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Ein Problem mit meinem gebrauchten Auto

Themenstarteram 4. November 2019 um 16:59

Guten Tag,

ich habe vor einem Monat von einem Händler ein Auto gekauft.

Leider hatte ich ein Problem damit, weil letzten Freitag die Servolenkung von meinem Auto plötzlich auf der Straße nicht funktioniert hat und ich musste ADAC anrufen.

Ich habe schon mein Auto repariert lassen. Das Problem war nur Batteriepol.

Damit habe ich schon meinem Händler darüber SMS geschrieben und versuchte ihm anzurufen.

Aber er hat mich ganz einfach ignoriert und keine Antwort mehr..

Deswegen möchte ich Fragen stellen, wie ich machen soll?

oder kann ich von dem Erstatt bekommen?

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema
am 4. November 2019 um 17:02

Sorry dein Pech!

Du hättest ihm erst die Möglichkeit zum richten geben müssen.

Im Pannenfall doof, aber dan mußt du den Hobel eben stehen lassen.

Der Händler ist raus und Erstatten muß er dir genau nichts.

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26 Antworten
am 4. November 2019 um 17:02

Sorry dein Pech!

Du hättest ihm erst die Möglichkeit zum richten geben müssen.

Im Pannenfall doof, aber dan mußt du den Hobel eben stehen lassen.

Der Händler ist raus und Erstatten muß er dir genau nichts.

Zitat:

@return0206 schrieb am 4. November 2019 um 17:59:58 Uhr:

... vor einem Monat von einem Händler ein Auto gekauft.

Leider hatte ich ein Problem damit, weil letzten Freitag die Servolenkung von meinem Auto plötzlich auf der Straße nicht funktioniert hat ...

Ich habe schon mein Auto repariert lassen. Das Problem war nur Batteriepol.

Damit habe ich schon meinem Händler darüber SMS geschrieben ...

falsche Reihenfolge!

Gewährleistung heißt, dass Du von dem Händler als erstes eine Nachbesserung einfordern kannst!

Im Prinzip richtig aber nicht immer machbar.

Wenn das Ganze nicht einem normalem Verschleiß unterliegt, denke ich das er schon Ansprüche gelten machen kann.

Wie weit er sich einen Abzug gefallen lassen müsste kann ich nicht sagen.

am 4. November 2019 um 17:27

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 4. November 2019 um 18:22:05 Uhr:

Im Prinzip richtig aber nicht immer machbar.

Wenn das Ganze nicht einem normalem Verschleiß unterliegt, denke ich das er schon Ansprüche gelten machen kann.

Wie weit er sich einen Abzug gefallen lassen müsste kann ich nicht sagen.

Im Prinzip alles falsch. Wunschdenken mehr nicht.

Im Prinzip ist es richtig den Wagen an den Verkäufer zu übergeben und die Mängel vom Verkäufer beseitigen zu lassen. Alles andere ist absolut falsch.

Wie soll das gehen wenn der Wagen in München liegen geblieben ist und der VK in HH sitzt?

Klar kann der VK das Auto auf seine Kosten abholen. Aber das wird er sicherlich noch weniger machen wollen. Obwohl er müsste.

am 4. November 2019 um 17:31

Es geht hier nicht um Verschleiß oder nicht Verschleiß!

Es gilt als Grundsatz der Nacherfüllung und da gibts

gar nix rum zu deuteln, nur die ist von Bedeutung.

Beachtet der Käufer das nicht, dan ist der

Verkäufer aus dem Schneider.

Zitat:

Wie soll das gehen wenn der Wagen in München liegen geblieben ist und der VK in HH sitzt?

Dan muß der VK zumindest in Kenntnis gesetzt werden,

ob er durch halb Deutschland fährt ist unwichtig.

Wer die einfachsten Grundsätze des Kaufrechts nicht

verstehen will oder kann, der muß eben die Kröte schlucken.:o

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 4. November 2019 um 18:28:43 Uhr:

Wie soll das gehen wenn der Wagen in München liegen geblieben ist und der VK in HH sitzt?

Klar kann der VK das Auto auf seine Kosten abholen. Aber das wird er sicherlich noch weniger machen wollen. Obwohl er müsste.

dann kann man sich ja VOR Erteilung eines Auftrags an die Werkstatt das OK des Händlers einholen ;)

am 4. November 2019 um 17:35

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 4. November 2019 um 18:28:43 Uhr:

Wie soll das gehen wenn der Wagen in München liegen geblieben ist und der VK in HH sitzt?

Klar kann der VK das Auto auf seine Kosten abholen. Aber das wird er sicherlich noch weniger machen wollen. Obwohl er müsste.

