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Tolles erlebnis Polizei Überholen

Themenstarteram 2. März 2012 um 21:18

Hallo,

ich möchte euch mal ein Erlebnis schildern, welches mich heute sehr erquickte.

Ich fuhr auf der Landstraße hinter einem Bulldog (traktor, lnf) als 3tes fahrzeug der kolonne her.

Als die landstraße lange gradeaus ging und der wagen vor mir (nissan primera) immer noch nicht ans überholen dachte, gab ich diesem lichthupe (ankündigen der überholabsicht), blinkte links und zog raus. Als ich auf höhe des nissan war, zog dieser ohne zu blinken nach links. Ich machte eine vollbremsung und fuhr z.t. auf das bankett bzw. die wiese, um einen zusammenstoß zu verhindern. Ich hupte, als ich das rüberziehen bemerkte und nach dem ausweichmanöver ebenfalls. Nachdem der nissan anch gefühlten 3 minuten seinen überholvorgang abgeschlossen hatte, überholte ich ihn auch noch und setzte mich ganz entpsannt vor ihn. Dann sah ich ihn im rückspiegel dauerlichthupe geben, hupen und mir wichser, arschlos, scheibenwischer etc. zu zeigen. Dann bemerke ich blaue lichter an einem 5er Touring mit der aufschrift, polizei, rechts halten. Da von der landstraße rechts eh ein größerer parkplatz wegging bin ich da rauf gefahren, und als ich just ausstieg sah ich, dass hinter dem 5er besagter nissan stand. Der fahrer stieg aus und meinte mich erstmal als "dreckiges arschloch, so hurensöhne wie du wichser töten kinder" betiteln zu müssen. IM BEISEIN DER POLIZISTEN.

Einer der Polizisten kam zu mir und meinte, dass die eigtl. eine abstandmessung mit diesem ProVida zeugs bei mir machen wollen (als 3ter einer kolonne hinterm bulldog, sehr sinnvoll :P ), und daher alles auf band hätten. Daher meinte er, ich könne eine anzeige wegen beleidigung, nötigung und noch etwas drittem (eingriff in straßenverkehr oder so ähnlich) schreiben. Das habe ich dann natürlich auch bejaht. Ebenfalls bekam ich mit, dass der nissanfahrer ordentlich was im turm hatte. (habe 1,XX gehört)

Der polizist wollte zwar eine ABE für die auspuffanlage sehen, da ich das auto aber erst vor kurzem gekauft hatte, glaubte er mir dass diese noch beim händler in hamburg lag, und nach einem anruf erledigte sich das, dank bestätigung des händlers und EG nummer.

Jeztt meine frage: was erwartet den nissan-fahrer in etwa?

Schön dass die herren in den schwarzen wägen mal da sind wenn man sie braucht.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. März 2012 um 21:18

Hallo,

ich möchte euch mal ein Erlebnis schildern, welches mich heute sehr erquickte.

Ich fuhr auf der Landstraße hinter einem Bulldog (traktor, lnf) als 3tes fahrzeug der kolonne her.

Als die landstraße lange gradeaus ging und der wagen vor mir (nissan primera) immer noch nicht ans überholen dachte, gab ich diesem lichthupe (ankündigen der überholabsicht), blinkte links und zog raus. Als ich auf höhe des nissan war, zog dieser ohne zu blinken nach links. Ich machte eine vollbremsung und fuhr z.t. auf das bankett bzw. die wiese, um einen zusammenstoß zu verhindern. Ich hupte, als ich das rüberziehen bemerkte und nach dem ausweichmanöver ebenfalls. Nachdem der nissan anch gefühlten 3 minuten seinen überholvorgang abgeschlossen hatte, überholte ich ihn auch noch und setzte mich ganz entpsannt vor ihn. Dann sah ich ihn im rückspiegel dauerlichthupe geben, hupen und mir wichser, arschlos, scheibenwischer etc. zu zeigen. Dann bemerke ich blaue lichter an einem 5er Touring mit der aufschrift, polizei, rechts halten. Da von der landstraße rechts eh ein größerer parkplatz wegging bin ich da rauf gefahren, und als ich just ausstieg sah ich, dass hinter dem 5er besagter nissan stand. Der fahrer stieg aus und meinte mich erstmal als "dreckiges arschloch, so hurensöhne wie du wichser töten kinder" betiteln zu müssen. IM BEISEIN DER POLIZISTEN.

Einer der Polizisten kam zu mir und meinte, dass die eigtl. eine abstandmessung mit diesem ProVida zeugs bei mir machen wollen (als 3ter einer kolonne hinterm bulldog, sehr sinnvoll :P ), und daher alles auf band hätten. Daher meinte er, ich könne eine anzeige wegen beleidigung, nötigung und noch etwas drittem (eingriff in straßenverkehr oder so ähnlich) schreiben. Das habe ich dann natürlich auch bejaht. Ebenfalls bekam ich mit, dass der nissanfahrer ordentlich was im turm hatte. (habe 1,XX gehört)

Der polizist wollte zwar eine ABE für die auspuffanlage sehen, da ich das auto aber erst vor kurzem gekauft hatte, glaubte er mir dass diese noch beim händler in hamburg lag, und nach einem anruf erledigte sich das, dank bestätigung des händlers und EG nummer.

Jeztt meine frage: was erwartet den nissan-fahrer in etwa?

Schön dass die herren in den schwarzen wägen mal da sind wenn man sie braucht.

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am 3. März 2012 um 10:56

Ein 315b StGB wird es nicht, ein 315c StGB ist einschlägig..sogar in 2 Fallalternativen...Alkohol und Überholen...

