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BMW 318i hat einen Motorschaden nach 6 Monaten. Muss der Händler für diesen Aufkommen?

BMW 3er E90
Themenstarteram 18. Januar 2023 um 13:04

Hallo zusammen,

ich habe mir vor 6,5 Monaten einen BMW 318i (E90) Bj. 2009 gekauft. Beim Kauf hatte das Fahrzeug 122k km gelaufen und mir sind erstmal keine Probleme aufgefallen. Nach einer Woche startete das Auto morgens schwierig und ging manchmal wieder aus. Danach lief das Auto teilweise nur sehr unrund. Ich habe dem Händler dies direkt mitgeteilt doch er war gerade im Urlaub und hat mir gesagt, dass er sich nach seinem Urlaub drum kümmern würde. Nach ca. 1.5 Monaten bin ich dann zum Händler gefahren. Dieser hat dann den Fehlerspeicher ausgelesen und mir gesagt, dass es wahrscheinlich an der Zündkerze und der Zündspule von Zylinder 4 liegt. Diese musste ich dann selber bestellen und einbauen (der Händler hat gesagt das kann ich selber machen). Obwohl der Händler ja eigentlich für sowas aufkommen muss. Nach dem Tausch war aber alles wie es vorher auch war und es hat sich nichts gebessert. Ich habe den Händler darüber informiert und er meinte zu mir, dass es dann wahrscheinlich die Steuerkette ist. (Beim Kaltstart war zu dem Zeitpunkt aber kein Klappern der Steuerkette zu hören und er hat auch nicht nachgeschaut ob die Steuerkette gelängt ist)

Ich habe ihm Anschließend im Dezember 2022 einen Brief geschrieben in welchem ich ihn auf die Sachmängel hingewiesen habe und ihn um eine Behebung dieser gebeten habe (§ 437 Nr. 1 BGB i.V.m. § 439 Abs.1 BGB). Im Brief habe ich geschrieben, dass ich nicht auf die Mängel hingewiesen worden bin bei Abschluss des Kaufvertrags (§442 BGB). Ich habe ihm im Brief eine Frist bis zum 31.12.2022 gesetzt.

Er hat mir dann kurz vor Ablauf der Frist eine Mail geschrieben, dass er mich nicht zuordnen könne und ich ihm bitte den Kaufvertrag zusenden solle. Es wurde allerdings mündlich ein Kaufvertrag geschlossen und ich habe ihn darauf hingewiesen, dass dieser gemäß §125 BGB rechtsgültig ist. Außerdem habe ich ihm noch die Vorgangsnummer der Finanzierung gegeben und das Kennzeichen auf welches er das Auto zugelassen hat.

Seitdem habe ich keine Antwort mehr erhalten.

Am 13.01.2023 habe ich dann beim Fahren plötzlich ein Klackern wahrgenommen und das Auto abgestellt.

Am 16.01.2023 musste ich mit dem Auto zur Arbeit fahren und habe festgestellt, dass ich kaum noch Leistung habe und das Auto so kaum noch anfahren kann. Ich habe dann den Händler angerufen und mein Problem geschildert. Am Telefon wurde mir die weiterfahrt nicht untersagt. Ich habe nach einem Ersatzfahrzeug gefragt, damit es nicht noch mehr Schäden am Auto gibt. Mir wurde gesagt, dass sie sich bei mir Melden. Ich habe gesagt, dass das bitte schnell passieren soll. Ich habe bis jetzt noch keinen Rückruf erhalten.

Ich habe mir dann am Montag Abend einen Mietwagen von Sixt geholt und warte seitdem auf den Anruf.

Nun meine Frage: Laut meines Wissens ist der Händler in der Beweislastplicht, dass das Auto vorher keinen Schaden gehabt hat und dieser durch mir verursacht worden ist, wovon in nicht ausgehe. Somit habe ich doch einen Rechtlichen Anspruch darauf, dass er die Mängel am Fahrzeug beheben muss, oder?

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23 Antworten

Zitat:

@boy1981 schrieb am 18. Januar 2023 um 19:59:23 Uhr:

Kein Kaufvertrag also keine Rechte.

Das nennt sich Lehrgeld.

Kaufvertrag kann aber auch mündlich sein (nicht die beste Idee aber trotzdem rechtlich ein Vertrag). Ich vermute da werden dann die Standardbedingungen gelten wenn nicht nachweislich was anderes vereinbart wurde

Zutiefst ärgerlich:

- Kein scriftlicher Kaufvertrag; Zustand des Fzgs, Herkunft, Schäden, Gewährleistung,

- Zeugen beim Kauf bzw. bei Abholung?

- Gewährleistung völlig unklar, da offen ob Händler-Fzg oder nur im Kundenauftrag

- Schaden bislang unklar

- Händler unseriös, Betrug?

Hier können nur ein Sachverständiger und ein Anwalt das Problem lösen.

Hoffentlich weißt Du wenigstens noch alle Datum- und Uhrzeitangaben über ALLE Besuche und Gespräche.

Also in Österreich braucht man einen Kaufvertrag immer, um das Fahrzeug überhaupt anmelden zu können.