Tja. Herzlichen Glückwunsch und willkommen in Deutschland . So ist das Gesetz. Wenn das Auto 1000 Kilometer vom Händler entfernt ist, dann musst du das Auto zum Händler bringen und ihn reparieren lassen. Für die Transportkosten muss später der Händler aufkommen. Aber davor sollte man mit dem Händler Rücksprache halten. Vielleicht gibt er das ok das Auto in einer anderen Werkstatt reparieren zu lassen wenn der Aufwand für die Kleinigkeit zu teuer ist . Wenn man eine handfeste Bestätigung hat, und nur dann, kann man das Auto in eine andere Werkstatt bringen.

Moin,

Deshalb gäbe es da durchaus die Notlageregelung.

Aber wenn es nur ein Batteriedefekt war/ist - dann ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eh kein Anspruch vorhanden, da Batterien nunmal bekannt für Verschleiß sind. Insofern - alles dürfte soweit im Rahmen liegen.

LG Kester

Du hast leider Pech gehabt weil Du Dich leider nicht korrekt verhalten hast.

Wenn Du schon den ADAC holst, hätte er das Auto auch zum Verkäufer schleppen können. Dem muß nämlich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. ist der Händler zu weit weg (100 oder mehr km) dann weißt Du jetzt warum man Gebrauchtwagen nicht am anderen Ende der Welt kaufen sollte.

Ob dieser Defekt nun ein Gewährleistrungsfall ist oder nicht steht da noch garnicht zur Debatte.

War es denn ein großer finanzieller Schaden? So wie Du geschrieben hast scheint es sich hier um 10 Minuten Arbeit gehandelt zu haben. Da lohnt sich kaum irgendwelche Ansprüche an zu melden.

Ne nix hinbringen. meinen e61 durften sie schön brav von Hamm nach Mülheim abholen. 2 x haben sie das gemacht.

Nachher durfte ich sogar direkt zu BMW.

 

Ok mit der in Kenntnis setzen mag sein und funktioniert aber nur bei Geschäftszeiten. Wenn man aber da steht und es geht nix mehr und muss weiter gibt es Ausnahmen. Dessen bin ich mir sicher.

Aber ich denke die Rep war unter ferner liefen. Über was reden wir da denn eigentlich?

Text kenne ich.

Moin,

Doch Stefan - wenn es gar keinen GW Anspruch gibt, dann erübrigt sich doch die Diskussion ob oder ob nicht richtig gehandelt wurde.

LG Kester

Zitat:

@StephanRE schrieb am 4. November 2019 um 19:13:25 Uhr:

Du hast leider Pech gehabt weil Du Dich leider nicht korrekt verhalten hast.

Wenn Du schon den ADAC holst, hätte er das Auto auch zum Verkäufer schleppen können. Dem muß nämlich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. ist der Händler zu weit weg (100 oder mehr km) dann weißt Du jetzt warum man Gebrauchtwagen nicht am anderen Ende der Welt kaufen sollte.

Ob dieser Defekt nun ein Gewährleistrungsfall ist oder nicht steht da noch garnicht zur Debatte.

War es denn ein großer finanzieller Schaden? So wie Du geschrieben hast scheint es sich hier um 10 Minuten Arbeit gehandelt zu haben. Da lohnt sich kaum irgendwelche Ansprüche an zu melden.

Der ADAC wird dich wegen einer defektenBatterie nicht quer durch Deutschland schleppen. Max 50km. Entweder Starthilfe oder neue Batterie, die sie auf dem Auto haben.

Klappt das nicht, dann wird nur zur nächsten Werkstatt geschleppt.

am 4. November 2019 um 18:52

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 4. November 2019 um 19:15:55 Uhr:

Ne nix hinbringen. meinen e61 durften sie schön brav von Hamm nach Mülheim abholen. 2 x haben sie das gemacht.

Nachher durfte ich sogar direkt zu BMW.

 

Ok mit der in Kenntnis setzen mag sein und funktioniert aber nur bei Geschäftszeiten. Wenn man aber da steht und es geht nix mehr und muss weiter gibt es Ausnahmen. Dessen bin ich mir sicher.

Aber ich denke die Rep war unter ferner liefen. Über was reden wir da denn eigentlich?

Text kenne ich.

Ja über was reden wir (oder eher du eigentlich ) . Das ganze ist ziemlich unverständlich. Wurde das jetzige Fahrzeug der e61 zwei mal abgeholt und jetzt ist es das dritte Mal kaputt oder erzählst du von deinen Erfahrungen aus der Vergangenheit.

Deine Annahme von Ausnahmen und etc ist weltfremd und du bist so ziemlich der einzige Mensch auf dem Planeten der so denkt. Zumindest sieht es das Gesetz so zum größten Teil .

 

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