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Motorrad Baujahr 1939 ohne Papiere anmelden - unmöglich?

Steyr-Puch
Themenstarteram 30. Januar 2024 um 19:15

Hallo!

Nach dem Tod meiner Großeltern haben wir in der Sammlung meines Opas eine komplett restaurierte Puch 200 aus dem Baujahr 1939 gefunden.

Das Motorrad ist in einem perfekten Zustand und läuft einwandfrei. Folgende Problematik tritt jedoch auf:

1. Das Motorrad ist nicht angemeldet.

2. Wir haben nichts an Papieren. Keine Betriebserlaubnis, keine alten Papiere, einfach nichts.

Ich vermute, dass mein Opa die Maschine vor vielen Jahren aus einem Scheunenfund gekauft und restauriert hat. Laut der Familie ist mein Opa nie mit der Puch gefahren.

Über die örtliche Polizei habe ich bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Im bundesweiten Register liegt die Puch nicht als gestohlen ein.

Wie ist nun der Ablauf, um das Motorrad wieder anzumelden? Ist es überhaupt möglich? Unser Landkreis stellt sich leider ziemlich dumm an und kann mir nicht weiterhelfen. Laut Aussage der Fachdienstleitung ist eine Anmeldung ohne Papiere nicht möglich.

Habt Ihr Tipps?

Das Schmuckstück ist zu schade um nur zu stehen.

Puch 200 aus 1939
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11 Antworten

Hallo,

Du brauchst auf jeden Fall so etwas wie ein Vollgutachten von einer Prüforganisation.

Grüße

Ist da noch ein originales Typschild dran und kann man am Motor (und am besten auch am Vergaser) irgendeine Bezeichnung erkennen?

Die argeTP21-Datenbank enthält mehrere Datenblätter für 200er-Modelle von Puch. Wenn sich das gute Stück einem davon zuordnen lässt ist die Vollabnahme ggf. mit überschaubarem Aufwand zu machen.

Oder mal schauen, ob in irgendeinem Puch Club/Verein, dir einer weiterhelfen kann mit Papieren einer gleichen Maschine.

Zitat:

 

Habt Ihr Tipps?

Das Schmuckstück ist zu schade um nur zu stehen.

Hast Du die Bescheinigung dass du Erbe bist ?

Wenn ja, dann mußt du die und noch die Sterbeurkunde an der Zulassungsstelle vorlegen

und die eidesstattliche Erklärung abgeben dass der Kfz Brief nicht auffindbar ist.

Dann geht das.

Natürlich brauchst Du auch noch die techn. Daten von dem Motorrad.

Du musst das aufbieten. Das funktioniert, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

https://www.oldtimer-markt.de/.../Zulassung-ohne-Fahrzeugpapiere

Zitat:

@85mz85 schrieb am 30. Jan. 2024 um 22:36:52 Uhr:

Oder mal schauen, ob in irgendeinem Puch Club/Verein, dir einer weiterhelfen kann mit Papieren einer gleichen Maschine.

Und das bringt genau was?

ein Datenblatt z.B. Ein Moped von 39 haben die mit Sicherheit nicht in den Datenbanken.

was genau lässt dich so sicher sein, dass meine Aussage vom 30. Januar 2024 um 22:27:27 Uhr falsch ist?

Ich war davon ausgegangen, hatte aber nicht alles gelesen.

Wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens KBA/Polizei vorliegt, die Besitzverhältnisse (Sterbeurkunde) geklärt sind, benötigt man noch ein technisches Datenblatt. Dieses bekommt man in der Regel beim TÜV. (und nur beim TÜV)

Am besten führt man das Motorrad bei einer Haupt TÜV Niederlassung vor. Dort trägt man sein Anliegen vor mit der Bitte um ein technisches Datenblatt und eine HU zur Zulassung.

Der TÜV hat eine Riesen Datenbank mit fast allen jemals in D zugelassenen Fahrzeugen.

Falls der TÜV keines hat, hier ein Link mit den Technischen Daten:

https://zweitaktfreunde-mainz.de/archiv/content/puch-200/

Mit den Daten sollte der TÜV m.E. ein Datenblatt erstellen können, falls die selber keines haben.

Mit den 4 Sachen sollte das ganze bei der Zulassungsstelle eigentlich klappen!

Viele Grüße

Carsten

Zum Thema Betriebserlaubnis wären hier zwei Sachen zu unterscheiden:

Die technischen Daten bzw. das Datenblatt:

Wenn das konkrete Fahrzeug einem Typen aus der argetP21-Datenbank zugeordnet werden kann, dann haben alle Nutzer dieser Datenbank Zugriff darauf. Das sind mindestens alle TÜVs (nicht nur der "Haupt-TÜV"), DEKRA und GTÜ.

Die benötigte Untersuchung:

Wenn das Fahrzeug nachweislich einem genehmigten Typ entspricht, reicht für die Zulassung grundsätzlich eine HU und eine Datenbestätigung aus. Da die Datenbestätigung (§2 Nr 8 FZV) nur vom Hersteller erstellt werden darf und der bzw. ein Rechtsnachfolger mutmaßlich nicht mehr greifbar ist tritt an ihre Stelle das qualifizierte Gutachten eines USB oder aaS.

Wenn das so einfach nicht geht, braucht das Fahrzeug eine Vollabnahme nach §21 StVZO (auch dafür braucht man technische Daten und den Nachweis, dass das konkrete Fahrzeug diesen technischen Daten entspricht). Für die Begutachtung braucht man dann ebenfalls wieder einen USB oder aaS.

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