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Überholen eines Polizeiwagens mit Sonderrechten

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 10:50

Hallo Zusammen,

seit längerer Zeit habe ich eine Frage, die ich so nicht beantworten kann. Darf ich als normaler Verkehrsteilnehmer einen Polizeiwagen, Der seine Sonderrechte mit Blaulicht/Martinshorn anzeigt, auf der Autobahn überholen?

Im Detail:

Ich fahre auf eine nicht Geschwindigkeitslimitierte Autobahn.

Beim Auffahren brettert ein Polizeiwagen mit Martinshorn und Blaulicht an mir vorbei.

Ich beschleunige und laufe dem Polizeiwagen nach kürzerer Zeit auf.

Darf ich nun:

1. Mein Überholansinnen i.S. STVO (Lichthupe) anzeigen?

2. Muß der Polizeiwagen i.S. des Rechtsfahrgebotes den Weg freimachen?

3. Den Polizeiwagen mit entsprechender Überschußgeschwindigkeit überholen?

4. Unter Einbehaltung meiner höheren Geschwindigkeit dem Polizeiwagen davon ziehen?

Oder stellt dieses Ansinnen einen Rechtsverstoß dar?

Ich danke schon mal im Vorraus für Die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Wenn wir als Feuerwehr auf die BAB fahren, dann werden wir regelmäßig von allen PKW überholt. Meist aus dem Gedanken "wenn die erst mal am Unfallort sind, ist die Bahn dicht, also lieber schnell vorbei, vielleicht scaffe ich die Unfallstelle ja noch vorher zu passieren..."

Diese Fahrer stehen dann meist im Stau und halten noch nicht mal eine Rettungsgasse frei... Na ja, Idioten gibts halt immer wieder...

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am 20. Februar 2012 um 10:53

ich glaube nicht was ist denn wenn du den jetzt auf der autobahn überholen willst neben dem fährst und der plötzlich nach links oder rechts fahren musst dann kann er das nicht weil du dort bist

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 10:54

Zitat:

Original geschrieben von Christian CDTI

ich glaube nicht was ist denn wenn du den jetzt auf der autobahn überholen willst neben dem fährst und der plötzlich nach links oder rechts fahren musst dann kann er das nicht weil du dort bist

Na ja. die Polizeiwagen kommen für gewöhnlich nicht über 230 raus. Da bin ich noch im 4. Gang. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Christian CDTI

ich glaube nicht was ist denn wenn du den jetzt auf der autobahn überholen willst neben dem fährst und der plötzlich nach links oder rechts fahren musst dann kann er das nicht weil du dort bist

warum sollte er das müssen

wenn der Polizeiwagen sonst keine Hinweise gibt a la Stau Beschilderung oder anders offensichtliche Hinweise wie per Lautsprecher oder gerade mitten über 2 spuren fährt, sehe ich rechtlich eigentlich kein Problem einfach mein Ding durchzuziehen...

am 20. Februar 2012 um 10:57

@gurusmi

doch der da unten

Ich denke mal generell ist es nicht verboten diesen zu überholen.

Platz machen wird er nicht müssen, da er mit Sonderrechten auch das Rechtsfahrgebot nicht beachten muß.

Ob es sinnvoll ist solche Autos zu überholen ist aber fraglich. Gerade wenn die zu Unfällen auf der AB unterwegs sind haben die dann im Stau die Autos wieder vor sich die vorher überholt haben und müssen sich durch den Stau schlängeln.

Bei der Feuerwehr weiß ich wird dann oftmals in der Mitte gefahren damit keiner mehr überholen kann.

Hmmm ich würde mich dann schon aus gesundem Menschenverstand heraus von der Sache fern halten.

Nicht, dass du da zufällig in eine Hochgeschwindigkeitsverfolgung gerätst oder die einen Gesiterfahrer abfangen oder aber eine sonstige Gefahrenstelle schnell erreichen wollen um den nachfolgenden Verkehr dann runter zu bremsen.

