ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. 1% Methode und Auswirkung geldwerter Vorteil bei NUR Selbständigen - Rechenbesipiel mit Denkfehlern

1% Methode und Auswirkung geldwerter Vorteil bei NUR Selbständigen - Rechenbesipiel mit Denkfehlern

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 16:05

Guten Tag zusammen,

ich lese hier schon seit einiger Zeit zu diversen Themen mit weil ich in den nächsten Monaten einen neuen Geschäftswagen (selbständig) erwerben möchte.

Bisher war das Thema nicht so relevant das ich in den letzten Jahren ein Fahrzeug mit einem geringen BLP

gefahren habe und AFA sowie die laufenden Kosten sich ausgeglichen haben bzw. sich nicht soooo "ungünstig" im Rahmen der EST Erklärung ausgewirkt haben...

(seinerzeit waren die PKW´s noch viel günstiger … :-) , das "gleiche" in NEU kommt mich jetzt - nach 8 Jahren - fast das doppelte an Kaufpreis ?! Wahnsinn .. )

habe mir deshalb auch nie näher mit dem Thema beschäftigt. 1% vom BLP wird versteuert, auf der anderen Seite die Afa und die Kosten … am Ende läuft das auf ein "Null-Summen-Spiel" … v

on daher war mir nicht so wichtig ein neues / teueres Auto zu fahren, bin da sehr bescheiden.

Autos kosten inzwischen sehr viel Geld und der "Vorteil" wie viele denken ist meiner Meinung nach nicht mehr so gegeben … Angangs ist es evtl. ein steuerlicher Vorteil, zum "Nutzungsende" hin aber kehrt sich das ganze um … aber das mag ja jeder sehen wie er will, viele sind auch weiterhin vom "Leasing" überzeugt und de Meinung, dass das die "günstigste" Lösung ist …. am Ende ist das "Geld" … WEG … :-)

 

Ich habe in der Suchfunktion sehr viele Themen zu geldwerten Vorteilen von Arbeitnehmern gefunden bzw. fast nur über deren Besteuerungspraxis - aber etwas konkretes auf meinen "Fall" wenig und kann nur auch anhand von Internetseiten grob mein Anliegen "grob überschlagen". Die restlichen Themen drehen sich um eine "günstige Möglichkeit" einen Geschäftswagen zu fahren bzw. die Steuerpraxis zu umgehen o.ä. auch Rechenbeispiele der Arbeitnehmer kann ich nicht ganz anwenden da ich nicht SV-Pflichtig bin und hier einige Parameter wegfallen .. habe auch keine laufende Buchhaltung über Steuerberater o.ä. da es völlig ausreicht am Jahresende den Steuerberater eine Erklärung (EÜR) erstellen zu lassen und am Ende seiner Berechnung gibt es eine "Abrechnung" .. :-) mal ist es mehr und mal weniger, aber der Fiskus "GEWINNT" immer .. ;-)

Hoffe das sich hier ein ähnlich agierendes Forumsmitglied findet der mir meine Rechnung kurz überblicken kann und evtl. einen "Denkfehler" findet -- DAFÜR VORAB VIELEN DANK. Es geht um das grobe "Kostenkonstrukt", die Details dann würde ich in den nächsten Monaten bei der EST Erklärung mal den Steuerberater die tats. Auswirkungen "berechnen" lassen …

** ich habe KEINE Fahrten zum Büro, da ich im DG mein Büro habe und immer von zu Hause "arbeiten" fahre, Privatwohnsitz auch gleichzeitig Firmensitz, daher fällt die 0,03% Regelung weg -- oder ??

Ich habe folgende Überlegungen (grob) angestellt (sind jetzt vereinfachte Beispiele, für EIN volles Steuerjahr !!):::

BLP Neufahrzeug 35.000 Euro , Nettobarpreis nach Abzug der Nachlässe: ca 22.200 Euro

bei 1% Methode die ich anwenden werde / muss, als geldwerter Vorteil bei der EST:

350 Euro mtl. hinzuzurechnen / 4200 Euro p.a.

d.h. mein GEWINN erhöht sich jährlich um den Betrag von 4.200 EURO !?

bei einem vereinfachen Rechenbeispiel und betrieblichen Einnahmen (vor Kosten) von zB 50.000 Euro

steigt der Gewinn auf 54.200 Euro !?

