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Bußgeldbescheid 25km/h zu schnell...Mein Auto,aber definitiv nicht so schnell gefahren..

Themenstarteram 12. Januar 2013 um 19:16

Nabend,

habe heute morgen einen großen Schock bekommen,wie immer die Post herein geholt und einen Brief der Stadt Köln vorgefunden.

Soll bei erlaubten 100km/h nach Abzug der Toleranz 125km/h gefahren sein, ist mein erster größerer Verstoß in 3 Jahren Fahrerfahrung. Jedoch macht mich etwas stutzig,mein Auto der Peugeot 206 1,1 kommt auf der geraden (auf der ich geblitzt wurde) nur selten auf diese Geschwindigkeiten,und ich fahre, niemals 140 lt. Tacho,was laut GPS etwa den mir vorgeworfenen 125 entspricht,wenn es sich um eine 100er Zone handelt.

Mich machen nun einige Sachen stutzig.

1. Der Blitzer (Poliscan) stand auf dem Standstreifen,dort nach Beweisfoto sogar noch hinter der Leitplanke, ,ich fuhr auf dem linken (3.) Fahrstreifenweil auf den anderen Spuren noch viel Verkehr war. Zudem ist der Winkel sehr steil, Erfassung ist relativ spät gewesen.

2. Zeuge: Kenne die Rechtslage nicht,jedoch kenne ich mobile Verkehrsmessungen nur mit 2 Beamten,schließlich muss die ordnungsgemäße Ausführung der Kontrolle doch gewährleistet sein,oder?

Würden wie ich gelesen habe 70€+ 1 Punkt ergeben,da ich ja mehr als 25 km/h zu schnell gewesen wäre.

Falls jemand genauere Infos hat,bitte antworten.

Wie könnte ich einen eventuellen Widerspruch (Anfordern vom Messprotokoll!?) formulieren? Habe ich durch den ADAC die Möglichkeit einen Anwalt zur Rate zu ziehen?

MFG Nyrass

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

... Hier kommt jetzt eh 3 Seiten lang dummes Geschwätz ...

Ein Onkel fängt damit schon mal an.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von nyrass

Jedoch macht mich etwas stutzig,mein Auto der Peugeot 206 1,1 kommt auf der geraden (auf der ich geblitzt wurde) nur selten auf diese Geschwindigkeiten,und ich fahre, niemals 140 lt. Tacho,was laut GPS etwa den mir vorgeworfenen 125 entspricht,wenn es sich um eine 100er Zone handelt.

Mich machen nun einige Sachen stutzig.

und du glaubst das reicht als ausrede?

Warum bei einer berechtigten Frage hier dauernd Moralapostel ihren Senf hinzu geben müssen ... :rolleyes:

 

An den TE:

Wenn Du berechtigte Zweifel an der Messung hast, solltest Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht um Rat fragen.

Hier wird man letztendlich nur Vermutungen anstellen können. Kommt jedenfalls vor, daß Messungen nicht ordnungsgemäß vollzogen wurden und das Meßergebnis anfechtbar ist.

 

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32 Antworten
am 12. Januar 2013 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von nyrass

Habe ich durch den ADAC die Möglichkeit einen Anwalt zur Rate zu ziehen?

Erstberatung meiner Meinung nach schon.

http://www.adac.de/infotestrat/rechtsberatung

Hier kommt jetzt eh 3 Seiten lang dummes Geschwätz gefolgt von einer Schließung.

Ich würde die Schließung schon auf jetzt vorziehen.

Anwalt wirst du auf jeden Fall brauchen. Der Schaut in die Protokolle und findet vielleicht den Grund, warum das Ding falsch gemessen hat.

Zitat:

Original geschrieben von nyrass

Jedoch macht mich etwas stutzig,mein Auto der Peugeot 206 1,1 kommt auf der geraden (auf der ich geblitzt wurde) nur selten auf diese Geschwindigkeiten,und ich fahre, niemals 140 lt. Tacho,was laut GPS etwa den mir vorgeworfenen 125 entspricht,wenn es sich um eine 100er Zone handelt.

Mich machen nun einige Sachen stutzig.

und du glaubst das reicht als ausrede?

Themenstarteram 12. Januar 2013 um 20:01

Mir ist klar,dass dies 100% nicht als Grund ausreicht!

