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BMW Motorräder mit legalem Xenon - Frage
BMW verbaut bei einigen Modellen ja optional Xenon Abblendlicht.
Meine Frage nun: Verfügen die Motorräder dann - wie bei PKW vorgschrieben - über eine Scheinwerferreinigungsanlage?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Das Hauptproblem würde ich eher darin sehen, daß hier in D. Scheinwerfer sicher mit dem Leuchtmittel geprüft sein müssen und daß nicht der TÜV mal eben sowas in Einzelabnahme überprüfen kann (darf).
(meine Vermutung)
Damit bist du auf der richtigen Spur. Ein Scheinwerfer,wie auch alle anderen Beleuchtungen,werden als Einheit mit dem Leuchtmittel geprüft weswegen man Leuchtmittel nicht einfach gegen Andere tauschen kann selbst wenn sie passen. Bei der Abnahme eines Umbaus wäre dann die Freigabe des Herstellers für das andere Leuchtmittel nötig,was es kaum je geben wird, oder man gibt ein Lichttechnisches Gutschten in Auftrag das beweist das der Umbau alle Vorschriften einhält. Wenn man bedenkt das ausser Hella praktisch keiner Nachrüstscheinwerfer anbietet die legal verbaut werden können zeigt wie teuer und aufwendig der Spass wird.
Gäbe es eine kostengünstige Lösung gäbe es auch massig legale Angebote.
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14 Antworten
NEIN.
BMW hat dafür eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Darf aber nicht so interpretiert werden, dass du an deine BMW auch ein Xenon ohne SWR legal anbauen dürftest...
Zitat:
Original geschrieben von hoechst
NEIN.
BMW hat dafür eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Darf aber nicht so interpretiert werden, dass du an deine BMW auch ein Xenon ohne SWR legal anbauen dürftest...
@ hoechst
Dunkel ist der Rede Sinn.......bitte Aufklärung
Gruß
Motard
Zitat:
Original geschrieben von hoechst
NEIN.
BMW hat dafür eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Darf aber nicht so interpretiert werden, dass du an deine BMW auch ein Xenon ohne SWR legal anbauen dürftest...
Hab' zwar keine BMW, dennoch mir ging es in der Tat um die grundsätzliche Zulassungsfähigeit von Xenon ohne Scheinwerferreinigungsanlage am Mopped.
Danke dür die Info.
also:
will heißen, daß BMW-Motorräder, die werkseitig mit Xenon ausgestattet sind, eine Zulassung vom BKA (Bundeskraftfahrtamt) haben.
Man darf aber nicht in Eigenbasteleien irgendwelche Xenonbirnen reinpfriemeln, mit der Begründung, die aus Berlin haben das auch.
anderes Beispiel:
es gibt Fahrzeuge , die wekseitig mit Gasanlage laufen. trotzdem darf man
aber nicht in Eigenregie eine Gasanlage einbauen und betreiben.
Die muß dann geprüft und abgenommen werden, sonst erlischt die Zulassung.
Gruß
Achim
Zitat:
Original geschrieben von x5 france
... Man darf aber nicht in Eigenbasteleien irgendwelche Xenonbirnen reinpfriemeln, mit der Begründung, die aus Berlin haben das auch.
(...)
Die muß dann geprüft und abgenommen werden, sonst erlischt die Zulassung.
Das ist selbstverständlich.
Mir ging es nur um es im Grundsatz, ob Xenon ohne SWR zulassungsfähig ist.
Was offensichtlich der Fall ist.
@ Swallow
Das Hauptproblem sehe ich weniger in der SWR, sondern in der Anpassung an den Beladungszustand und der abtauchenden Gabel beim Bremsen. Und das hat BMW wohl mit ESA und Telelever so gut in den Griff bekommen, dass Xenon zugelassen wurde.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
@ Swallow
Das Hauptproblem sehe ich weniger in der SWR, sondern in der Anpassung an den Beladungszustand und der abtauchenden Gabel beim Bremsen. Und das hat BMW wohl mit ESA und Telelever so gut in den Griff bekommen, dass Xenon zugelassen wurde.