## FRAGE zur Umsatzsteuerbehandlung: ???

350 Euro - 20% (gesetzlich pauschaler Abzug) = 280 EURO Umsatzsteuer Bemessungsgrundlage,

d.h. 19% auf 280 Euro = mtl. 53,20 Euro zusätzlich UST abzuführen bzw. anzumelden ??

---------------------------------------

PKW Nutzung und AFA über 6 Jahre == 3.700 Euro AFA p.a.

Kraftstoffkosten (Netto) ca 1.500 Euro, Versicherungen ca 800 Euro, Parken, Waschen und sonstiges ca 500 Euro

in Summe p.a. ca 6.500 Euro anzusetzen

------------------------------------------------

Wartungen in den ersten beiden Jahren nicht vorhanden, in den Folgejahren dann ja als zusätzliche Kosten/Ausgaben natürlich zu berücksichtigen ….

…………………………

## wenn ich richtig verstanden habe können im Jahr der Anschaffung noch sofort Kosten für die Abholung/Überführung und Zulassung angesetzt werden, ebenso eine Garantieverlängerung für Folgejahre, ein Satz Winterreifen, etc...

zB 800 Euro (Überführung) + 150 Euro (Zulassung) + 1200 Euro Winterreifen = 2.150 Euro

dieser Betrag hätte dann lediglich im Anschaffungsjahr eine steuerliche Auswirkung

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Und jetzt meine Rechnung wenn ich das alles richtig verstanden habe...:

betriebl. Einnahmen p.a. 50.000 Euro

+ PKW 1% Hinzurechnung 4.200 Euro

= 54.200 Euro

Kosten betriebliche zB ca 8.000 Euro

+ Kosten PKW 6.500 Euro

= 14.500 Euro

 

d.h. mein betrieblicher Gewinn am Ende des ersten Jahres

ca 39.700 Euro,

ggf. die Kosten 2.150 Euro noch mindern == 37.550 EURO

 

UND NUN der Fiskus …. ich muss am Ende dann auf den Betrag von 37.550 Euro EINKOMMENSSTEUR abführen / zahlen !!??

======================================================

Habe ich das so in etwa richtig Verstanden oder irgendwo einen Denkfehler ???

Wäre Euch wirklich SEHR SEHR DANKBAR für eine kurze Erläuterung bzw. Korrektur falls ein Denkfehler vorhanden sein sollte ….

Viele Grüße

Victor

Beste Antwort im Thema

Hallo @wicky,

 

ich bin Fachmann und rate Dir, diese Frage mit Deinem Fachmann zu erörtern. Das Spielfeld Kfz-Nutzung stellt sich breiter als erwartet auf, um es in einem Forum „lösen“ zu können.

 

Eine weiterer Besprechungspunkt sollte die zeitnahe Erstellung und Festschreibung Deine Finanzbuchführung sein, die nach Deinen Schilderungen nicht gegeben ist und die Verwerfungen der FIBU zur Folge haben kann. Ggfs. muss auch ein Zuordungswahlrecht für die Einkommensteuer und Umsatzsteuer - ggfs. unterschiedlich - ausgeübt werden.

 

Andernfalls melden sich die üblichen Verdächtigen zu diesem Thema und einige Neulinge, aus denen sich nach einiger Zeit eine vermeintlich richtige Tendenzaussage ableiten ließe. Ob diese jedoch alle Themen berücksichtigt, steht letztendlich auch nicht fest, schließlich ist die Meinung zu einem Thema noch lange kein Garant für eine belastbare Einordnung. Vor dem Hintergrund der nachweisbaren Expertisen wäre ein Ansatz meiner Gewichtung, welchen Antwortenden ich Vertrauen entgegenbringen würde. Alternativ könntest Du sonst auch einen Würfel hervorholen... .

 

Das Anliegen, sich selbst mit dem Thema zu beschäftigen, würde ich eher durch die Lektüre von Fachartikeln als Einstieg vorschlagen. Es gibt Literatur mit Grundlagen, die auch für Laien lesbar sind.

 

Bitte verstehe dies jedoch nicht als persönlichen Angriff, sondern gut gemeinten Rat.

