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S211: Kann ich 235er Reifen nutzen, wenn lt. Mercedes nur 225 und 245er Reifen erlaubt sind?

Mercedes E-Klasse S211
Themenstarteram 7. Mai 2020 um 11:20

Hallo,

ich habe beim Kauf des Gebrauchtwagenkaufs leider nicht darauf geachtet, dass die Felgen mit den Sommerreifen für die E-Klasse nicht offiziell eine ABE Erlaubnis haben. Ich bräuchte 245/45/R17, habe aber 235/45/R17er Bereifung.

Ist das schlecht fürs Auto? Ist das strafbar - was kann als Konsequenz drohen?

Der Verkäufer ist im Ausland - den brauche ich aktuell nicht zu fragen.

Wer weiss Rat?

Schönen Dank, bleibt gesund

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Stefan_S schrieb am 7. Mai 2020 um 14:26:03 Uhr:

Der 235/45/17 hat einen kleineren Abrollumfang als der 245/45/17. Daher weder erlaubt noch ratsam.

Völliger Blödsinn , 235 oder 245 ist die Breite , sind beides 17 Zoll , also gleicher Umfang.

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Wenn 245 eingetragen ist dann sollten 235 er kein Problem sein . Vorausgesetzt der Geschwindigkeitsindex usw stimmt und eben Tragfähigkeit

Die sicherste, aber höchst komplizierte Variante ist: frage den/ einen HU-Prüfer, TÜV oder Dekra - geht auch telefonisch. Aber wie gesagt: hoch kompliziert.

Besser ist, in einem Forum zu fragen.

Zitat:

@Brunky schrieb am 7. Mai 2020 um 13:40:36 Uhr:

Wenn 245 eingetragen ist dann sollten 235 er kein Problem sein . Vorausgesetzt der Geschwindigkeitsindex usw stimmt und eben Tragfähigkeit

Wir leben in D. Da ist das leider nicht so einfach. Nein, aktuell ist das nicht zugelassen, so wie du fährst. Jede Rad/Reifenkombi muss eingetragen werden bzw. eine ABE vorliegen.

Wo ist die Reifengröße denn eingetragen? Nur in der Zulassungsbescheinigung? Dann schau dir mal das COC Papier deines Fahrzeuges an. Da sind noch einige weitere Rad/Reifenkombinationen eingetragen.

Der 235/45/17 hat einen kleineren Abrollumfang als der 245/45/17. Daher weder erlaubt noch ratsam.

Themenstarteram 7. Mai 2020 um 12:26

Vielen Dank erstmal. Den Tip von Juri, in einem Forum zu fragen, merke ich mir fürs nächste Mal.

Was ist denn der Worst Case, wenn die für den Typ nicht zugelassen sind und ich es trotzdem mache. Verliere ich den Versicherungsschutz, ist das eine Ordnungswidrigkeit oder beinahe ein Kapitalverbrechen? Weiss das jemand?

Zitat:

@Stefan_S schrieb am 7. Mai 2020 um 14:26:03 Uhr:

Der 235/45/17 hat einen kleineren Abrollumfang als der 245/45/17. Daher weder erlaubt noch ratsam.

Völliger Blödsinn , 235 oder 245 ist die Breite , sind beides 17 Zoll , also gleicher Umfang.

Was ist der Sinn dahinter, eine nicht zulässige Rad/ Reifenkombination zu fahren. Das ist eine kostenpflichtige OW, weiterhin erlischt die BE, im Falle einer Kontrolle kann u.U. die Weiterfahrt untersagt + Mängelanzeige

Ja im schlimmsten Fall, erlöschen der Betriebserlaubnis.

Der TE sollte mal im Fz Schein nachsehen was alles eingetragen bzw. erlaubt ist. Meistens sind Alternativen eingetragen . Ich darf / kann von 16 bis 19 Zoll nahezu alles fahren . Allerdings 2 Fahrzeugscheine wegen der ganzen Eintragungen

@Brunky

Du solltest etwas entspannter reagieren. Wie kann bei einer 235iger Breite und 45% Höhenverhältnis der gleiche Abrollumfang sein, wie bei einem 245iger mit ebenfalls 45% Höhenverhältnis? Es kann im Rahmen einer erlaubten Tolleranz sein, muss aber nicht. Sicher wird das jetzt wieder ein ellenlanger Thread, da es zu kompliziert ist, einfach an kompetenter Stelle (die u.U. dieser Kombi freigeben muss) nachzufragen.

Egal, ob von 16 -19 Zoll Eintragungen vorhanden sind - man darf einfach nicht alles fahren, sonder nur das, was eingetragen ist.

Wenn diese Kombination nicht zulässig ist, dann erlischt die BE, nicht kann vielleicht erlöschen

Wenn der TE statt 245 er , 235 er verbaut hat dann ist das sehr wahrscheinlich auch so in den Papieren. Er hat den Wagen so gekauft , ich geh mal davon aus das der Verkäufer keine ( vorsätzlich ) falsche Rad / Reifenkombination verbaut hat.

@juri.gagarin muss ich dir erzählen wie der Abrollumfang ermittelt wird? Der Umfang des Rades ist gleich bei 235 oder 245. Der Wert ist die Reifenbreite.

Und selbst wenn, von 16 bis 19 Zoll hab ich alles eingetragen und könnte das auch fahren.

Jedoch ändert sich der Umfang nur gering , sonst müsste ich ja jedesmal den Tacho angleichen .

@Brunky du brauchst mir nicht zu erzählen, wie der Abrollumfang ermittelt wird - denn Du weißt es einfach nicht. Bemühe eine Reifenumfangrechner im Netz. Was der Vorbesitzer gemacht hat, entzieht sich Deiner Kenntnis, ob 235iger Breite erlaubt ist, entzieht sich Deiner Kenntnis. Was bitte ist an der Empfehlung, an der richtigen Stelle nachzufragen, so missverständlich? Klar, wenns nicht zulässig ist, sagt der TE bei einer Kontrolle, der Brunky hat gesagt, ich darf und alles ist gut. Oder übernimmst Du die Kosten der OW, die Kosten der Mängelbeseitigung und was da noch alles dran hängt?

Zitat:

@Brunky schrieb am 7. Mai 2020 um 14:32:02 Uhr:

Zitat:

@Stefan_S schrieb am 7. Mai 2020 um 14:26:03 Uhr:

Der 235/45/17 hat einen kleineren Abrollumfang als der 245/45/17. Daher weder erlaubt noch ratsam.

Völliger Blödsinn , 235 oder 245 ist die Breite , sind beides 17 Zoll , also gleicher Umfang.

Wir andere hier auch schon bemerkt haben ist das nicht so einfach.

Wer o.g. Rad/ Reifen Kombination nicht angetragen und kein ABE vorhaben , darfst Du nicht fahren. Kein Versicherung Schutz im Ernstfall und kein betriebserlaubnis.

War vor 1 Woche mit so einem Auto bei TÜV.

Grund - Standort Deutschland.....

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