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Durch oranges "Halt" bei Kreuzung überrascht, auf Fussgängerübergang stehen geblieben, Bussgeld?

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 14:12

Hallo Leute!

Ich bin heute im schönen Bayernland unterwegs gewesen, und wurde an der Kreuzung durch das orange Halt Signal überrascht - bei uns in Österreich blinkt es ja 4x grün, bevor es auf Orange umspringt.

Ich habe mich einer Kreuzung genähert, wollte drüberfahren, und habe dann das orange "Halt" Signal vernommen, und habe dann abgebremst. Leider stand ich genau an dem Fussgängerübergang. Die Fussgänger haben dann zwischen den Autos die Fahrbahn passiert. Ich bin wie gesagt direkt am Fussgängerübergang zum Halten gekommen und habe die Kreuzung nicht übersetzt.

Wenn da im Zuge der dienstlichen Wahrnehmung ein Beamter das vernommen hat und zur Anzeige bringt, welches Vergehen hätte ich gemacht und wie würde ich bestraft werden, welches Bussgeld müsste ich bezahlen.

Ich weiss schon, in Deutschland gibts andere Sitten und Bräuche, es ist mir einfach passiert, normalerweise fahre ich da noch drüber, heute bin ich halt, (bitte fragt mich nicht warum), stehengeblieben, reflexartig.

Bitte um Info des Bussgeldes.

Beste Antwort im Thema

Sollte ein Beamter das dienstlich wahrgenommen haben, hätte er Dich vermutlich auch gleich darauf angesprochen. Von daher würde ich mir keine Sorgen machen.

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Dicke: In A bedeutet gelbes Ampellicht anhalten. Das ist das orangene Haltesignal.

Bei uns zwar auch, aber in D meinen halt alle das heisst noch schnell drüber.

Fußgängerüberweg mit Ampel..anscheinend.

Es war Grün...er fährt drauf zu, dann kommt Gelb. Für ihn als Österreicher anscheinend überraschen, da wie er schreibt in Ö die Ampel bevor sie umschaltet auf Gelb mit dem Grün blinkt.

OK, danke, ich bin im Bilde.

Nicht Fußgängerüberweg (Zebrastreifen), sondern die Fußgängerfurt einer Ampel.

Wenn man uuuunbedingt ne Buße herbeiargumentieren will, wäre das wohl falsches Halten mit Behinderung im Bereich der Ampel. Macht 15€.

Definitiv wird niemand gelyncht und daher gibt es keinen Grund, (hypothetische) Panik zu schieben.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 5. Januar 2016 um 16:52:30 Uhr:

Definitiv wird niemand gelyncht und daher gibt es keinen Grund, (hypothetische) Panik zu schieben.

Hmm, ist immerhin ein Österreicher. Da kann man sich nie ganz sicher sein wegen dem lynchen.

Moin, Moin!

Der TE soll in eine Kirche gehen und eine Kerze anbrennen, dann wird ihm vergeben.

G

HJü

Zitat:

@aldideutschland schrieb am 5. Januar 2016 um 15:51:59 Uhr:

"schon wieder so ein Trottel" vermutlich ...

Ja ich mache mir eh zu viele Gedanken ich weiß, hätte es aber trotzdem gerne gewusst ... welches Vergehen nach STVO das ist und wie man theoretisch bestraft werden könnte?

Genau, das sind die in Bayern - äh, in Deutschland - so gewohnt, die armen Fußgänger.

So lange Du keinen als Kühlerfigur mitgenommen hast, wage ich mal zu behaupten, dass da nichts weiter passieren wird. :D

am 5. Januar 2016 um 16:00

Also wenn dann erfolgt die Strafe sofort. Wenn nämlich genervte Fußgänger über dein Auto laufen. :D

Quelle: YouTube. Da gibt es Videos

Gruß Frank,

der auch schon mal bei gelb beschleunigt hat. ;)

Zitat:

@A43 schrieb am 5. Januar 2016 um 16:55:20 Uhr:

Zitat:

@BMWRider schrieb am 5. Januar 2016 um 16:52:30 Uhr:

Definitiv wird niemand gelyncht und daher gibt es keinen Grund, (hypothetische) Panik zu schieben.