 

P.S. Das Fragen eines StB als wenig sinnvoll zu bezeichnen, rief ein Stirnrunzeln bei mir hervor: Hast Du mal drüber nachgedacht, dass Du das Thema nicht vollständig überblickst? Hast Du mal über Aufwandseinlagen nachgedacht? Bist Du Dir auch bewusst, dass die Beratung auch eine Ausgabe darstellt und nach dem Abzug der Steuerentlastung und Rückerstattung der Vorsteuer nur ein Bruchteil Dich belasten wird? Wie kommst Du auf den Gedanken ggfs. 500 EUR für eine Antwort zahlen zu müssen; hast Du angefragt? Das Statement steht eher für eine mit Vorurteilen belastete Haltung.

 

Michael

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Es ist ja lobenswert, dass du den Foristi das zutraust, aber mal ganz doof gefragt: hast du keinen Steuerberater ? Hier im Forum gibt es weder Steuer-, noch Rechtsberatung....nur Meinungen und Ideen.

hey victor,

hast du komplett korrekt kalkuliert :)

bist du selbst umsatzsteuer pflichtig was deine einkünfte betrifft?

kurze antwort auf lange frage, hilft dir hoffentlich trotzdem.

greetz

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 17:47

Zitat:

@mightyducky schrieb am 22. Februar 2020 um 17:35:18 Uhr:

hey victor,

hast du komplett korrekt kalkuliert :)

bist du selbst umsatzsteuer pflichtig was deine einkünfte betrifft?

kurze antwort auf lange frage, hilft dir hoffentlich trotzdem.

greetz

Danke für deine Antwort.... also ist die grobe "Rechnung" in Bezug auf die PKW Versteuerung von der Denkweise her ansatzweise zutreffend …

das ein oder andere (Umsatz, Kosten, etc... ) kann ich abschätzen und hochrechnen, anhand der letzten Jahre (EST Erklärungen) kann ich mir das neue Fahrzeug "schön-rechnen" bzw. die Kosten und Steuervorteile in etwa darstellen...

wie geschrieben, viele Fragen / Themen zu den 1% Methoden betreffen viele Dienstwagenfahrer die damit ihren Brutto-Nettolohn einschätzen wollen und die Auswirkungen auf weitere Bereiche...

das trifft auf mich nicht zu. Ich bin ganz normal selbständig und Umsatzsteuerpflichtig, benötige aber keinen (überteuerten) Geschäftswagen der "unnötige" steuerliche Nachteile mit sich bringt... ein PKW der im Alltag ausreicht, für Familie geeignet ist und Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt und somit auch die steuerliche Auswirkung im "Rahmen" bleibt ..

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 17:56

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 22. Februar 2020 um 17:14:09 Uhr:

Es ist ja lobenswert, dass du den Foristi das zutraust, aber mal ganz doof gefragt: hast du keinen Steuerberater ? Hier im Forum gibt es weder Steuer-, noch Rechtsberatung....nur Meinungen und Ideen.

klar ….. aber ich konsultiere den Steuerberater 1x jährlich damit er meine Erklärung macht.... meine Frage bzw. Denkweise ihm mitzuteilen und "berechnen" zu lassen wird er sicherlich mit 400 bis 500 Teuro in Rechnung stellen … für das Geld kann man sicherlich mit der Familie etwas sinnvolleres anstellen .. ;-)

das Forum ist voll mit diesen Themen und man kann sich ganz gut einlesen und ggf. auch so etwas nutzen um etwas näher zu "erläutern" ..

das ersetzt natürlich KEINE fachliche Beratung - aber als erste Einschätzung für einige Rechenbeispiele reicht das völlig aus ;-)

Das ist völlig richtig. Ersetzt aber keineswegs eine fundierte steuerliche Beratung (die mir meiner in 20 Jahren nie gesondert berechnet hat).

Ich hätte gedacht, dass du die volle Umsatzsteuer vom Kaufpreis mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung bekommst. So zumindest mein Wissensstand.

Ich bin ebenfalls selbstständig und frage bei solchen Themen immer meinen Steuerberater. Das kostet mich nichts extra.

Hallo @wicky,

 

ich bin Fachmann und rate Dir, diese Frage mit Deinem Fachmann zu erörtern. Das Spielfeld Kfz-Nutzung stellt sich breiter als erwartet auf, um es in einem Forum „lösen“ zu können.