Gruß
Frank
Das Hauptproblem würde ich eher darin sehen, daß hier in D. Scheinwerfer sicher mit dem Leuchtmittel geprüft sein müssen und daß nicht der TÜV mal eben sowas in Einzelabnahme überprüfen kann (darf).
(meine Vermutung)
Mein Ansinnen ist es nämlich nicht, eine BMW ohne Xenon, mit dem Werks-Xenonscheinwerfern nachzurüsten, sondern die prizipiellen Möglichkeiten, Xenon legal in einen beliebigen Klarglascheinwerfer zu verbauen, auszuloten.
Eine Leuchweitenregulierung, welche Beschleunigungs- und Beladungszustände egalisiert, ist IMHO machbar. D.h. hier wäre ich optimistisch, das hinzubekommen.
Was Schräglagen angeht wird auch die BMW (mit Niveauregulierung) passen müssen.
Zitat:
.... sondern die prizipiellen Möglichkeiten, Xenon legal in einen beliebigen Klarglascheinwerfer zu verbauen, auszuloten.
Der darf nicht beliebig sein, sondern Scheinwerfergeometrie und Xenonpostition sind eindeutig zueinander passend zu definieren und werden auch nur zusammen abgenommen.
Es gibt momentan keine legale Möglichkeit, eine Xenonbirne ( wie auch immer ) in das Klarglasgebilde mit einem H7 Brenner einzubauen. Ausser in China und Köln-Kalk. ;)
Zitat:
Original geschrieben von hoechst
Zitat:
.... sondern die prizipiellen Möglichkeiten, Xenon legal in einen beliebigen Klarglascheinwerfer zu verbauen, auszuloten.
Der darf nicht beliebig sein, sondern Scheinwerfergeometrie und Xenonpostition sind eindeutig zueinander passend zu definieren und werden auch nur zusammen abgenommen.
Weiß jemand, welche Institution in Deutschland für eine solche Abnahne zuständig ist?
Ossiland Dekra, Wessiland TÜV.
Oder so ähnlich, es muss ein aaS sein, der dir Antwort gibt.Nimm mehrere 1000 € für ein paar Gutachten mit ;)
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
BMW verbaut bei einigen Modellen ja optional Xenon Abblendlicht.
Meine Frage nun: Verfügen die Motorräder dann - wie bei PKW vorgschrieben - über eine Scheinwerferreinigungsanlage?
Grüße
....ach was....., ..... nein......, es ist keine Scheinwerferreinigungsanlage vonnöten. Jedenfalls habe ich keine und zum TÜV war ich nicht nur einmal. Mein Teil ist von Sept. 2007 und hat das original Xenon-Licht ab Werk. Vorschrift oder nicht Vorschrift..... Regen ist die beste Scheinwerferreinigungsanlage. Man muss nur schnell genug fahren........ Alle verkrusteten Insekten weichen auf und sauber ist´s. Musst nur noch nachpolieren.
Oder war deine Frage eher von der praktischen Art und rein vorbeugend hinsichtlich einer Umrüstung auf Xenon-Licht zu verstehen?
Warum denn Xenon-Licht? Xenonlampen in Verbindung mit einem adaptiven Kurvenlicht, das macht sicherlich viel Sinn. Aber allein Xenon hat (besonders nach einer Umrüstung) nicht ausschließlich nur Vorteile. Richtig ist, dass es heller strahlt und auch weiter. Meiner Meinung nach ist die Gesamt-Licht-Ausbeute in der Breite aber nicht das, was Weitsicht und Helligkeit versprechen. Nachts und bei Regen auf kurvenreichen Waldstrecken bei Blendung und ohne ausreichende Markierungen kann es dann sogar tückich werden. Das mag daran liegen, dass die helle Weitsicht das Risiko falsch einschätzen lässt, sozusagen scheinbar in der Weitsicht eine höhere Risikobereitschaft fördern kann, die aber dann in Kurven nicht mehr gesund sein muss, weil es beim Xenon-Licht zu einem anderen Verhältnis von Weiten- und Breitenwirkung kommt. O.K......, auch das ist dann wieder Gewöhnungssache. Aber besonders derjenige, der zum ersten Mal mit Xenon unterwegs ist, der sollte auch diese Tatsache berücksichtigen und nicht verwundert sein, wenn es auch mal Situationen gibt, in denen herkömmliches Abblendlicht günstiger sein kann.