Hmm, ist immerhin ein Österreicher. Da kann man sich nie ganz sicher sein wegen dem lynchen.

A Östreicher is aba ka Saupreiß - hat also bessere Überlebenschancen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Januar 2016 um 16:40:57 Uhr:

Ich stehe gerade auf dem Schlauch !

Kleine österreichische Ampelkunde:

Rot bedeutet "Halt": alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen anhalten. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die Fahrbahn nicht mehr betreten.

Gelb (nichtblinkend) gilt als Zeichen für "Halt" für sich der Kreuzung nähernde Fahrzeuge. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die sich bereits auf der Kreuzung befinden, müssen diese rasch verlassen.

Gelbblinken bedeutet "Achtung".

Grün: Grünes Licht gilt für den Fahrzeugverkehr als Zeichen für "Freie Fahrt". Für Fußgängerinnen und Fußgänger bedeutet das grüne Licht der Ampel "Betreten und Überqueren der Fahrbahn erlaubt".

Grünblinken: Am Ende der Grünphase kündigt ein viermaliges Grünblinken das Ende der Grünphase an. Das Befahren beziehungsweise Betreten der Kreuzung ist noch erlaubt.

(Quelle)

Allerdings ist gelb auch dort gelb und nicht orange. Lag vielleicht an der Sonnenbrille? :cool:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Januar 2016 um 17:02:27 Uhr:

Zitat:

@A43 schrieb am 5. Januar 2016 um 16:55:20 Uhr:

 

Hmm, ist immerhin ein Österreicher. Da kann man sich nie ganz sicher sein wegen dem lynchen.

A Östreicher is aba ka Saupreiß - hat also bessere Überlebenschancen.

Den letzten Ösi, der hier Scheisse gebaut hat, haben sie mit 4 großen Armeen zugesetzt.

Ich darf doch bitten....

Wieso, ist doch so. Steht sogar in den Geschichtsbüchern.

Warum sind die Deutschen bei diesem Thema immer so überkorrekt?

Zitat:

@A43 schrieb am 5. Januar 2016 um 17:08:53 Uhr:

Wieso, ist doch so. Steht sogar in den Geschichtsbüchern.

Warum sind die Deutschen bei diesem Thema immer so überkorrekt?

Mir geht es um das OT. Und nicht um historische Ereignisse.

Es mögen also diejenigen, die nichts (mehr) zur Fragestellung beitragen können oder wollen, bedeckt halten

Zitat:

@BMWRider schrieb am 5. Januar 2016 um 16:52:30 Uhr:

...

Wenn man uuuunbedingt ne Buße herbeiargumentieren will, wäre das wohl falsches Halten mit Behinderung im Bereich der Ampel. Macht 15€.

...

Auf keinen Fall, weil er nicht gehalten, sondern verkehrsbedingt gewartet hat. ;)

Nicht an der Haltlinie gehalten macht 10 € (Lfd. Nr. 154) und wenn´s schon rot war und ein Fußgänger gefährdet wurde, sind´s 70 € (Lfd. Nr. 150).

Steht doch alles haarklein im BKatV, daher bei Bedarf selbst nachlesen. Meine Angaben sind Laienmeinung, kann mich auch irren, daher ohne Gewähr...

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/

PS/Edit:

Laufende Nummer 1.1 und 1.2 tun´s zur Not auch, also 10 oder 20 €, womöglich noch 1.3 oder 1.4, das wären 30 € bis 35 €, aber ich weiß jetzt nicht was er da gemacht hat auf dem Fußgängerüberweg.

Wird da wohl "nur" gestanden haben. ;) :)

Vielleicht ist auch noch mehr anwendbar. Der Katalog ist lang.

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