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ADAC Komfort Vollkasko Kaufpreisentschädigung

Themenstarteram 23. Dezember 2022 um 18:13

Hallo,

Ich habe ein Gebrauchtfahrzeug (Erstzulassung 2020) bei der ADAC Komfort Vollkasko versichert.

Das Fahrzeug (BMW M5 Competition) wurde von privat verkauft, Also Käufer -> Privat und Verkäufer ebenfalls -> privat. Der Kaufpreis war 99.999 Euro. Nun hat das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten (leider selbstverschuldet) weswegen die eigene Vollkasko ins Spiel kommt. Gutachter war da -> Wiederbeschaffungswert brutto 84.000 Euro. Die Versicherung möchte nun Wiederbeschaffungswert Netto (70.558,23 Euro) regulieren. In meiner Versicherungspolice habe ich eine (Neupreisentschädigung (bei Neuwagen) und eine Kaufpreisentschädigung (bei Gebrauchtwagen)). In meinem Fall würde doch die Kaufpreisentschädigung für mich in Kraft treten oder sehe ich das falsch? Zeitlich bin ich in dem Rahmen.

Und was ich nicht verstehe, ich und der Verkäufer sind doch beide privat d.h. beim Verkauf wurden doch keine Mehrwertsteuer bzw Ust ausgewiesen oder bezahlt, der vereinbarte Preis ging von meinem auf sein Konto. Wird dran trotzdem 19% von dem Kaufpreis erstmal abgezogen bis man sich Ersatz kauft?

Hier sind die Paragrafen aus meiner AKB:

Zitat:

(5) Fälle, in denen wir bei einem von Ihnen als Gebrauchtfahrzeug erworbe-

nem Fahrzeug den Kaufpreis zahlen

Anstelle des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs zahlen wir den Kauf-

preis, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

a) es tritt innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Zulassung des Fahr-

zeugs auf Sie ein Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs ein und

b) der Kaufpreis kann durch Anschaffungsrechnung bzw. Kaufvertrag nachge-

wiesen werden.

Ist das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt nicht oder nicht fachgerecht repa-

riert, gilt: Wir ziehen vom Kaufpreis zuvor eingetretene Schäden ab.

(6) Definition von Kaufpreis

Kaufpreis ist der Betrag, der für das versicherte Fahrzeug bei Anschaffung

tatsächlich entrichtet worden ist.

Die Regelung zur Erstattung der Mehrwertsteuer in Ziffer 1.5.4 gilt für die

Kaufpreiserstattung nicht. Bei der Erstattung der Mehrwertsteuer stellen wir

auf den Zeitpunkt der Anschaffung des versicherten Fahrzeugs ab. Maßgeb-

lich ist, ob zu diesem Zeitpunkt Mehrwertsteuer aufgewendet wurde oder

nicht. Dies ist durch Vorlage der Anschaffungsrechnung nachzuweisen.

1.5.4 Wann erstatten wir die Mehrwertsteuer?

Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von

Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehr-

wertsteuer erstatten wir nicht, soweit Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt

sind. Bei Leasingfahrzeugen bestimmt sich die Vorsteuerabzugsberechtigung

nach den Gegebenheiten beim Leasinggeber.

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62 Antworten

Mit dem Versicherungsschreiben zum Anwalt gehen und den machen lassen.

Die Versicherung hat alles richtig gemacht. Die Erstzulassung ist mehr als 12 Monate her. Also gibts den Kaufpreis nicht. Mehrwertsteuer gibts erst dann wenn Du Ersatz beschafft hast.

"12 Monaten nach erstmaliger Zulassung des Fahrzeugs auf Sie ein Totalschaden oder Verlust "

Sehe ich wie Paul, da ich mich mit solchen Klauseln auch mal auseinandergesetzt habe.

Kleiner Tipp, bitte nicht als Vorwurf an den TE werten:

Bei dem Fahrzeugpreis hätte ich eine Versicherung gewählt, die einen deutlich längeren Zeitraum für die KP-Erstattung gewährt. 24-36 Monate sind da durchaus üblich ohne viel Mehraufwand.

Okay, da habt ihr wohl recht. Aber was mich wundert: so eine Regelung lädt ja quasi zum Betrug ein: ich brauche ja nur von einem Kumpel sein Auto zu einem deutlich überhöhten Preis kaufen, die Karre gegen die nächste Wand fahren und mir dann mit meinem Kumpel den Erlös teilen. Ja klar, das wäre eine Straftat, man würde sowieso hochgestuft etc. Aber das die Versicherungen es den Leuten so einfach machen, das hätte ich nicht gedacht.

