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Anzahlung getätigt, im Kaufvertrag falsche Angaben. Darf ich meine Anzahlung zurück erhalten?

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 9:46

Guten morgen,

ich habe vor kurzem ein Auto kaufen wollen vom und habe dem Händler eine Anzahlung in Höhe von 500 € getätigt. Dafür habe ich eine Quittung erhalten. Er wollte dann den Kaufvertrag fertig machen und die HU und TÜV. An dem Tag habe ich nirgendwo eine Unterschrift geleistet.

3 Tage später war der Wagen abholbereit und sollte nach Hause geliefert werden. Zu Hause angekommen kam ein Mitarbeiter mit dem Fahrzeug und dem Kaufvertrag. Keine Fahrzeugpapiere dabei, kein TÜV Bericht, kein Fahrzeugbrief nichts..

In dem Kaufvertrag stand eine falsche Fahrgestellnummer, eine Ziffer fehlte. Zudem wollte der Händler nicht Unfallfrei in den Vertrag Vertrag schreiben wie besprochen und auch im Inserat und nur "kein Rahmenschaden vorhanden". Darunter stand ein Satz wie "Der Verkäufer würde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug NICHT auf Unfallschäden, Vorschäden und Gesamtleistung untersucht wurde".

Unter anderem stand auf dem Vertrag der kilometerstand 1000km weniger als er eigentlich war.

Also habe ich gesagt das der Händler falsche Angaben macht, nicht wie besprochen oder im Inserat und hab den Vertrag nicht unterschrieben.

Dann rief mich der Händler an und meinte ich könne die 500 Euro zurückerhalten und der Kauf wird nicht abgewickelt.

Einen Tag später sagt mir der Händler wir hätten ein Problem mit der Anzahlung und der Chef sei wütend. Ich könne meine Anzahlung nicht zurück erhalten.

3 Tage später wird mir gesagt, dass ich dem Händler schriftlich mitteilen muss, dass ich den Wagen nicht kaufen möchte. Wie denn auch, wenn nur falsche Angaben gemacht werden. Und dass, wenn ich es nicht schriftlich mitteilen ich nach einem gewissen Zeitraum verpflichtet sei das Auto zu kaufen.

Wie gesagt, ich habe zu keine Zeit eine Unterschrift geleistet und es wurde kein Kaufvertrag unterschrieben.

Darf ich meine 500 Euro zurück erhalten oder bin ich wirklich dazu verpflichtet das Auto zu kaufen, obwohl im Kaufvertrag Sachen stehen, die anders besprochen waren.

Sorry für den langen Text. Ich hoffe jemand hat eine nützliche Antwort.

LG und einen schönen Sonntag wünsche ich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@-Pitt schrieb am 20. Oktober 2020 um 09:56:39 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 19. Oktober 2020 um 21:35:44 Uhr:

Keine Begründung, einfach zurückfordern. Maximal zwei Sätze.

Alles andere birgt die Gefahr das man was schreibt aus dem man einen Strick drehen kann.

Die Stricke drehen Anwälte, unsere schwammigen Gesetze und der Rechtsstaat.

Das einzig klar definierte sind die Geldstrafen für Autofahrer. :rolleyes:

Jo klar, einfach an die Regeln halten. Die Geldstrafen sollten sich am Einkommen orientieren und drastisch erhöht werden. Ich hasse Raser und Falschparker und Handy am Ohr oder in der Hand Autofahrer.

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Wichtig dürfte sein das Du nicht vom (bisher mündlichen) Kaufvertrag zurücktreten möchtest sondern das der Händler nicht liefert was besprochen war. „Unfallfrei“ in diesem Fall.

Den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen das Vereinbarte zu liefern oder das Geld zurückzuerstatten, dabei so wortkarg wie möglich sein. Ein falscher Satz und der Händler behält die Kohle und beruft sich drauf das Du einen Rückzieher machst.

Es kommen aber bestimmt noch qualifiziertere Antworten als meine.

Ich würde auch per Einschreiben eine Frist setzen. Wenn das nichts bewirkt, würde ich bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs erstatten.

Die Anzeige bei der Polizei kann man sich sparen, denn hier würde wohl Aussage gegen Aussage stehen.

Wieso, er hat doch eine Quittung für die Anzahlung bekommen... So wie das Ganze anscheinend abgelaufen ist, klingt das ohnehin etwas zwielichtig... Ein Händler wird kein Interesse daran haben, dass mal die Polizei vorbeischaut

In der Anzahlungsquittung werden wohl keine Aussagen z.B. zum Thema Unfallfreiheit stehen.

Was schlägst du dem TE vor?

Mach's so wie @onzlaught geschrieben hat. Vermutlich wird der Händler dann einlenken, das Geld zurückerstatten und dir kein Auto verkaufen wollen.

Was nicht das schlechteste sein dürfte... Es bringt dir ja wenig wenn er nun unfallfrei in den Vertrag schreibt und dein nächster Thread dann lautet "Unfallwagen als unfallfrei gekauft, was soll ich tun".

Schade um die verlorene Zeit, aber besser ein Ende mit Schrecken als der Schrecken ohne Ende.