 

Eine weiterer Besprechungspunkt sollte die zeitnahe Erstellung und Festschreibung Deine Finanzbuchführung sein, die nach Deinen Schilderungen nicht gegeben ist und die Verwerfungen der FIBU zur Folge haben kann. Ggfs. muss auch ein Zuordungswahlrecht für die Einkommensteuer und Umsatzsteuer - ggfs. unterschiedlich - ausgeübt werden.

 

Andernfalls melden sich die üblichen Verdächtigen zu diesem Thema und einige Neulinge, aus denen sich nach einiger Zeit eine vermeintlich richtige Tendenzaussage ableiten ließe. Ob diese jedoch alle Themen berücksichtigt, steht letztendlich auch nicht fest, schließlich ist die Meinung zu einem Thema noch lange kein Garant für eine belastbare Einordnung. Vor dem Hintergrund der nachweisbaren Expertisen wäre ein Ansatz meiner Gewichtung, welchen Antwortenden ich Vertrauen entgegenbringen würde. Alternativ könntest Du sonst auch einen Würfel hervorholen... .

 

Das Anliegen, sich selbst mit dem Thema zu beschäftigen, würde ich eher durch die Lektüre von Fachartikeln als Einstieg vorschlagen. Es gibt Literatur mit Grundlagen, die auch für Laien lesbar sind.

 

Bitte verstehe dies jedoch nicht als persönlichen Angriff, sondern gut gemeinten Rat.

 

P.S. Das Fragen eines StB als wenig sinnvoll zu bezeichnen, rief ein Stirnrunzeln bei mir hervor: Hast Du mal drüber nachgedacht, dass Du das Thema nicht vollständig überblickst? Hast Du mal über Aufwandseinlagen nachgedacht? Bist Du Dir auch bewusst, dass die Beratung auch eine Ausgabe darstellt und nach dem Abzug der Steuerentlastung und Rückerstattung der Vorsteuer nur ein Bruchteil Dich belasten wird? Wie kommst Du auf den Gedanken ggfs. 500 EUR für eine Antwort zahlen zu müssen; hast Du angefragt? Das Statement steht eher für eine mit Vorurteilen belastete Haltung.

 

Michael

DEUTSCHLAND, DEINE DIENSTWAGEN

SIE BERICHTEN über Plug-in-Hybride als Dienstwagen

und ihren günstigen Steuersatz von 0,5 statt 1,0 Prozent. Was Ihre Rechnung nicht beinhaltet: Wer regelmäßig zu seiner Arbeitsstelle fährt, muss auch

diesen Weg versteuern, nämlich mit 0,03 Prozent

vom Bruttolistenpreis je Kilometer, einfache

Strecke. Mein Dienstwagen ist ein Skoda Octavia, Listenpreis 36 000 Euro. Mein Arbeitsweg beträgt 46 Kilometer. Ich muss also 360 Euro plus 496,80 Euro versteuern, insgesamt 856,80 Euro

Der TE muss aber nicht in die Arbeit fahren, weil diese in seinem eigenen Haus stattfindet.

Themenstarteram 23. Februar 2020 um 10:49

Zitat:

@Goify schrieb am 23. Februar 2020 um 06:58:48 Uhr:

Ich hätte gedacht, dass du die volle Umsatzsteuer vom Kaufpreis mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung bekommst. So zumindest mein Wissensstand.

Ich bin ebenfalls selbstständig und frage bei solchen Themen immer meinen Steuerberater. Das kostet mich nichts extra.

das ist auch richtig …. nach Kauf / Zahlung mache ich die Vorsteuer (die Umsatzsteuer …) bei der Umsatzsteueranmeldung geltend …. grob gesprochen … ich erhalte die Mehrwertsteuer "zurück"

Themenstarteram 23. Februar 2020 um 11:18

Zitat:

@StBMW schrieb am 23. Februar 2020 um 07:48:52 Uhr:

Hallo @wicky,

ich bin Fachmann und rate Dir, diese Frage mit Deinem Fachmann zu erörtern. Das Spielfeld Kfz-Nutzung stellt sich breiter als erwartet auf, um es in einem Forum „lösen“ zu können.

Eine weiterer Besprechungspunkt sollte die zeitnahe Erstellung und Festschreibung Deine Finanzbuchführung sein, die nach Deinen Schilderungen nicht gegeben ist und die Verwerfungen der FIBU zur Folge haben kann. Ggfs. muss auch ein Zuordungswahlrecht für die Einkommensteuer und Umsatzsteuer - ggfs. unterschiedlich - ausgeübt werden.

