Codierungen hier sammeln
Hallo Zusammen,
ich möchte mich an dieser Stelle einmal bei den Teilnehmern bedanken, die sich die Mühe machen und Codierungen für die von vielen von uns so beliebten "Spielereien" wie Zeigerkalibrierung, TFL, Hidden Menü, etc. bereitstellen.
Da sicherlich von Woche zu Woche weitere Möglichketen herausgefundenwerden, möchte ich anregen,
die Codierungen hier zu sammeln. Macht Ihr mit?
Nochmals Danke und weiterhin viel Spaß beim tüfteln und nutzen....
Mad
Beste Antwort im Thema
So! Nun hab ich Zeit gefunden, das Dokument nochmal neu zu gestalten. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Credits an die, die es verdienen und Urheberrechtliches
- kleines how-to für VCDS
- unser aktueller Stand für's Coming/Leaving Home - Danke Fichtel72
greeetz!
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6337 Antworten
das autobahnlich geht auch ohne xenon.
Zitat:
Original geschrieben von ladadens
das autobahnlich geht auch ohne xenon.
Vollkommen Richtig.
Zitat:
Original geschrieben von Chris486
Zitat:
Original geschrieben von ladadens
das autobahnlich geht auch ohne xenon.
Vollkommen Richtig.
Ja, codieren kann man es aber es wird nicht funktionieren, da beim A4 ohne Xenon das Fernlicht und Abblendlicht getrennt ist. Beim Xenon wird bei Autobahnlicht die Abblendklappe ein wenig herunter gefahren unf bei Fernlicht komplett herunter gefahren.
Zitat:
Original geschrieben von Raser297kmh
Zitat:
Original geschrieben von Chris486
Vollkommen Richtig.
Ja, codieren kann man es aber es wird nicht funktionieren, da beim A4 ohne Xenon das Fernlicht und Abblendlicht getrennt ist. Beim Xenon wird bei Autobahnlicht die Abblendklappe ein wenig herunter gefahren unf bei Fernlicht komplett herunter gefahren.
Ich glaube hier wird gerade aneinander vorbeigeschrieben:
Das sog. Autobahnlicht mit Erweiterung des Lichtkegels (wie es jetzt auch funktionieren mag ob mit Shutterverstellung oder LWR-Verstellung, geht bei A4 8K und A5 nicht.
Das was man codieren kann und auch sieht ist das automatische Lichteinschalten ab ca. 140km/h, was auch als "Auobahnlicht" meines Erachtens fälschlicherweise bezeichnet wird. Und das geht auch ohne Xenon, warum auch nicht - ist ja nur Licht ein bzw. ausschalten...
Auf jeden Fall stimmt die Beschreibung bei stemei.de nicht. Das Autobahnlicht wie dort beschrieben gilt nicht für A4/A5.
Diese Diskussion hatten wir schon mal bis zum Abwinken. Es ist nur das zuschalten ab einer bestimmten Geschwindigkeit ...
http://www.motor-talk.de/.../autobahnlicht-a5-t2979615.html?...
Einschaltung des Abblendlichtes:
09 Steuergerät ? elektronische Zentralelektrik
Autobahnlicht ab 140 Km/h
STG 09
Lange Codierung (RSL) Einschaltschwelle (Geschwindigkeit) des Abblendlichtes
Byte 0
Bit von 0 auf 1 setzen
Das Abblendlichtsymbol leuchtet rot, wenn alles eingeschaltet ist
Bei TFL leuchtet das andere Symbol grün
Hi,
hat eigentlich schon jemand die Codierung für TFL aus bei Abblendlicht gefunden?
Man kann ja im APK 03 des STG 09 die Tastbreite der PWM von 9% (Standard) auf 0 setzen, dann ist das TFL bei Abblendlicht aus.
Allerdings ist es auch in der Schalterstellung 'Standlicht' aus.
Die Stellung 0 bleibt davon unberührt, das TFL leuchtet dann in voller Helligkeit.
Die Frage ist also, woran muß ich noch drehen, damit das TFL bei Standlicht nicht aus ist, sondern nur bei Abblendlicht?!?!
In der Wiki steht folgendes zum TFL:
Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.
Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht möglich sein sollte.
Achja, der Ordnung halber. Ich habe natürlich nach der Thematik gesucht, aber meistens ging es nur um TFL dimmen beim Blinken, TFL + Rückleuchten, usw. Mag sein das ich genau dieses Thema überlesen habe...;)
Das stellt sich mir die Frage: Ist das laut STVO zulässig das du komplett ohne Standlicht fährst?
Zitat:
Original geschrieben von Chris486
Das stellt sich mir die Frage: Ist das laut STVO zulässig das du komplett ohne Standlicht fährst?
Nein.
Es sind ja "Begrenzungsleuchten", die müssen immer mit Abblendlicht aktiv sein (ich denke für den Fall eines Abblendlicht-Ausfalls).
Zitat:
Original geschrieben von Chris486
Das stellt sich mir die Frage: Ist das laut STVO zulässig das du komplett ohne Standlicht fährst?
ich wusste, dass das kommt.:o :rolleyes:
Warum? Ist doch eine berechtigte Frage oder???
es ist wie gesagt nicht zulässig, den rest muss jeder selber wissen
Zitat:
Original geschrieben von digi_knipser
TFL dimmen beim Blinken
Dazu wollte ich auch nochmal was schreiben!
Ist mir mal aufgefallen...
Wieso sollte es beim A4 so "illegal" sein, wenns beim R8 auch nicht dimmt???
Das TFL ist beim R8 arg hell und da wirds auch nicht gedimmt ;)
Hallo ich habe auch eine Frage an die Spezilisten..
Die Geschwindigkeitsbeschränkung (250km/h), kann man ja nicht wegcodieren, aber wie machen es die Tuner? Oder gibt es vielleicht doch eine möglichkeit?
Zitat:
Original geschrieben von ripcurl
Hallo ich habe auch eine Frage an die Spezilisten..
Die Geschwindigkeitsbeschränkung (250km/h), kann man ja nicht wegcodieren, aber wie machen es die Tuner? Oder gibt es vielleicht doch eine möglichkeit?
codieren schon mal gar nicht- da muss das MSG geflasht werden -mit VCDS keine chance- damit kannst du nur die Vmax runtersetzen ..
Beim R8 wird nicht gedimmt- da der Blinker anders angeordnet ist