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 16:58

Naja. Er hat danach ja auch zurückgemeldet, dass er nur "kein Rahmenschaden vorhanden" reinschreiben wird.

Mit dem Schreiben ihn schriftlich in Verzug zu setzen kann er mir ja einfach so kommen, dass er Unfallfrei in den Kaufvertrag schreibt, um aus der Sache wieder rauszukommen. Unter den Umständen möchte ich das auto natürlich nicht mehr haben und nichts mit dem Händler zu tun haben. Wer weiß was sich im Nachhinein noch herausstellen würde.

Stellt sich die Frage, ob ich dann meine Anzahlung zurück erhalte, die den einbehalten und ich das Auto nicht bekomme oder ob ich nach einer gewissen Zeit wirklich verpflichtet bin das Auto zu nehmen.

Ich werde morgen Mal mit meinem Anwalt sprechen und schauen was er dazu sagt.

Keine Unterschrift kein Vertrag.

Warum hast du überhaupt eine Anzahlung geleistet?

Zitat:

@Unfuq schrieb am 18. Oktober 2020 um 18:58:56 Uhr:

Mit dem Schreiben ihn schriftlich in Verzug zu setzen kann er mir ja einfach so kommen, dass er Unfallfrei in den Kaufvertrag schreibt, um aus der Sache wieder rauszukommen.

Wenn er dann kein unfallfreies Fahrzeug liefert, hat der Händler anschließend ein deutlich größeres Problem als das gegenwärtige.

Zitat:

@-Pitt schrieb am 18. Oktober 2020 um 19:24:15 Uhr:

Keine Unterschrift kein Vertrag.

Warum hast du überhaupt eine Anzahlung geleistet?

Auch Verträge per Handschlag (zur zeit ganz Böse;) ) oder rein mündlich sind gültige Verträge. Eine Unterschrift braucht es nicht.

Empfehlenswert ist das ganze natürlich nicht weil nur was schwarz auf weiß steht lässt sich im Zweifel beweisen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 16:07

Ich war heute morgen beim Anwalt und hab ihm alles nochmal geschildert. Als er nach dem Inhaber fragte musste er kurz lachen. Scheint also schon bekannt zu sein..

Da kein schriftlicher Kaufvertrag zustande kam um ich nirgendwo eine Unterschrift geleistet habe sei der Händler verpflichtet die Anzahlung zurückzuerstatten. Er wollte ein Schreiben aufsetzen und meinte ich könne auch eine Nachricht verfassen, in der ich den Händler um eine Rückzahlung auffordere, bevor es gerichtlich geklärt werden muss.

Kann ich die Nachricht wie folgt verfassen oder sollte diese wie @onzlaught vorgeschlagen hat kürzer ausfallen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben fordere ich Sie auf, die von mir geleistete Anzahlung in Höhe von 500 (Fünfhundert) Euro an mich zurückzuerstatten.

Am Dienstag, dem 13.10.2020 kam es bzgl. des Fahrzeugs Mercedes Benz A 180 mit der Fahrgestellnummer ... aus folgenden Gründen zu keinem Kaufvertrag:

Angaben im Kaufvertrag entsprechen nicht dem vom Autohändler vorbesprochenen Angaben und dem Inserat.

- Fahrzeug wird im Kaufvertrag nicht wie im Inserat angegeben und vorher durch den Händler zugesichert als „Unfallfrei“ aufgeführt

- Kilometerstand im Kaufvertrag entspricht nicht den genauen Angaben

- Fahrgestellnummer (FIN) im Kaufvertrag entspricht nicht dem des Fahrzeugs und den Unterlagen

Bitte überweisen Sie den genannten Betrag auf mein Konto bei der Bank ..., IBAN ...

"Sollten Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, werde ich/werden wir gerichtliche Schritte

einleiten." (Den Satz hinzufügen oder lieber nicht?)

Mit freundlichen Grüßen

PS: Vielen Dank für eure Ratschläge!

Ich würde es deutlich kürzer machen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich mich eingehend juristisch habe beraten lassen, fordere ich Sie hiermit auf, mir bis zum 03.11.2020 die von mir geleistete Anzahlung in Höhe von 500,-- € auf mein Konto ... zu überweisen. Ich gehe dabei davon aus, dass zwischen uns kein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Hilfsweise widerrufe ich ihn bzw. kündige ihn fristlos. Weitere juristische Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

Ich würde nur Auffordern ohne weiter Begründungen und erst recht nicht mit Hilfsweise Kündigen/Widerruf.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit fordere ich Sie auf, die von mir geleistete Anzahlung in Höhe von 500 Euro an mich zurückzuerstatten. Bitte überweisen Sie den genannten Betrag umgehend, spätestens jedoch bis zum (zwei Wochen) auf mein Konto bei der (Bank/Sparkasse) _______, IBAN _____ .

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Danach dann zweite Aufforderung mit der Androhung gerichtliche Schritte einzuleiten.

 

Wasserdicht kann es natürlich auch der Anwalt formulieren.

Allerdings dann wahrscheinlich nur gegen den Einwurf kleiner Münzen

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