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Wiederruf eines F20 120d

BMW
Themenstarteram 9. August 2018 um 19:36

Hi Leute,

Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich habe am 02.08 einen gebrauchten 120d bestellt. Die Abwicklung lief ausschließlich über Telefon und E-Mail.

Den Vertrag hab ich ausgedruckt, unterschrieben wieder eingescannt und per Email zurück an den BMW Vertragshändler.

Das Geld habe ich bereits überwiesen.

Ich war nie vor Ort. Der Händler ist ca. 550km entfernt

Es lief also ausschließlich über Telefon und E-Mail.

Aus privaten Gründen möchte ich den Wagen nicht mehr.

Meint ihr das ich wiederrufen kann und mein geld zurückbekomme ?

Ohne das der Händler Schadensersatz Ansprüche stellen kann.

Das Fahrzeug steht noch abgemeldet auf dem Hof des Händlers.

Nun liest man soviel. Auf der einen Seite heißt es ja das geht. Weil das Fernabsatzgesetz greift auf der anderen Seite lese ich man muss den Händler Entschädigung leisten.

PS: heute 1 Woche nach Bestellung habe ich den Händler per Email angeschrieben und den Vertag wiederrufen.

Angerufen hatte ich ihn auch und er meinte er müsse das mit dem Filialleiter besprechen und würde mich morgen zurück rufen.

Könnt ihr mir empfehlen wie ich mich verhalten kann. Bzw steht mir mein geld zu ohne Schadenersatz leisten zu müssen?

Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.

Beste Antwort im Thema

Oh Mann, und mit genauso Leuten die was kaufen und 2 Minuten später feststellen dass sie es doch nicht mehr möchten muss ich mich immer wieder bei Ebay rumärgern.....

Leute, wenn ich zigtausend Euro ausgebe überleg ich mir das im Vorfeld lange genug, da gibt's dann kein zurück mehr.

Sorry, aber sowas ist mir absolut unverständlich !!!!

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Zitat:

@samori schrieb am 9. August 2018 um 22:06:30 Uhr:

Was heißt einvernehmlich?

Einvernehmlich heißt dies Sache ohne Rechtsstreit zu regeln. Vielleicht hat der Händler ja ein anderes Fahrzeug, welches Du stattdessen nehmen könntest?

Ich würde diesbezüglich eine Rechtsberatung einholen. Und zwar sofort, sonst laufen die Fristen ab. Erstberatung kostet nichts. Dann weißt du, ob das Fernabsatzgesetz auch beim Autokauf greift.

am 10. August 2018 um 12:14

Vielleicht erstmal warten bis sich der Händler zurückmeldet, was er ja zugesagt hat.

Die Bedingungen stehen im Kaufvertrag, ist bei jedem BMW Händler so. Und da steht auch was ein Rücktritt bedeutet.

Geld gegen Ware, das ist mit Übergabe des Fahrzeugscheins ja abgeschlossen.

Was steht also im Vertrag?

So ein Service der vielleicht gemacht wurde kostet auch Geld und macht einen Unterschied ob der Service neu oder ein paar Monate alt ist. Egal ob er im Angebot war. TÜV neu jetzt und Auto wird in 6 Monaten erst verkauft, auch nicht toll.

Daher macht das jeder erst bei Verkauf.

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 10. Aug. 2018 um 13:45:13 Uhr:

Erstberatung kostet nichts.

Wie kommst du auf das:

 

https://www.refrago.de/...Erstberatung_beim_Rechtsanwalt.frage326.html

 

Vielleicht ist das bei einer Rechtsschutzversicherung dabei, aber davon war nirgends die Rede.

Zitat:

@samori schrieb am 10. August 2018 um 07:45:53 Uhr:

Danke. Auf ihren Kommentar hat die Welt gewartet.

Ich kann nicht behaupten, das das in meinem Fall die Regel ist.

Ausserdem wissen sie nichts über die Gründe des Widerrufes.

Wenn sie hier nichts vernünftiges dazu beitragen können, bitte ich

sie wo anderst ihren Frust zu entladen.

Schönen Tag noch.

Ist die Freundin schwanger? Dann rede mit dem BMW Autohaus und nehme da einen 320i Touring und schon ist die Sache mit dem Fehlkauf F20 Geschichte!

Ich habe meinen BMW auch online gekauft. Lief alles per Mail. Den Kauvertrag eingespannt und zurückgeschickt. In den Mails des Händlers würde ich darauf hingewiesen, dass ich ein Widerrufsrecht habe ...

Themenstarteram 10. August 2018 um 18:27

@GrizuAC

Sind sie auch vom Kauf zurückgetreten?

Ne, war nur zur Info. Viel Erfolg!

Ich sehe nicht, warum das Widerrufsrecht aufgrund des Fernabsatzgestz hier nicht greifen sollte. Somit wäre eine Entschädigungszahlung nur unter sehr engen Grenzen zu zahlen. Einfach nur einen Schaden zu benennen reicht da nicht. Amazon hat auch einen Schaden, wenn ich die getestete Stereoanlage zurückschicke. Das ist ein Risiko des Händlers.

Ein großer BMW-Händler ist seriös, ich würde mir null Sorgen machen.

Themenstarteram 10. August 2018 um 19:08

Danke für die aufbauenden Worte.

Ich hatte heute Mittag mit dem Händler Tel. Er meinte ich solle ihm die Papiere zurücksenden dann würden sie mir das geld rücküberweisen.

Ich hab halt leider noch keine Bestätigung auf meinen wiederrufen per Mail erhalten.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 10. August 2018 um 20:52:06 Uhr:

Ich sehe nicht, warum das Widerrufsrecht aufgrund des Fernabsatzgestz hier nicht greifen sollte. Somit wäre eine Entschädigungszahlung nur unter sehr engen Grenzen zu zahlen. Einfach nur einen Schaden zu benennen reicht da nicht. Amazon hat auch einen Schaden, wenn ich die getestete Stereoanlage zurückschicke. Das ist ein Risiko des Händlers.

So einfach ist das nicht. Eine Verschlechterung der Sache muss auch Amazon nicht hinnehmen. Es ist lediglich so, dass das reine Auspacken und begutachten von Verkaufsgegenständen rechtlich nicht als Verschlechterung gewertet wird.

Bei Fahrzeugen entstehen dem Händler sehr schnell Kosten und die darf er auch gegenrechnen. Wenn in deisem Fall noch keine Kosten entstanden sind, umso besser.

 

 

Das einzige was wirklich wichtig ist, sind die Fristen, denn nach Ablauf der Fristen greift das Fernabsatzgesetz nicht mehr.

Es hat gute Gründe, warum es dieses Gesetz gibt !

Wenn ein Händler das vermeiden möchte, dann darf er nur Verträge in seinen Geschäftsräumen abschließen.

Themenstarteram 11. August 2018 um 11:28

Reicht es auch wenn man den Widerruf per Email versendet?

Oder muss das schriftlich passieren?

Wenn es wichtig ist immer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein

Hast du wenigstens eine Eingangsbestätigung der email angefordert und bekommen ?

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