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Leasing Rückgabe: reparierter Schaden angeblich nicht fachgerecht durchgeführt

Themenstarteram 19. August 2021 um 18:26

Ich hatte einen VW Polo geleast und im Juli zurückgegeben.

Ich hatte einen VK Schaden, dabei unter anderem eine Seitenwand lackiert.

Nach der abgabe erhielt ich eine Durchschrift des Gutachtes:

Es wurde eine optische Überprüfung auf Vorschäden und eine Lackschichtdickenmessung vorgenommen. Dabei

wurden Nachlackierungen an folgenden Karosserieteilen festgestellt:

- Seitenwand links: 1,2mm

- Rechnung bzw. Gutachten muss erbracht werden

Ohne weitergehende Untersuchungen wurde nach dem Umfang der festgestellten Nachlackierungen und der Ausführungsqualität nach sachverständigem Ermessen kein merkantiler Minderwert angesetzt.

Der Schaden wurde damals der VW Leasing gemeldet und natürlich in einer Vertragswerkstatt repariert, diese sagt mir in einer Stellungnahme dass VW keine Vorgaben zur Schichtdicke macht.

Nun möchte das zurücknehmende Autohaus Geld für eine Nacharbeit haben.

Dies habe ich jedoch nur per E-Mail und nicht schriftlich vorliegen.

Damit bin ich natürlich nicht einverstanden und mir kann ja auch nicht einfach "irgendetwas" berechnet werden.

Wie sollte ich nun verfahren?

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63 Antworten

Du solltest einen Mod bitten diesen Thread mit deinem Thread im Polo 6 Forum zum selben Thema zu mergen. Ich denke aber, im Leasing Forum wirst du bessere Antworten zu dem Problem erhalten.

Themenstarteram 19. August 2021 um 18:50

Ehrlich gesagt bin ich mit der Situation überfordert und nicht sicher in welchem Forum das sinnvoll aufgehoben ist..

Sorry dafür

Ich habe das mal ins Leasingforum gespiegelt. Polo finde ich nicht passend, weil das Auto bei solchen Sachen eigentlich wumpe sein sollte.

wenn du das in einer vertagsswerkstatt machen hast lassen, könnens dich kreuzweise. du hast alles richtig gemacht, wenn es so war wie du geschriben hast, dann soll sich deine leasingbank mit vw einigen. nicht einschüchtern lassen. wen die sagen, die spachtelmasse wäre zu dick, sollen sie dir das in deinem leasingvertrag auch zeigen. sonst wird nach herstellerangaben repariert. und das vw da nichts vorgibt kann ich mict auch nicht vorstellen. irgendwo dazwischen wird die wahrheit sein. vermute die vertragswerkstatt hatt da mist gebaut. muss aber nicht sein. da musst halt nachgehen, welche stärke von der leasingbank und von vw ok sind.

Themenstarteram 19. August 2021 um 20:46

Ich verstehe es eben auch nicht.

Schaden wurde bei der VW LEasingbank gemeldet, ich musste ja eine Freigabe einholen.

Freigabe erhalten und bei VW Vertragswerkstatt reparieren lassen.

Nun beruft sich das zurücknehmende Autohaus auf das unabhängige Gutachen wo halt der Punkt: - Seitenteil hinten links Lackierung, Spachtelfehler Lackaufbau, instandsetzen und lackieren mit Lackaufbau

aufgeführt ist.

Ich bin doch extra (so wie es auch im Leasingvertrag steht, zu einer VW Vertragswerke gegangen...)

Ja das ist schon seltsam. Aber selbst wenn Du das korrekt hast reparieren lassen, entsteht natürlich ein Minderwert weil es eben jetzt ein Unfallwagen ist. In der Regel werden da 10 Prozent der Reparaturkosten angesetzt. Darum geht es hier aber nicht?

Themenstarteram 20. August 2021 um 7:52

Wertminderung ist mir klar, da steht die Höhe noch nicht fest. Da kann man ja meiner Ansicht nach auch nur die Lackierung z.B. ansetzen und nicht wenn zur Vorsicht der Bremssattel getauscht wurde, richtig?

 

Es geht hier im Fall um angeblich nicht fachgerecht durchgeführte Lackierung.

 

Ich habe noch kein Protokoll erhalten und werde es je nach Ausführung auch nicht unterschreiben wollen. Kann ich das einfach verweigern?

Ja, niemand kann dich verpflichten etwas zu unterzeichnen. Warte einfach was da kommt. Widersprich der ersten Rechnung, verhandel ein bisschen und zahl dann die Hälfte oder so.

Themenstarteram 20. August 2021 um 8:56

Es ist, wie von anderen Usern schon gesagt, korrekt, dass nicht das zurücknehmende Autohaus sondern VW Leasing Geld von mir möchte?

Ja klar

am 20. August 2021 um 13:02

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 19. August 2021 um 22:46:25 Uhr:

Ich bin doch extra (so wie es auch im Leasingvertrag steht, zu einer VW Vertragswerke gegangen...)

Ja und? Das heißt doch nicht das die keine Fehler machen.

Möglichkeit 1) schlecht ausgebeult = es musste so dick gespachtelt werden -

Möglichkeit 2) gut ausgebeult aber unnötig dick gespachtelt -

Möglichkeit 3) zu 1+2 kommt dann vielleicht noch 6 Schichten Klarlack weil die Farbe nicht passte und es 2-3 x Lackiert wurde.

PS: eine Leasing sucht immer nach Kleinigkeiten um Kohle zu bekommen.

Ich muß ganz oft Seitenteile tauschen weil die ein ausbeulen nicht akzeptieren obwohl dies für das Fahrzeug viel besser wäre.

PPS: Man kann auch beschiss... ausbeulen und dann aber verzinnen, dann stehen sie da mit ihrem Schichtdickenmesser und freuen sich über die so tolle Reparatur.:rolleyes:

Themenstarteram 20. August 2021 um 13:30

Ich schaue mal wie es weiter geht und was mich mal schriftlich erreicht.

Themenstarteram 20. August 2021 um 13:30

Zitat:

@Lattementa schrieb am 20. August 2021 um 13:13:31 Uhr:

Ja klar

Okay Danke. Weil das vom AH so klingt als müsste ich denen zustimmen so dass sie es zur Leasing weitergeben können.

Themenstarteram 20. August 2021 um 17:16

Update:

Nun habe ich per Mail das Gutachten erhalten und die Wertminderung wurde eingerechnet.

Dies kam alles vom Autohaus und noch nicht von VW Leasing.

Zuerst einmal wurden alle Beträge brutto gerechnet, sollte das nicht bei einem Privatleasing alles netto erstattet werden?

- Wertminderung Unfallschaden 462,00 - Reparaturrechnung waren 4629,99€, darf denn JEDES Teil aus der Reparatur in die Wertminderung einfließen?

Es wurde wirklich jede Schraube, Bremsscheibe, Achszapfen etc. mit einberechnet. Darf hier nicht nur der Schaden an sich, z.B. Lackierarbeiten angesetzt werden?

- Weiterhin wird der Posten: Seitenteil hinten links Lackierung,

Spachtelfehler Lackaufbau, instandsetzen

und lackieren mit Lackaufbau

gefordert.

Sollte ich schon per Mail wiedersprechen?

Nicht mehr reagieren?

Einschreiben senden und den Posten widersprechen?

RSV und Anwalt eisnchalten?

Danke im Voraus.

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