Andernfalls melden sich die üblichen Verdächtigen zu diesem Thema und einige Neulinge, aus denen sich nach einiger Zeit eine vermeintlich richtige Tendenzaussage ableiten ließe. Ob diese jedoch alle Themen berücksichtigt, steht letztendlich auch nicht fest, schließlich ist die Meinung zu einem Thema noch lange kein Garant für eine belastbare Einordnung. Vor dem Hintergrund der nachweisbaren Expertisen wäre ein Ansatz meiner Gewichtung, welchen Antwortenden ich Vertrauen entgegenbringen würde. Alternativ könntest Du sonst auch einen Würfel hervorholen... .

Das Anliegen, sich selbst mit dem Thema zu beschäftigen, würde ich eher durch die Lektüre von Fachartikeln als Einstieg vorschlagen. Es gibt Literatur mit Grundlagen, die auch für Laien lesbar sind.

Bitte verstehe dies jedoch nicht als persönlichen Angriff, sondern gut gemeinten Rat.

P.S. Das Fragen eines StB als wenig sinnvoll zu bezeichnen, rief ein Stirnrunzeln bei mir hervor: Hast Du mal drüber nachgedacht, dass Du das Thema nicht vollständig überblickst? Hast Du mal über Aufwandseinlagen nachgedacht? Bist Du Dir auch bewusst, dass die Beratung auch eine Ausgabe darstellt und nach dem Abzug der Steuerentlastung und Rückerstattung der Vorsteuer nur ein Bruchteil Dich belasten wird? Wie kommst Du auf den Gedanken ggfs. 500 EUR für eine Antwort zahlen zu müssen; hast Du angefragt? Das Statement steht eher für eine mit Vorurteilen belastete Haltung.

Michael

Hallo Michael,

ich fühle mich nicht angegriffen - du hast auch Recht, das Thema ist so KOMPLEX und umfangreich das ein Laie hier gar nicht mehr überblicken kann …. ich will mich da auch gar nicht einlesen oder damit näher beschäftigen - hat mir seinerzeit im Studium ausgereicht ein Semester Steuerrecht zu belegen …. man muss die Materie lieben :-))

ich habe lediglich im Web und hier im Forum ein kleines persönliches "Wissensupdate" durchführen wollen um die voraussichtlichen Kosten (Vor- und Nachteile) bei Anschaffung eines neuen Fahrzeugs besser einschätzen / abschätzen zu können... und meine "Rechnung" ist ja gar nicht mal so abwegig und habe es so "kalkuliert" wie ich es verstanden habe.

Ich nutze das Fahrzeug zu 80% betrieblich, die Fahrtenbuchmethode zu aufwendig und keineswegs "sicher" und irgendwann droht eh die Verwerfung um die 1% im nachhinein anzuwenden... keine Lust darauf.

Hier im Forum "beschäftigen" sich viele zu Recht mit dem Kosten-Thema "PKW" um Vor- und Nachteile einschätzen zu können - hier hast du auch völlig Recht, es ersetzt keine fundierte Beratung …

in den letzten Jahren hat das auch immer ganz gut geklappt um den Jahresumsatz und den betrieblichen Gewinn zu "grob zu optimieren". Beim Thema Geschäftswagen behaupte ich bzw. es wird wohl so sein, dass man am Jahresende nur die Betriebskosten (Kraftstoff, Gebühren, Parken, Wäsche, Versicherungen und Wartung) als "wahre" Kosten ansetzen und steuermindernd machen kannst. Der BLP und die Afa gleichen sich fast aus (was für ein Zufall.... :-)) )

Denkt man weiter, "lohnt" zB der beste Nachlaß nicht wenn der Kaufpreis im Vergleich zum BLP so "günstig" ist das der Afa Wert (viel) geringer ist als der 1% Wert ….

