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DTCO gebraucht nachrüsten möglich.?

Mercedes Sprinter
Themenstarteram 19. August 2018 um 13:15

Hallo liebe Forums mitglieder

Ich benötige für meinen Sprinter einen Tachografen ,

habt ihr da vielleicht Tipps zum Einbau und wo man einen Kaufen kann?

über tipps würde ich mich sehr freuen..

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@316-er schrieb am 30. August 2018 um 12:09:30 Uhr:

"und dürfte eine Fahrzeug über 3,5 t ohne Fartenschreiber fahren wenn er nur privat genutzt wird."

Haha, das zeig mir mal in der StVZO!!!

Deutsches Recht wird geschrieben in Gesetzen - nicht in Links!

Wie unser Zivilrechtsprof. sagte, wenn einer so boden- und ahnungslos herumstammelte: "Schauen sie doch mal ins Gesetz! Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!"

Dem habe ich nichts hinzuzusetzen.

Alles andere ist Geschwafel.

Was ist eigentlich mit dir los?

Hattest du eine schwere Kindheit oder glaubst du einfach nur du bist oberschlau ?

ICH habe einen gebrauchten 7,49t LKW vor 4 Wochen zugelassen ohne Fahrtenschreiber!

Im Schein steht: "FZ ohne EG Kontrollgerät, keine gewerbl. Güterbeförderung zul. "

Einmal mehr nachdenken ohne zu schreiben wäre gut !

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Da gibts nich viel zu tippen - das ist streng reglementiert.

Du mußt einen genehmigungsfähigen kaufen und ihn von einer zugelassenen Werkstatt einbauen lassen - alles andere führt nicht zum Ziel. Danach muß er alle zwei Jahre geprüft werden, sonst is er nix mehr wert.

Ich fand einen gebrauchten, habe mir vor dem Kauf von Kienzle anhand der Nummer bestätigen lassen, daß das der Richtige sei, gekauft - und einbauen lassen. Kostete auch 1000.- .. für eine Stunde Arbeit ... so flott möchtich mein Geld auch verdienen ... geht aber kein Weg dran vorbei.

Einen Fahrtenschreiber brauchste, wenn du eine AHK anbaust und das Fahrzeuggewicht 3,5 to beträgt. Ohne AHK brauchste dann keinen. Kaufe keinen mit Scheiben, der ist heute nicht mehr zulässig. Leider ...

am 19. August 2018 um 14:20

Wie schon oben geschrieben, kannst du selber nicht viel machen.

Einbau und Prüfung übernehmen VDO-Kienzle Niederlassungen und zertifizierte nach Paragraph 57 b Werkstätten. Die meisten Daimler-LKW Betriebe bieten das an.

 

Lasse dir doch ein Angebot unterbreiten.

Wie wäre es denn mit Fahrzeugdaten?

Je nach Produktionsdatum/Vorrüstung/Ausstattung des Fahrzeuges musst du beim Freundlichen mit bis zu 2000€ brutto rechnen für die Nachrüstung. Es gibt Fahrzeuge mit Vorrüstung und ohne und auch welche, bei denen der DTCO nachträglich ausgebaut wurde. Codiert werden muss übrigens auch.

 

Wichtig bei einem evtl. Gebrauchtkauf ist wie schon beschrieben das nachfragen VORHER bei einem Tachoprüfdienst wie eben zum Beispiel Kienzle.

Welchen Sprinter hast du? Und warum brauchst du ein DTCO?

Ach Leute,

Laut Gesetzgebung heißt es Fahrzeuge zur Personenbeförderung und Gewerblicher Nutzung mit einem Gesamtzuggewicht von größer 3500Kg ( mit Hängernutzung z.B.) ist Fahrenschreiberpflichtig.

Seit Fahrzeug Zulassung 1.5.2006 ist der Digitale sprich DTCO 1381 Pflicht unduss somit bei einer Nachrüstung verbaut werden, andere sind nicht mehr zulässig. Ausser das Fahrzeug ist vor dem 1.5.06 zugelassen gewesen und ab Werk einen Fahrtenschreiber verbaut und hat jetzt noch den Leitungssatz und Geber verbaut dann kann der MTCO 1324 noch eingebaut werden.

Zum Einbau in jeder §57 b Zugelassenen Werkstatt nur woher du günstig Teile beziehen kannst das wird schwer zu beantworten sein .

Wichtig ist nur das du in diesem Fall ein " Stand alone" Gerät nimmst sonst benötigt du ein neues Kombiinstrument welches mit dem DTCO kommunizieren kann.

Zitat:

@luetty schrieb am 26. August 2018 um 10:30:22 Uhr:

Ach Leute,

Laut Gesetzgebung heißt es Fahrzeuge zur Personenbeförderung und Gewerblicher Nutzung mit einem Gesamtzuggewicht von größer 3500Kg ( mit Hängernutzung z.B.) ist Fahrenschreiberpflichtig.