Trotzdem bin ich mir sicher,dass ich diesen Verstoß nicht begangen habe,versuche mich nur hier zu informieren,was da falsch gelaufen sein kann.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

... Hier kommt jetzt eh 3 Seiten lang dummes Geschwätz ...

Ein Onkel fängt damit schon mal an.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von nyrass

Jedoch macht mich etwas stutzig,mein Auto der Peugeot 206 1,1 kommt auf der geraden (auf der ich geblitzt wurde) nur selten auf diese Geschwindigkeiten,und ich fahre, niemals 140 lt. Tacho,was laut GPS etwa den mir vorgeworfenen 125 entspricht,wenn es sich um eine 100er Zone handelt.

Mich machen nun einige Sachen stutzig.

und du glaubst das reicht als ausrede?

Warum bei einer berechtigten Frage hier dauernd Moralapostel ihren Senf hinzu geben müssen ... :rolleyes:

 

An den TE:

Wenn Du berechtigte Zweifel an der Messung hast, solltest Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht um Rat fragen.

Hier wird man letztendlich nur Vermutungen anstellen können. Kommt jedenfalls vor, daß Messungen nicht ordnungsgemäß vollzogen wurden und das Meßergebnis anfechtbar ist.

 

Moment, erstmal genau gucken:

Zitat:

Original geschrieben von nyrass

Soll bei erlaubten 100km/h nach Abzug der Toleranz 125km/h gefahren sein,

Zitat:

Würden wie ich gelesen habe 70€+ 1 Punkt ergeben,da ich ja mehr als 25 km/h zu schnell gewesen wäre.

Du bist doch genau an der Grenze.

Edit: Das mit den 70 Euro + 1 Punkt stimmt aber totzdem.

am 12. Januar 2013 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von nyrass

Nabend,

 

habe heute morgen einen großen Schock bekommen,wie immer die Post herein geholt und einen Brief der Stadt Köln vorgefunden.

 

Soll bei erlaubten 100km/h nach Abzug der Toleranz 125km/h gefahren sein, ist mein erster größerer Verstoß in 3 Jahren Fahrerfahrung. Jedoch macht mich etwas stutzig,mein Auto der Peugeot 206 1,1 kommt auf der geraden (auf der ich geblitzt wurde) nur selten auf diese Geschwindigkeiten,und ich fahre, niemals 140 lt. Tacho,was laut GPS etwa den mir vorgeworfenen 125 entspricht,wenn es sich um eine 100er Zone handelt.

 

Mich machen nun einige Sachen stutzig.

 

1. Der Blitzer (Poliscan) stand auf dem Standstreifen,dort nach Beweisfoto sogar noch hinter der Leitplanke, ,ich fuhr auf dem linken (3.) Fahrstreifenweil auf den anderen Spuren noch viel Verkehr war. Zudem ist der Winkel sehr steil, Erfassung ist relativ spät gewesen.

 

2. Zeuge: Kenne die Rechtslage nicht,jedoch kenne ich mobile Verkehrsmessungen nur mit 2 Beamten,schließlich muss die ordnungsgemäße Ausführung der Kontrolle doch gewährleistet sein,oder?

 

Würden wie ich gelesen habe 70€+ 1 Punkt ergeben,da ich ja mehr als 25 km/h zu schnell gewesen wäre.

 

Falls jemand genauere Infos hat,bitte antworten.

 

Wie könnte ich einen eventuellen Widerspruch (Anfordern vom Messprotokoll!?) formulieren? Habe ich durch den ADAC die Möglichkeit einen Anwalt zur Rate zu ziehen?

 

MFG Nyrass

Moin,

 

bin in der Stadt ca. 84 km/h gefahren :D

 

zwei Spuren vereinten sich in einen Fahrstreifen.

 

Dazu noch ein links/rechts Bogen.

- Diese Kurve habe ich geliebt, immer schneller zu durch fahren :D

 

50m dahinter haben sie mich eines Tages geblitzt :mad:

 

nach Abzug der Toleranzen kamen 79 km/h bei heraus!!!

 

60 € und keine Strafpunkte :rolleyes:

 

Es ist ca. 1,5 Jahre her, ich glauge aber nicht,

das die Ramsau (er)  Gesetze schon angewendet werden!

 

Zahl den Spaß, und vergiss es.