Ich tippe auf eine saftige Geldstrafe und eine längere Zeit ÖPNV-Mitfahrer.

am 3. März 2012 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von Steelhammor

Hallo,

ich möchte euch mal ein Erlebnis schildern, welches mich heute sehr erquickte.

Ich fuhr auf der Landstraße hinter einem Bulldog (traktor, lnf) als 3tes fahrzeug der kolonne her.

Als die landstraße lange gradeaus ging und der wagen vor mir (nissan primera) immer noch nicht ans überholen dachte, gab ich diesem lichthupe (ankündigen der überholabsicht), blinkte links und zog raus. Als ich auf höhe des nissan war, zog dieser ohne zu blinken nach links. Ich machte eine vollbremsung und fuhr z.t. auf das bankett bzw. die wiese, um einen zusammenstoß zu verhindern. Ich hupte, als ich das rüberziehen bemerkte und nach dem ausweichmanöver ebenfalls. Nachdem der nissan anch gefühlten 3 minuten seinen überholvorgang abgeschlossen hatte, überholte ich ihn auch noch und setzte mich ganz entpsannt vor ihn. Dann sah ich ihn im rückspiegel dauerlichthupe geben, hupen und mir wichser, arschlos, scheibenwischer etc. zu zeigen. Dann bemerke ich blaue lichter an einem 5er Touring mit der aufschrift, polizei, rechts halten. Da von der landstraße rechts eh ein größerer parkplatz wegging bin ich da rauf gefahren, und als ich just ausstieg sah ich, dass hinter dem 5er besagter nissan stand. Der fahrer stieg aus und meinte mich erstmal als "dreckiges arschloch, so hurensöhne wie du wichser töten kinder" betiteln zu müssen. IM BEISEIN DER POLIZISTEN.

Einer der Polizisten kam zu mir und meinte, dass die eigtl. eine abstandmessung mit diesem ProVida zeugs bei mir machen wollen (als 3ter einer kolonne hinterm bulldog, sehr sinnvoll :P ), und daher alles auf band hätten. Daher meinte er, ich könne eine anzeige wegen beleidigung, nötigung und noch etwas drittem (eingriff in straßenverkehr oder so ähnlich) schreiben. Das habe ich dann natürlich auch bejaht. Ebenfalls bekam ich mit, dass der nissanfahrer ordentlich was im turm hatte. (habe 1,XX gehört)

Der polizist wollte zwar eine ABE für die auspuffanlage sehen, da ich das auto aber erst vor kurzem gekauft hatte, glaubte er mir dass diese noch beim händler in hamburg lag, und nach einem anruf erledigte sich das, dank bestätigung des händlers und EG nummer.

Jeztt meine frage: was erwartet den nissan-fahrer in etwa?

Schön dass die herren in den schwarzen wägen mal da sind wenn man sie braucht.

Alles richtig gemacht. Glückwunsch zu dem tollen Erlebnis.

Hallo ins Forum,

was den "Künstler" letztlich erwartet kann man ohne seine Vorbelastung nicht sagen. Wenn alles so war, wie es der TE geschrieben hat, ist der FS allein wegen der 1+x Promille entzogen (kein Fahrverbot, der ist weg). Ob und wann und wie (mit MPU oder ohne) er ihn wieder bekommt, hängt an der Vorbelastung. Kann also auch eine Neubeantragung (ggf. mit vollem Fahrschulprogramm) nach Sperrfrist werden.

Dann kommen noch die anderen Sachen dazu, also wohl Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und (mehrfache) Beleidung und die - sich aber nicht mehr auswirkenden - zahlreichen Ordungswidrigkeiten.

Im Ergebnis wird es entweder sehr, sehr teuer oder es setzt gleich Knast (Bewährungsfrage je nach Vorbelastung). ÖPNV bekommt er wohl für mindestens 1, eher 2 Jahre.

Viele Grüße

Peter

PS: Welche zivilrechtlichen Ansprüche (so ein Vorbeitrag) es gegen den Typen geben soll, erschließt sich mir nicht, da ja wohl keine Schäden entstanden sind.

am 3. März 2012 um 21:10

Schaden, bedingt, über eine Anklage vor dem Zivilgericht, bezüglich einer Beleidgung lässt sich "Schmerzensgeld" erstreiten, so bekommt ein Polizist zB. bis zu 3400Euro für die Titulierung als "Raubritter" zugesprochen.

Einen Anwalt als Schmuddelbäckchen zu bezeichnen, kann ihn fast 400Euro reicher machen :) :)

am 3. März 2012 um 21:18

wenn ich überholen will gebe ich lichthupe und wenn se es dann noch nicht geschnallt haben dann hupe ich auch schonmal das passiert mir

mindestens 1 mal pro tag (fahre jeden tag autobahn)

vorhin wieder:ich fahre auf die autobahn habe dort keine kmh begrenzung gesehn also hab ich gaß gegeben,zack auf die linke spur und ab die post,das ganze 5km lange dann kam einer mit seinem kleinen bmw z3 auf die linke spur mit 100 kmh!!!gut lichthupe gegeben

(keine reaktion)dann habe ich gehupt(immernoch keine reaktion)dann hab ich gedrängelt und der blödmann hat reagiert ist mit 110 kmh auf der linken spur weiter gefahren (die rechte spur war frei)nach 5 minuten wurde mir das ganze zu bunt und ich hab rechts überholt und sehe das dieser blödmann ein handy am ohr hatte

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