Seit Fahrzeug Zulassung 1.5.2006 ist der Digitale sprich DTCO 1381 Pflicht unduss somit bei einer Nachrüstung verbaut werden, andere sind nicht mehr zulässig. Ausser das Fahrzeug ist vor dem 1.5.06 zugelassen gewesen und ab Werk einen Fahrtenschreiber verbaut und hat jetzt noch den Leitungssatz und Geber verbaut dann kann der MTCO 1324 noch eingebaut werden.

Da schwätzt ein Nichtjurist - wieso muß der was zum Thema sagen?? Warum tun hier ständig Leute ohne Ahnung so, als hätten sie welche?

Die einschlägigen Vorschriften sind in der StVZO geregelt - und da steht, daß Fahrzeuge (alle! woher ha<t der Forist die haarsträubende Weisheit, daß eine gewerbliche Nutzung Voraussetzung sei?!) über 3,5 to einen Fahrtenschreibern benötigen! Deshalb braucht ein 3,5-Tonner keinen - jedoch sehr wohl, wenn er eine AHK hat, dann kann er ja über 3,5 to wiegen (hier wird das Anhängergewicht hinzugerechnet).

So einfach kann das sein - wenn man's weiß. Und wenn man's nich weiß - soll man schweigen - und nicht schwätzen!

@316-er

Danke für die Belehrung und Rüge . Ich mache das ganze beruflich und dürfte eine Fahrzeug über 3,5 t ohne Fartenschreiber fahren wenn er nur privat genutzt wird.

Oder vielleicht schon einmal ein Womo mit FS ( Fahrtenschreiber) gesehen .

Die Sache mit dem Hängerbetrieb hatte ich schon geschrieben. Zur Not sende ich dir noch einige Unterlage bzw. ein Link wo es drin steht.

"und dürfte eine Fahrzeug über 3,5 t ohne Fartenschreiber fahren wenn er nur privat genutzt wird."

Haha, das zeig mir mal in der StVZO!!!

Deutsches Recht wird geschrieben in Gesetzen - nicht in Links!

Wie unser Zivilrechtsprof. sagte, wenn einer so boden- und ahnungslos herumstammelte: "Schauen sie doch mal ins Gesetz! Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!"

Dem habe ich nichts hinzuzusetzen.

Alles andere ist Geschwafel.

www.das.de/.../fahrtenschreiber.aspx

Das erklärt alles auch für dich @ 316-er

Zitat:

@316-er schrieb am 30. August 2018 um 12:09:30 Uhr:

"und dürfte eine Fahrzeug über 3,5 t ohne Fartenschreiber fahren wenn er nur privat genutzt wird."

Haha, das zeig mir mal in der StVZO!!!

Deutsches Recht wird geschrieben in Gesetzen - nicht in Links!

Wie unser Zivilrechtsprof. sagte, wenn einer so boden- und ahnungslos herumstammelte: "Schauen sie doch mal ins Gesetz! Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!"

Dem habe ich nichts hinzuzusetzen.

Alles andere ist Geschwafel.

Was ist eigentlich mit dir los?

Hattest du eine schwere Kindheit oder glaubst du einfach nur du bist oberschlau ?

ICH habe einen gebrauchten 7,49t LKW vor 4 Wochen zugelassen ohne Fahrtenschreiber!

Im Schein steht: "FZ ohne EG Kontrollgerät, keine gewerbl. Güterbeförderung zul. "

Einmal mehr nachdenken ohne zu schreiben wäre gut !

@316-er

Wenn man die Fresse nicht halten kann, dann einfach mal Ahnung haben. Prüfe schon seit Jahren Fahrtenschreiber und bei privater Nutzung brauchst du keinen!!! Schon mal was von der Handwerkerregelung gehört? Da gibt es genau so Unterschiede selbst bei gewerblicher Nutzung!

Die Handwerkerregelung ist eine sehr spezielle und nicht als allgemeine Regel anzusehen!

Der Normalnutzer braucht oberhalb 3,5 to bzw. mit AHK einen Fahrtenschreiber - ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein! Warum wir dhier geschwafelt - statt der Gesetzestext ernstgenommen??

Zitat:

@316-er schrieb am 2. September 2018 um 20:05:57 Uhr:

Die Handwerkerregelung ist eine sehr spezielle und nicht als allgemeine Regel anzusehen!

Der Normalnutzer braucht oberhalb 3,5 to bzw. mit AHK einen Fahrtenschreiber - ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein! Warum wir dhier geschwafelt - statt der Gesetzestext ernstgenommen??

@316-er

Ich denke du hast den Gesetzestext nicht gelesen!! Oder was stimmt nicht ?

Hast du schlechte Erfahrung gemacht ?

MFG luetty

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