Ansonsten haben Fahrzeuge unter Blaulicht eben Sonderrechte und die bedeuten auch, dass es so was wie Rechtsfahrgebot oder Überholen lassen wegen Lichthupe nicht gibt.

Ich würde auch grundsätzlich hinter dem Polizeifahrzeug bleiben, aus den bereits oben erwähnten Erwägungen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich würde auch grundsätzlich hinter dem Polizeifahrzeug bleiben, aus den bereits oben erwähnten Erwägungen.

Was aber nicht die Frage war...

Der Tenor im Netz geht in folgende Richtung .

Ich würde es persönlich nie machen, sehe Deine Anfrage als Luxusproblem.

am 20. Februar 2012 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Hallo Zusammen,

seit längerer Zeit habe ich eine Frage, die ich so nicht beantworten kann. Darf ich als normaler Verkehrsteilnehmer einen Polizeiwagen, Der seine Sonderrechte mit Blaulicht/Martinshorn anzeigt, auf der Autobahn überholen?

Zur Abwechslung mal eine gute Frage im rechtlichen Sinne, deren Beantwortung mich auch interessieren würde. Bisher hatte ich noch keinen Fall wo es die Verkehrssituation zugelassen hätte, den Einsatzwagen zu überholen. Lediglich einen Krankenwagen im Einsatz habe ich mal im unlimitierten Bereich überholt, dieser hielt sich aber trotz Einsatzlicht und Horn auch an das Rechtsfahrgebot.

Ich denke solange man dafür Sorge trägt, das der Einsatzwagen auch wieder an einem vorbei kommt wenn die unlimitierte Strecke beendet ist, gibt es da kein Problem mit dem überholen.

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 11:09

Zitat:

Original geschrieben von Christian CDTI

@gurusmi

doch der da unten

Bei dem von Dir gezeigten würde ich mich mit höflichkeitsabstand hintendran setzen und mir den Weg freischaufeln lassen. ;)

Gestern z.B. Kamen einige Polizeiwagen mit Blaulicht aus dem St. Johannstunnel (AB) in die Stadt rein. Das bedeutet, da war keine Gefährdung auf der AB.

StVO:

§ 38

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht.(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Mit Überholen schaffst Du keine freie Bahn. Entweder ist der auf einem Weg zu einer Unfallstelle voraus, wo Du dann ein zusätzliches Hindernis bildest oder es kommt mit Sicherheit demnächst ein Tempolimit, wo Du zwangsläufig wieder ein Hindernis bilden musst. wie manns auch dreht, freie Bahn schafft man nicht, indem man sich vor ein Einsatzfahrzeug setzt.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Der Tenor im Netz geht in folgende Richtung .

Ich würde es persönlich nie machen, sehe Deine Anfrage als Luxusproblem.

Wobei hier aber der "Aufhänger" die geringe Differenzgeschwindigkeit beim Überholen war...

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

StVO:

§ 38

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht.(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Mit Überholen schaffst Du keine freie Bahn. Entweder ist der auf einem Weg zu einer Unfallstelle voraus, wo Du dann ein zusätzliches Hindernis bildest oder es kommt mit Sicherheit demnächst ein Tempolimit, wo Du zwangsläufig wieder ein Hindernis bilden musst. wie manns auch dreht, freie Bahn schafft man nicht, indem man sich vor ein Einsatzfahrzeug setzt.

Wie kommst Du denn auf den schmalen Grat mit dem Tempolimit?

Ich habe in Walldorf/Baden Freunde besucht und befahre die A5 zurück.

Nach dem TL des Walldorfer Kreuzes gebe ich dem Pol Wagen vor mir (AB ist da 8 Spurig) den Überhulungswunsch bekannt und gebe Lotte. Ca. 70km weiter, in Bruchsal, beginnt das nächste Tempolimit.

In die ANdere Richtung: A5 Darmstadt FFM. 50km sauberste freie unlimitierte Strecke mit 8 Spuren...

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