Gruß Ebbi
Zitat:
Original geschrieben von Ebbi50
Mein Teil ist von Sept. 2007 und hat das original Xenon-Licht ab Werk. Vorschrift oder nicht Vorschrift..... Regen ist die beste Scheinwerferreinigungsanlage. Man muss nur schnell genug fahren........ Alle verkrusteten Insekten weichen auf und sauber ist´s. Musst nur noch nachpolieren.
Das Problem, das der TÜV (und alle anderen Verkehrsteilnehmer) mit Xenlonlicht haben, das ist die gesteigerte Blendgefahr. Bereits bei konventionellen Halogenlampen steigt die Blendgefahr an, wenn das Scheinwerferglas schmutzig und/oder der Scheinwerfer zu hoch eingestellt ist. Bei Xenon wird das alles nochmal schlimmer. Deshalb kriegen nur die Kfz eine Zulassung für Xenon, bei denen der Hersteller Maßnahmen gegen diese beiden Probleme ergriffen hat, in der Regel entweder mit automatischer Niveauregulierung/Leuchtweitenregelung oder mit einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage. BMW verbaut schon länger automatische Leuchtweitenregelungsanlagen, und bei den großen Teilen mit ESA scheint das auch für Xenon auszureichen.
Was mir persönlich am Xenon an der 1600er nicht gefällt: Das Xenonlicht fällt bei Tage nicht so sehr auf wie ein großflächiger, konventioneller Scheinwerfer.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Das Hauptproblem würde ich eher darin sehen, daß hier in D. Scheinwerfer sicher mit dem Leuchtmittel geprüft sein müssen und daß nicht der TÜV mal eben sowas in Einzelabnahme überprüfen kann (darf).
(meine Vermutung)
Damit bist du auf der richtigen Spur. Ein Scheinwerfer,wie auch alle anderen Beleuchtungen,werden als Einheit mit dem Leuchtmittel geprüft weswegen man Leuchtmittel nicht einfach gegen Andere tauschen kann selbst wenn sie passen. Bei der Abnahme eines Umbaus wäre dann die Freigabe des Herstellers für das andere Leuchtmittel nötig,was es kaum je geben wird, oder man gibt ein Lichttechnisches Gutschten in Auftrag das beweist das der Umbau alle Vorschriften einhält. Wenn man bedenkt das ausser Hella praktisch keiner Nachrüstscheinwerfer anbietet die legal verbaut werden können zeigt wie teuer und aufwendig der Spass wird.
Gäbe es eine kostengünstige Lösung gäbe es auch massig legale Angebote.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Das Hauptproblem würde ich eher darin sehen, daß hier in D. Scheinwerfer sicher mit dem Leuchtmittel geprüft sein müssen und daß nicht der TÜV mal eben sowas in Einzelabnahme überprüfen kann (darf).
(meine Vermutung)
Damit bist du auf der richtigen Spur. Ein Scheinwerfer,wie auch alle anderen Beleuchtungen,werden als Einheit mit dem Leuchtmittel geprüft weswegen man Leuchtmittel nicht einfach gegen Andere tauschen kann selbst wenn sie passen. Bei der Abnahme eines Umbaus wäre dann die Freigabe des Herstellers für das andere Leuchtmittel nötig,was es kaum je geben wird, ...
Habe da etwas gefunden.
Denmach gibt es (einen) Scheinwerfer, der ab Werk auch für Xenon geprüft ist.
Den der Yamaha MT-03.
http://www.mopped-touren.de/umbauten/xenonlicht-mit-tuev-segen.html