am 5. Juni 2020 um 15:16:16 Uhr:

 

Kann ich die 1% Regelung auch anwenden, wenn ich zu 75% Privat (ca. 1500km/Monat) und zu 25% Dienstlich (Arbeitsweg | ca. 500km/Monat) untwergs bin.

Angestellt oder GmbH-GF? Dann ja.

Freiberufler/Personengesellschaft? Dann nein.

Irgendwie finde ich es erschreckend, dass jemand in der Gehaltsklasse es nicht schafft "Firmenwagen Rechner" bei Google einzugeben und den ersten Link anzuklicken. Die Sufu im Forum gibt's auch noch.

Alternativ lässt man sich vom AG eine Probeabrechnung erstellen und sieht dann was der Wagen kostet.

Mensch, wie kommst du denn sonst im Leben zurecht? :D

Hier scheint ja nicht einmal klar zu sein ob der AG die Kosten trägt, auch der Unterschied zwischen einer Leasingrate und Steuern / Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil ist offensichtlich unklar.

Die 1% bezieht sich immer auf den Bruttolistenpreis des Wagens, als er neu war. Hier: 5.400 Euro pro Jahr bei 45.000 Bruttoliste. Der TE wird eine höhere Steuerlast haben.

AfA hingegen bezieht sich immer auf den tatsächlichen Nettokaufpreis.

Den Genuss der AfA (Abschreibung) auf 6 Jahre hat immer der Halter des Fahrzeuges. Vermutlich in diesem Fall sein Chef. Gäbe es 16% Rabatt auf den Neuwagen, so wäre dies bei 45.000 Liste: 45.000 minus 16% Nachlass = 37.800. Davon die MwSt raus: 37.800 ./. 1.19 = 31.764 Euro. Sein Chef wird demnach in den Genuss von monatlich 441 Euro Abschreibung kommen. Davon hat der TE nichts. Auch dann nicht, wäre er GF einer GmbH.

Kurz und knapp: Ihn wird es Geld kosten, die Firma seines Chefs wird den Vorteil haben. Ist der TE GF einer GmbH, so gilt das gleiche. Er zahlt mehr Steuern, die GmbH zahlt weniger Steuern.

Wie das F.A. den privaten Anteil , also Privatnutzung, kontrollieren will, weiß ich nicht. Mich jedenfalls hat in nunmehr knapp 30 Jahren Selbständigkeit noch nie das F.A. aufgefordert meinen Tachostand vorzuzeigen. Jährlich hohe Fahrleistung bei geringen Tankkosten, wäre ein Indiz für überwiegende Privatnutzung. Aber das Finanzamt ist kein Detektivbüro ...

Wichtig: Das Fahrzeug muss vom Firmenkonto bezahlt worden sein, niemals vom Privatkonto des Angestellten bzw eines Einzelunternehmers. Dies nur am Rande

Zitat:

@Erstattungsfrist schrieb am 6. Juni 2020 um 08:25:29 Uhr:

Die 1% bezieht sich immer auf den Bruttolistenpreis des Wagens, als er neu war. Hier: 5.400 Euro pro Jahr bei 45.000 Bruttoliste. Der TE wird eine höhere Steuerlast haben.

AfA hingegen bezieht sich immer auf den tatsächlichen Nettokaufpreis.

Den Genuss der AfA (Abschreibung) auf 6 Jahre hat immer der Halter des Fahrzeuges. Vermutlich in diesem Fall sein Chef. Gäbe es 16% Rabatt auf den Neuwagen, so wäre dies bei 45.000 Liste: 45.000 minus 16% Nachlass = 37.800. Davon die MwSt raus: 37.800 ./. 1.19 = 31.764 Euro. Sein Chef wird demnach in den Genuss von monatlich 441 Euro Abschreibung kommen. Davon hat der TE nichts. Auch dann nicht, wäre er GF einer GmbH.

Kurz und knapp: Ihn wird es Geld kosten, die Firma seines Chefs wird den Vorteil haben. Ist der TE GF einer GmbH, so gilt das gleiche. Er zahlt mehr Steuern, die GmbH zahlt weniger Steuern.

Ich war kurz geneigt, Dieter Nuhr zu zitieren, spare es mir aber.

1. Wie aus dem Eröffnungspost des TE zu ersehen, geht es um ein Leasingfahrzeug, AfA spielt hier keine Rolle, sondern nur die Leasingrate. Und bei der AfA darf man auch nicht vergessen, dass bei der Veräußerung des Fahrzeugs, wenn der Erlös höher ist als der verbliebene Buchwert, diese Differenz wieder als Einkommen versteuert wird.

2. Wie kommst Du darauf, dass der Vorteil hier bei der Firma und nicht beim Arbeitnehmer liegt? Wenn der AN außer der Versteuerung 1% + Entfernungs-km nichts übernehmen muss, liegt das, was ihm am Netto fehlt ca. bei der Hälfte dessen, was es ihn kosten würden denselben Wagen privat zu halten. Da der TE unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient, erhöhen sich sogar seine zukünftigen Rentenansprüche geringfügig.

Die Fa. zahlt alle Kosten für das Fahrzeug Leasingrate, Steuer, Versicherung, Reifen, Wartung, Sprit usw. usw. Dass sie diese Kosten natürlich steuerlich geltend macht, versteht sich von selbst. Bei einer GmbH, um bei Deinem Beispiel zu bleiben fallen 15% Körperschaftssteuer an und Gewerbesteuer (unterschiedlich je nach Gemeinde) an. In Summe um die 30%.

Das heißt für jeden Euro, den die GmbH ausgibt, spart die Fa. 30% und die restlichen 70% trägt sie.

Ja, den Vorsteuerabzug auf alle Kosten hat sie auch noch, aber sie muss andererseits auch für die KFZ-Nutzung des AN Umsatzsteuer abführen.

Wie Du darauf kommst, dass da der Vorteil bei der Firma und nicht beim Arbeitnehmer liegt, ist mir rätselhaft.

XF-Coupe

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 6. Juni 2020 um 00:48:02 Uhr:

Irgendwie finde ich es erschreckend, dass jemand in der Gehaltsklasse es nicht schafft "Firmenwagen Rechner" bei Google einzugeben und den ersten Link anzuklicken. Die Sufu im Forum gibt's auch noch.

Genau so ist es leider..

Zitat:

@Erstattungsfrist schrieb am 6. Juni 2020 um 08:25:29 Uhr:

 

Den Genuss der AfA (Abschreibung) auf 6 Jahre hat immer der Halter des Fahrzeuges.

das kann wohl nur jemand schreiben, der noch nie geleast hat.

Beim Leasing von Kraftfahrzeugen wird in der Regel der Leasingnehmer Halter des Fahrzeugs. Der Leasingnehmer schreibt aber nur dann etwas ab, wenn sich aufgrund besonderer steuerlicher Regeln der Fall ergibt, dass er das geleaste Fahrzeug bei sich betriebswirtschaftlich aktivieren muss. Im Regelfall vermeidet man das.

Also kurz: Abschreiben kann der Eigentümer. Der Halter setzt die Leasingraten 1:1 ab.

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