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Wiederruf eines F20 120d

BMW
Themenstarteram 9. August 2018 um 19:36

Hi Leute,

Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich habe am 02.08 einen gebrauchten 120d bestellt. Die Abwicklung lief ausschließlich über Telefon und E-Mail.

Den Vertrag hab ich ausgedruckt, unterschrieben wieder eingescannt und per Email zurück an den BMW Vertragshändler.

Das Geld habe ich bereits überwiesen.

Ich war nie vor Ort. Der Händler ist ca. 550km entfernt

Es lief also ausschließlich über Telefon und E-Mail.

Aus privaten Gründen möchte ich den Wagen nicht mehr.

Meint ihr das ich wiederrufen kann und mein geld zurückbekomme ?

Ohne das der Händler Schadensersatz Ansprüche stellen kann.

Das Fahrzeug steht noch abgemeldet auf dem Hof des Händlers.

Nun liest man soviel. Auf der einen Seite heißt es ja das geht. Weil das Fernabsatzgesetz greift auf der anderen Seite lese ich man muss den Händler Entschädigung leisten.

PS: heute 1 Woche nach Bestellung habe ich den Händler per Email angeschrieben und den Vertag wiederrufen.

Angerufen hatte ich ihn auch und er meinte er müsse das mit dem Filialleiter besprechen und würde mich morgen zurück rufen.

Könnt ihr mir empfehlen wie ich mich verhalten kann. Bzw steht mir mein geld zu ohne Schadenersatz leisten zu müssen?

Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.

Beste Antwort im Thema

Oh Mann, und mit genauso Leuten die was kaufen und 2 Minuten später feststellen dass sie es doch nicht mehr möchten muss ich mich immer wieder bei Ebay rumärgern.....

Leute, wenn ich zigtausend Euro ausgebe überleg ich mir das im Vorfeld lange genug, da gibt's dann kein zurück mehr.

Sorry, aber sowas ist mir absolut unverständlich !!!!

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Zitat:

@Manager2008 schrieb am 11. August 2018 um 12:56:48 Uhr:

Das einzige was wirklich wichtig ist, sind die Fristen, denn nach Ablauf der Fristen greift das Fernabsatzgesetz nicht mehr.

Es hat gute Gründe, warum es dieses Gesetz gibt !

Wenn ein Händler das vermeiden möchte, dann darf er nur Verträge in seinen Geschäftsräumen abschließen.

Du wirfst hier aber zwei Sachverhalte in einen Topf. Wenn der Händler Verträge über's Netz abschließt, dann ermöglicht dies dem Kunden die Möglichkeit zwei Wochen lang von dem Kauf zurückzutreten. Das bedeutet aber NICHT im geringsten, dass der Händler keinen Anspruch auf einen Wertausgleich hätte, sofern ihm Kosten entstanden sind.

Ohne Fernabsatzgesetz müsste der Händler hingegen einer Rücknahme überhaupt nicht zustimmen.

Themenstarteram 11. August 2018 um 20:16

Angefordert ja, bekommen leider noch nicht.

Hat sich schon was getan ?

Themenstarteram 13. August 2018 um 10:36

Bisher noch nicht. Ich vermute die warten bis die Fahrzeug Papiere wieder da sind

Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, wurde in das BGB integriert. Nach § 355 BGB hast du bei nicht in den Geschäftsräumen des Händlers abgeschlossenen Kaufverträgen ein 14-tägiges Widerrufs/Rückgaberecht. Darauf hätte dich der Händler gem § 312 d BGB auch per Widerrufsbelehrung hinweisen müssen. Du kannst also den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Wir hatten im Mai über das Internet einen Peugeot 207 bei einem Händler gekauft, abgeholt und mit Kurzzeitkennzeichen überführt. Zu Hause haben wir dann aber gravierende Mängel festgestellt und den Kaufvertrag widerrufen. Der Kaufvertrag wurde problemlos rückabgewickelt. Für unsere Unkosten durfte ich den Winterreifensatz behalten.

Nur zur Vollständigkeit und Verdeutlichung, dass Rückgaberecht nicht automatisch immer "kostenlos" bedeutet.

§357 Abs.7:

Zitat:

 

Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn

1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war"

Wie sieht es nun aus, Geld wieder da?

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