Ich lasse meine Steuererklärung einmal jährlich durchführen und zahle einen fairen / günstigen Preis, Lohnbuchhaltung wird monatlich fair und günstig erstellt / geführt. Habe ich weiteren Beratungsbedarf so wird das gemäß Gebührenordnung / Stundensatz abgerechnet. Mein Steuerberater würde quasi eine BWA erstellen und mir um die 2-3 Stunden in Rechnung stellen (Std.satz ca 120 Euro). Habe in den letzten Jahren öfters eine BWA vorlegen müssen und immer ähnliche Kosten in Rechnung gestellt bekommen … kann damit ganz gut Leben. Auch wenn es "absetzbare Ausgaben" sind …. es bleiben Ausgaben … ;-)

 

 

Hallo,

 

bitte denke mal bitte über ein elektronisches Fahrtenbuch nach. Dies praktiziere ich für meine 3 Kfz seit vielen Jahren, was sich deutlich rechnet. Der Aufwand ist bei mit überschaubar, die Verwerfung, sofern ein vernünftiger Anbieter gewählt wird, auch eher vom Tisch.

 

Michael

Themenstarteram 23. Februar 2020 um 12:05

Zitat:

@audi5506 schrieb am 23. Februar 2020 um 09:09:12 Uhr:

DEUTSCHLAND, DEINE DIENSTWAGEN

SIE BERICHTEN über Plug-in-Hybride als Dienstwagen

und ihren günstigen Steuersatz von 0,5 statt 1,0 Prozent. Was Ihre Rechnung nicht beinhaltet: Wer regelmäßig zu seiner Arbeitsstelle fährt, muss auch

diesen Weg versteuern, nämlich mit 0,03 Prozent

vom Bruttolistenpreis je Kilometer, einfache

Strecke. Mein Dienstwagen ist ein Skoda Octavia, Listenpreis 36 000 Euro. Mein Arbeitsweg beträgt 46 Kilometer. Ich muss also 360 Euro plus 496,80 Euro versteuern, insgesamt 856,80 Euro

## könnte etwas am Thema vorbeiführen und ist nur ein Gedankengang von mir, der gerne in ein anderes Forum überführt werden kann um da weiter zu diskutieren ... aber weil du es gerade erwähnst … #####

 

"Deutschland, deine Dienstwagen" …. ein schönes "Märchen" …. wer´s glaubt … ich bin hier eher Laie aber der Meinung das ganz gut zu "über-blicken" ..

man muss sich als aller erstes die FRAGE stellen … WER profitiert von den ganzen Dienstwagenregelungen … ??!!!

RICHTIG … es ist NICHT der "Endnutzer" … man kann es "Schön-Rechnen" aber am Ende kostet es IMMER Geld.

Der Staat erhält IMMER seine MWST und EST, die 1% Methode ist nicht "willkürlich" gewählt, da hat sich wohl ein Mathematiker echte Gedanken gemacht .. :-))

Die BLP der Fahrzeuge steigen immer weiter … wieso eigentlich ?! Macht doch eigentlich keinen Sinn wenn man die Autos wieder mit 15 bis 30% Nachlaß verkauft … ?!?! LOGIK ??? Und was für eine Logik …. die BLP steigen. Sie sind die Berechnungsgrundlage für die Versteuerung …. und wieder richtig erkannt …. das Mehrwertsteueraufkommen wird nicht geringer (nur weil höhere Nachläße gewährt werden) sondern bleibt im Endeffekt "konstant" (Gedankengang …: Preise bleiben gleich und Nachläße auf hohem Niveau … dann werden die Autos wirklich günstiger und die MWST fällt geringer aus...).

Zeitgleich steigt aber der geldwerte Vorteil wegen der BLP (die Mehrheit wird die 1% Methode anwenden, diejenigen die ein Fahrtenbuch führen haben keinerlei Sicherheit das es auch als "ordnungsgemäß" anerkannt wird …).

Und die Autohersteller, bevorzugt die heimischen profitieren von den ganzen Regelungen ebenso … nicht umsonst werden gerade "Elektro- und Hybridfahrzeuge" gehypt und es ist irgendwo unlogisch warum erst in den großen dicken / schweren SUV´s diese Technik eingesetzt wird …. in den unteren Fahrzeugklassen macht es wenig Sinn … es bringt dem Staat und den Herstellern keine "Kohle" …