Daher macht es doch Sinn eine längere Frist zu wählen um gar nicht in Verdacht zu geraten.... :D

Außerordentlicher Disclaimer: Nein! Versicherungsbetrug ist böse und gehört zu recht bestraft!

Schon mal bei der Versicherung nachgefragt warum sie nicht in Höhe des Kaufpreises regulieren will?

Themenstarteram 23. Dezember 2022 um 19:51

Vielen Dank für eure Antworten. In der Tat ist in der Police eine ergänzende Kaufpreisentschädigung auf 24 Monate vorhanden. Quasi als ergänzung. Bisher haben die noch nicht reguliert, am Telefon meinten die, dass WBW ersetzt wird. Auf meine Nachfrage warum keine Kaufpreisentschädigung, konnten die keine Kaufpreisentschädigung in der ersten Seite sehen. Nach dem öffnen meiner Police konnte die Schadenabteilung dann die Kaufpreisentschädigung sehen und es wird nun geprüft. So wie ich das gelesen habe sollte das doch eigentlich für mich zutreffen. Werde auf die Abrechnung warten und dann wie ihr mir vorgeschlagen habt einen Anwalt fragen, da es bei der Summe einen doch erheblichen Unterschied für mich macht. Danke euch und halte euch auf dem Laufenden. Auch mit der Mehrwertsteuer verstehe ich es ehrlich gesagt immernoch nicht, in der Police steht ja was tatsächlich angefallen ist, das sind doch meiner Meinung nach 99.999Euro.

Kaufpreiserstattung bedeutet nicht das der damalige Kaufpreis erstattet, sondern es wird der Wiederbeschaffungspreis bezahlt, der damals für so ein Fahrzeug angemessen war.

Das kann mehr oder weniger wie der damalige Kaufpreis sein

1.5 Unsere Leistung im Schadenfall

(2) Definition von Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und Restwert

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des

Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen

gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.

Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten

Zustand.

sind die reparaturkosten höher als der wiederbeschaffungswert? wenn ja, greift die kaufpreisentschädigung unter umständen. wenn die unter dem wbw liegen, greift die kaufpreisentschädigung nicht.

einen anwalt brauchst du auch nicht. den zahlst du nur selbst und der hilft hier auch nicht. es steht alles relevante in den akb.

die steuer wird erst mal einbehalten, bis du was neues kaufst.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 23. Dezember 2022 um 21:21:26 Uhr:

Kaufpreiserstattung bedeutet nicht das der damalige Kaufpreis erstattet, sondern es wird der Wiederbeschaffungspreis bezahlt, der damals für so ein Fahrzeug angemessen war.

Das kann mehr oder weniger wie der damalige Kaufpreis sein

Dann lies doch die Bedingungen die der TE in seiner Frage gepostet hat:

Zitat: "Anstelle des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs zahlen wir den Kauf-

preis, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

a) es tritt innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Zulassung des Fahr-

zeugs auf Sie ein Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs ein und

b) der Kaufpreis kann durch Anschaffungsrechnung bzw. Kaufvertrag nachge-

wiesen werden."

Zitat:

@celica1992 schrieb am 23. Dezember 2022 um 21:21:26 Uhr:

Kaufpreiserstattung bedeutet nicht das der damalige Kaufpreis erstattet, sondern es wird der Wiederbeschaffungspreis bezahlt, der damals für so ein Fahrzeug angemessen war.

Das kann mehr oder weniger wie der damalige Kaufpreis sein

Das geht aber so aus den AKB m. E. nicht hervor

6) Definition von Kaufpreis

Kaufpreis ist der Betrag, der für das versicherte Fahrzeug bei Anschaffung

tatsächlich entrichtet worden ist.

Weitere Einschränkungen entdecke ich dort nicht. Auch gibt es aus dem zitierten AKB keine weiteren Verweise auf andere Bedingungen.

Das ist doch mal wieder Unsinn, beachi. Der Totalschaden ist durch das Kaskogutachten bereits festgestellt. Steht bereits im Eingangsbeitrag. Die gegebene Empfehlung, zum Anwalt zu gehen, ist genau richtig.

TE ... berichte uns bitte vom Ausgang.

Wer bezahlt denn eigentlich dann den Anwalt?

P.S. Frage für einen Freund ;)

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