 

PS:  zu den GPS-Daten, habe ich meine eigene Meinung,

sie haben eine Abweichung von ca. 10m,

das ist für mich zu ungenau, um eine Tachoüberprüfung durchzuführen,

dazu müssen dann auch min. 3 Satelliten Verbindung haben!

 

schönen Gruß

 

 

boah könnt ihr bitte mal diese fullquote zitate lassen??

das schein ihr echt schlechte mode geworden zu sein,

mitm 18,4" isses schon kacke ewig runterscrollen zu müssen,wie muss es da erst mit tablett oder handy sein??

Zitat:

mein Auto der Peugeot 206 1,1 kommt auf der geraden (auf der ich geblitzt wurde) nur selten auf diese Geschwindigkeiten,und ich fahre, niemals 140 lt. Tacho,was laut GPS etwa den mir vorgeworfenen 125 entspricht,wenn es sich um eine 100er Zone handelt.

Also das würde ich der Behörde auf keinen Fall so vortragen, denn sonst könnte die Frage kommen, woher du weißt, dass dein Auto diese Geschwindigkeit auf der Strecke nur selten (also doch ab und zu?) schafft, wenn du sie ja nie fährst :)

Ist wahrscheinlich nur unglücklich ausgedrückt. Wenn du ne Rechtschutz hast würde ich mich an einen Anwalt wenden, wenn du dir wirklich sicher bist, diese Geschwindigkeit nie gefahren (auch nicht unbewusst) zu sein. Wenn du durch den ADAC eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen kannst wäre auch das eine Option.

Aber bei dem "Wert" selber einen Anwalt zu zahlen wäre wohl am Ende nur teurer. Und selbst ohne Unterstützung Widerspruch einlegen bringt dir am Ende vllt. nur teurere Gebühren.

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von nyrass

... was laut GPS etwa den mir vorgeworfenen 125 entspricht ...

GPS, also die Geschwindigkeitsanzeige aus dem Navi ist nun auch nicht so sonderlich präzise. Je nach Anzahl der Satelliten und Höhe ist die Genauigkeit auch nicht "absolut".

Es könnte sehr genau sein, wenn über Weg/Zeit gerechnet werden würde, dies machen aber nur die Kisten aus dem professionellen Bereich. Die klassischen PKW-Navis arbeiten über den erheblich einfacher zu berechnenden Dopplereffekt, die können prinzipbedingt nicht genauer als +/- 3% sein.

Auf dem Navi angezeigte 125,00 km/h können irgendwas zwischen 121 und 128 tatsächlich gefahrenen, "echte" km/h sein. Immer nett gemacht, kann hier zwar 4 km/h daneben liegen, aber wird auf zwei Stellen hinter dem Komma, auf ein Hunderstel km/h "genau" angezeigt.

 

Zitat:

1. Der Blitzer (Poliscan) stand auf dem Standstreifen,dort nach Beweisfoto sogar noch hinter der Leitplanke, ,ich fuhr auf dem linken (3.) Fahrstreifenweil auf den anderen Spuren noch viel Verkehr war. Zudem ist der Winkel sehr steil, Erfassung ist relativ spät gewesen.

Das ist das besonders Böse (oder auch Gute, je nach Blickweise) am Poliscan, das Ding kann sehr große Winkel und dann auch noch mehrere Spuren gleichzeitig.

Bedeutet nun nicht, dass es hier bei Dir auch tatsächlich alles richtig war. Aber so vom Grundsätzlichen dieser Gerätschaft her, ist dies jetzt kein sonderlicher Anhaltspunkt für eine Fehlmessung.

 

Zitat:

2. Zeuge: Kenne die Rechtslage nicht,jedoch kenne ich mobile Verkehrsmessungen nur mit 2 Beamten,schließlich muss die ordnungsgemäße Ausführung der Kontrolle doch gewährleistet sein,oder?

Einer reicht, es bedarf üblicherweise keines zweiten Zeuge, der nun bezeugen muss, dass der erste Zeuge richtig hingesehen hat.

 

Zitat:

Würden wie ich gelesen habe 70€+ 1 Punkt ergeben,

plus 23,50 für Gebühren, Porto und Verpackung

 

Kann ein unberechtigter Vorwurf, eine Fehlmessung gewesen sein, aber Deine Indizien sind nicht unbedingt so "wasserdicht", um da etwas deutlich ableiten zu können.

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