Statt den Ibiza zu kaufen, hättest den BMW auch reparienen lassen können.

Was kostet der Kettentausch samt Spanner? 1000,-?

Die Problematik hört sich sehr nach Kette an.

Warum kauft man vom Händler ohne Kaufvertrag? Das kann mit dem eigenen Opa so handhaben.

Dann bist da sogar Dauerkunde? Der Ibizia nicht hoffentlich auch von da...

Ich würde wenn der Ibiza ebenfalls finanziert ist, die Finanzierung widerrufen, vom Kaufvertrag zurücktreten, den BMW in einer anderen Werkstatt begutachten und reparieren lassen, parallel dazu zum Anwalt, um zu schauen, ob er dennoch ohne Kaufvertrag mit irgendwelchen Mitteln noch was rausholen kann.

Themenstarteram 19. Januar 2023 um 9:29

Zitat:

@amborax schrieb am 18. Januar 2023 um 16:52:42 Uhr:

Wenn es keine Unterlagen zu dem Kauf gibt und Du bar bezahlt hast, hat er das vielleicht schwarz abgewickelt und dem Finanzamt nicht gemeldet.

Ich bin jetzt echt nicht fit, was Steuern betrifft, aber wäre das ein Druckmittel, ihm mit einer Anzeige zu drohen? Ich nur ein Schuss ins blaue

Arbeite selber fürs Finanzamt und habe mir schon das selbe gedacht :)

Das Fahrzeug wurde zwar Finanziert aber eine Rechnung habe ich trotzdem nicht bekommen... irgendwas scheint dort wirklich nicht zu stimmen...

Themenstarteram 19. Januar 2023 um 9:30

Zitat:

@altundgebraucht schrieb am 18. Januar 2023 um 17:11:58 Uhr:

Ich würd ja erstmal jemanden mit Kompetenz suchen, der sich das Auto mal anguckt/anhört - telefonisch zu sagen "steuerkette" ist mir zu einfach - selber mal mit BMW software Fehlerspeicher auslesen.

Keiner weiß bisher, was eigentlich das Problem des Fahrzeugs ist!

"

Genau, deshalb lasse ich nochmal einen Gutachter drüber schauen, um alles auf Papier festzuhalten...

Themenstarteram 19. Januar 2023 um 9:35

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 18. Januar 2023 um 20:10:50 Uhr:

Zutiefst ärgerlich:

- Kein scriftlicher Kaufvertrag; Zustand des Fzgs, Herkunft, Schäden, Gewährleistung,

- Zeugen beim Kauf bzw. bei Abholung?

- Gewährleistung völlig unklar, da offen ob Händler-Fzg oder nur im Kundenauftrag

- Schaden bislang unklar

- Händler unseriös, Betrug?

Hier können nur ein Sachverständiger und ein Anwalt das Problem lösen.

Hoffentlich weißt Du wenigstens noch alle Datum- und Uhrzeitangaben über ALLE Besuche und Gespräche.

Ich hatte beim Anschauen und Kaufen des Fahrzeugs zwei Zeugen. Beim Abholen war nur meine Freundin dabei sie gilt ja nur zum teil als Zeuge...

Fahrzeug wurde nicht im Kundenauftrag verkauft.

In meinen Augen finde ich den Händler absolut unseriös. Hätte ich mir vorher seine Bewertungen und die Antworten auf diese durchgelesen wäre es nie zum kauf gekommen.

Themenstarteram 19. Januar 2023 um 9:39

Zitat:

@benprettig schrieb am 19. Januar 2023 um 10:25:09 Uhr:

Statt den Ibiza zu kaufen, hättest den BMW auch reparienen lassen können.

Was kostet der Kettentausch samt Spanner? 1000,-?

Die Problematik hört sich sehr nach Kette an.

Warum kauft man vom Händler ohne Kaufvertrag? Das kann mit dem eigenen Opa so handhaben.

Dann bist da sogar Dauerkunde? Der Ibizia nicht hoffentlich auch von da...

Ich würde wenn der Ibiza ebenfalls finanziert ist, die Finanzierung widerrufen, vom Kaufvertrag zurücktreten, den BMW in einer anderen Werkstatt begutachten und reparieren lassen, parallel dazu zum Anwalt, um zu schauen, ob er dennoch ohne Kaufvertrag mit irgendwelchen Mitteln noch was rausholen kann.

Der Ibiza ist nicht finanziert und bei einem seriösen Autohaus gekauft worden mit Kaufvertrag usw.

Den BMW werde ich jetzt Begutachten lassen und mir dann einen Anwalt besorgen.

Wenn der BMW dann hoffentlich irgendwann wieder heile ist werde ich ihn verkaufen. Das Auto bereitet mir von Anfang an nur Probleme...

Ich sehe die Finanzierung für einen Anwalt als Möglichkeit, den Kauf zu beweisen.

Der Händler ist ja keine Bank, also verbundenes Geschäft. Zumal die Bank doch sicher auf sein Konto überwiesen und nicht den Umweg über dein Konto oder?

Kannste nicht ala Wilsberg und Ekki da was drehen?

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