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Das wars dann wohl mit LPG ab 2017.

Themenstarteram 4. Januar 2017 um 9:51

Ich zitiere mal einen Umrüster.

Zitat:

Hallo liebe User.....

:-) Ich weiß der Titel des Threads klingt wie ein abgedroschener Werbeslogen.

Ihr könnt aber sicher sein, das es das nicht ist!

Es ist traurig aber wahr, das die 2007 herausgebrachte ECE R115 Regelung ab 2017 jetzt vollständig in Kraft tritt.

Was bedeutet das?

Im Grunde ist dann das "Wilde" Umrüsten, wie es zzt. zu 99% passiert und für den Kunden sowie auch für den Umrüster sehr angenehm ist vorbei.

Es werden somit von den technischen Diensten keine Einzelabgasbestätigungen mehr ausgestellt für Fahrzeuge mit einer EG Typgenemigung. In diese Fahrzeuge muss dann ein System verbaut werden, welche eine vollständige ECE R115 Zertifikat und Dokumentation hat.

ca. 70-80% der Gasanlagenhersteller haben das versäumt und sehr viele Fahrzeuge..... naja sagen wir mal "Mittleren alters" sind somit nicht mehr umrüstbar.

Also fast alle Fahrzeuge ab bj. 1998-heute Es sei denn ein Gasanlagenhersteller hat genau für dieses Fahrzeug eine R115 gemacht.

Man kann sich jetzt vorstellen, das es sich für keinen Gasanlagen Hersteller lohnt, für z.b. Fahrzeuge Euro2-Euro4 als grob gesagt Fahrzeuge aus dem Baujahr 1998-2009 noch R115 Zertifikate erstellen zu lassen.

Diese Fahrzeuge gelten dann zwar als Umrüstbar aus technischer Sicht, aber als nicht abnahmefähig mit der §21 StvzO Weil es keine Einzelabgasbestätigungen mehr gibt und auch keine R115 Zertifikate.

Als grobes Datum für die Einstellung der Erstellung von Einzelabgasbestätungen wurde mir Mitte des Jahres 2017 genannt.

Also! Jetzt umrüsten, bevor dein Auto auch mit zu den nicht abnehmbaren Nischenfahrzeuge gehört.

Für uns als Umrüster gestaltet sich die Sache natürlich traurig, denn in der Praxis bedeutet das:

1. Es sind nur sehr neue Fahrzeuge umrüstbar bzw. abnahmefähig für die ein Hersteller eines Systems eine R115 Zertifikat hat.

2. Oder Fahrzeuge die sehr alt sind mit einer Schadstoffklasse unter Euro2 oder ohne OBD oder Fahrzeuge die keine EG Typengenehmigung besitzen. (z.b. Re-Importe Typ Schl. 0000) Denn nur für diese werden in der Ausnahme Abgasbestätigung ausgestellt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 5. Januar 2017 um 07:53:37 Uhr:

Vielleicht äußert sich ja mal ein erfahrener aktiver Gasumrüster hier zu dem Thema. Zu den bisher zitierten Quellen lpgforum und BfG habe ich nur beschränktes Vertrauen.

Habe mich gestern mal bei allen Prüforganisationen darüber informiert, es ist wahr, daß der Herr Peter Z... dahintersteckt und der die Empöhrungen des VW Abgasskandal ausnutzte und als Grundlage seiner stetigen Zerstörungsstrategie diente, ich hatte mal ein persönliches Gespräch mit demjenigen (er rief mich vor 9 Jahren an und riet mir das generell illegale Umrüsten unbedingt sein zu lassen, ich mache mich damit strafbar und und und (( war etwas irritiert, da dieser Herr ja unweigerlich an dem Ast sägt, auf dem er sitzt und möge sich hier jeder sein Bild über diesen Herren machen...., mir erschien er jedenfalls päpstlicher als der Papst und so kommt er sich auch vor)), ich bekam auch Mailinformation, die ich hier nicht einstellen möchte, da sie vertraulich ist, aber nur soviel, daß es weiterhin so läuft wie bisher und auch die Dekra weiterhin 67er Abgasgutachten ausstellt. Es wird zwar irgendwann nur noch 115er Anlagen geben, aber mit gewissen und menschenmöglichen Übergangsfristen und die werden hier warscheinlich Jahre zuvor angekündigt! Keine Panik leute, irgendwann sterben zwar alle fosilen Brennstoffe als mobiler Energieträger aus aber das dauert noch (meine Meinung dazu lautet, daß es der derzeitige technische Stand und auch der bis 2030 nicht zulassen wird, komplett auf Strom umzuswitchen, diese Herausforderung wird sich noch hinziehen, denn allein die damit ausfallende Mineralölsteuer, mit der die Renten ja bekanntlich finanziert wird, muss umgelegt werden und dieser politische Akt beansprucht mehr Zeit als die Bereitstellung der dafür nötigen el. Energie....!

 

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Welche veränderten Abnahmebedingungen ???