Der Anteil an Geschäfts-/Firmenfahrzeugen wird immer größer, für die Arbeitgeber lohnt das Dienstwagenmodell, für den AN kommt es darauf an. Bei den Bruttopreisen solcher Fahrzeuge wird einem Privatnutzer schwindelig. Die Unternehmen können mit solchen Modellen eine "grüne Weste" vorgaukeln und auf "stabile" Nachfrage bauen. Der Staat "subventioniert" das ganze mit Änderungen bei der geldwerten Versteuerung …. da die BLP tlw. deutlich höher sind bezweifle ich den "Spareffekt/Steuervorteil" beim Endnutzer... (1% bei BLP 30´tsd Euro ODER 0,5% bei einem BLP von 50-70´tsd Euro … )

Was ich noch glaube bzw. kommen sehe... das LEASING nimmt immer größere Ausmaße an, sowohl im Privat- als auch gewerblichen Bereich... ich beobachte gerade, dass ein BARKAUF gar nicht mehr "gewünscht" ist. Die Nachläße tlw. "lächerlich" im Vergleich zu einer FINANZIERUNG...

die Zinssätze sind recht hoch (um die 4% im Durchschnitt) wenn man auf den KSB verzichtet was bei einem Selbständigen eigentlich keinen Sinn macht …. nimmt man den "günstigeren" Zins zw. 0,9 und 1,99% so wird immer die KSB sehr HOCH (in meinem BSP knapp 2000 Euro ???!!) einkalkuliert … klar könnte man das Widerrufen … am Ende aber wird der Händler mit Sicherheit das Angebot neu/anders kalkulieren …. sind ja auch nicht mehr auf den Kopf gefallen … der niedrige Zins also mehr "Augenwischerei" ..

Was mir hier aber AUFFÄLLT …. Finanzierung nehmen wegen der höheren Nachlässe mit einer 90% Anzahlung und Laufzeit zw. 12 und 24 Monaten …. ?????? !!!!!! Das habe ich jetzt einigen Male angeboten bekommen.

Der CLOU dahinter (meine Vermutung): der Hersteller will das Leasing- oder Finanzierungsgeschäft pushen für die am Jahresende Prämien und Bonis an die Händler gezahlt werden … Bargeschäfte sind da nicht gewollt bzw. können "bestraft" werden indem eben diese Prämien ausbleiben .... kaufe ich ein Auto ist es MEIN EIGENTUM und kann es Jaaaaaahre fahren, machen was ich will …

bei den anderen beiden Varianten bin ich an den Hersteller / Händler GEBUNDEN - beim Leasing sogar stärker als bei der Finanzierung da ich es am Laufzeitende abkaufen kann bzw. habe es abbezahlt.

Blickt man über stärker über den "Tellerrand" hinaus erkennt man die Vorboten eines künftigen ABO Modells … das ist im Firmenwagenbereich schon täglich "Usus" geworden … Firmen leasen für 2-4 Jahre und tauschen immer wieder aus …

jetzt fehlt nur noch der PRIVATMANN um den Kreislauf zu schließen ….

irgendwann kann der Hersteller Preise und Konditionen völlig FREI gestalten (und auch "absprechen") und wer ein Auto braucht der hat KEINE andere Wahl als das zu akzeptieren ….

hier könnte man endlos weiterdenken …. in einigen Jahren werden wir "schlauer" sein... :-)

 

Themenstarteram 23. Februar 2020 um 12:09

Zitat:

@StBMW schrieb am 23. Februar 2020 um 12:26:35 Uhr:

Hallo,

bitte denke mal bitte über ein elektronisches Fahrtenbuch nach. Dies praktiziere ich für meine 3 Kfz seit vielen Jahren, was sich deutlich rechnet. Der Aufwand ist bei mit überschaubar, die Verwerfung, sofern ein vernünftiger Anbieter gewählt wird, auch eher vom Tisch.

Michael

das habe ich vorhin vergessen …. hatte es die Tage auch mal überlegt und bin noch dabei mir Infos einzuholen - hier scheint es ja einige gute Apps oder Hardwarelösungen zu geben die vom Fiskus "anerkannt" werden bzw. die Fahrtenbuchmethode einfacher und sicherer machen.

Ich könnte mir so ein digitales Fahrtenbuch gut vorstellen.

Wegen 20% Privatanteil finde ich die Steuerlast schon sehr "hoch", aber ich bin nicht der Erste und auch nicht der Letzte mit dieser Situation … :-))

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. 1% Methode und Auswirkung geldwerter Vorteil bei NUR Selbständigen - Rechenbesipiel mit Denkfehlern