Na das Gerücht das es bald keine AGGs mehr gibt...Wurde im grünen Forum gestreut :)

Kann ich mir nicht vorstellen in einem Land in dem man schon für eine Auspuffblende ein AGG benötigt.

Dass AGG abgeschafft werden kann ich mir schon vorstellen - wenn sie durch noch restriktivere Massnahmen ersetzt werden.

Wie die Steuererhoehung auf LPG zeigt scheint die Regierung einen Krieg gegen LPG zu fuehren - weil LPG im Vergleich zu Elektroautos eben umweltfreundlicher und guenstiger sind aber leider keine Lobby haben. Eine Erschwerung der Abnahme von Gasanlagen passt gut in das Bild. Schade, dass es noch keine offiziellen Informationen darueber gibt.

Rückfrage beim Prüfer meines Vertrauens (aktiver Gasmann) hat ergeben: Was bereits zuvor mit AGG versehen wurde, wird es auch künftig. Bei Neufahrzeugen, für die es bisher gar keine AGG gab, kann das komplizierter werden. Er rät aber von Panik a la Forumsaufschrei ab und versichert, daß auch nach Mitte 2017 normale Umrüstungen nach R67 kein problems ein werden - vor allem nicht für Fahrzeuge, wo es zig umgerüstete Fahrzeuge gleicher Bauart und Motorisierung gibt.

Bisher gab es zumindest in seiner Diensstelle und in seinem besuchten Fachgremium keine Änderungsankündigung zu einer Entscheidung solcher Tragweite.

Man sollte auch beachten, daß wir in D so ziemlich die unwichtigste Rolle im EU-Raum in Fragen LPG spielen. Da stehen andere Nationen dann schon weitaus bedröppelter da - und die scheren sich komischerwise kein bißchen um das, was wir hier gerade diskutieren. EU-Regularien gelten auch in NL, PL, F,...und nur wir haben plötzlich Muffenpupen wegen eines panischen Kommenars eins windigen Sonstwers ;-)

Keep calm boys!

Gruß

Roman

Es gibt etwas neues: Hab bei der Dekra angefragt. Da hiess es dass eine Aenderung der LPG-Anlagen Abnahme diskutiert wird aber es noch keine konkreten Plaene gibt.

Wenn das Thema zur Diskussion steht ist es aber nicht so abwaegig dass die Abnahme erschwert werden soll - dass die Abnahme erleichtert wird glaube ich naemlich nicht.

Abnahmen sind ohnehin erschwert, bedingt durch die permanete Schulungen der TÜVler, die ja notwendig, aber mangels Praxiserfahrung und Anlagenvielfalt doch recht verunsichert sind...

Gibt es jetzt, im August 2017, neue Informationen?

am 30. Juli 2017 um 8:29

Bei Rankers steht neuerdings das hier : http://www.lpg-krefeld.de/News.htm

Das ist kein offizielles Schreiben. Beim TÜV Süd hier ist alles wie gehabt. Es gibt keine Änderung. Es wäre kontraproduktiv die Anlagenvielfalt einzuschränken. Die negativen Auswirkungen auf den LPG Fahrzeugbestand würden noch mal zunehmen.

Gruß

Ciwa

Habe mich auch umgehört, wird als Gerücht abgehackt!

Es ist jetzt amtlich, ab 1.Oktober 2017 werden keine Abgasgutachten mehr erstellt.

"Exoten", die in keiner 115er liste stehen, bekommen kein Abgasgutachten mehr...

Gilt für ganz D.

Wird beim TÜV ein Abgasgutachten nach dem Stichtag vorgelegt, macht der TÜV die Abnahme weiterhin nach §19/2.

Wer jetzt noch ein Abgasgutachten ersteht und später Umrüsten lässt hat noch gewonnen...

Wie verhält es sich dann z.B. mit einem schon tausendfach umgerüsteten Mercedes Motor m113?

Bekommen jetzt alle Autos kein Abgasgutachten mehr oder betrifft das nur die Exoten nach dem 1.10.17

Abgasgutachten sind Fahrzeug spezifisch.

Nehmen wird an, im Fahrzeug ist bereits eine Gasanlage und die passt einfach nicht (hat man ja öfters).

Es wird eine neue von einem anderen Hersteller eingebaut. Das Fahrzeug ist aber nicht in der ECE 115er Liste, dann braucht's ein neues Abgasgutachten. Gibt's aber am 1.10.2017 nicht mehr, dann ist's damit vorbei.

Es spielt dabei keine Rolle ob das Fahrzeug früher mit R67-10 nach §19/2 noch abgenommen werden konnte.

Betrifft alle Fahrzeuge die künftig ein AGG benötigen...

Man zielt eben auf Elektroautos ab...

Dass die Herstellung einer Teslarbatterie soviel CO2 in die Luft bläst wie ein Benziner in 8 Jahren blasen würde, verschweigt man...

Hast du eine Quelle? Weil das wäre ein Hammer. Dann müsste ich noch ganz schnell meinen nächsten (Gebraucht)Wagen kaufen.

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