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Anhebung der Bußgelder geplant

Themenstarteram 7. Mai 2008 um 9:06

Die Bundesregierung plant eine deutliche Anhebung der Bußgelder ab Januar 2009. So sind angeblich folgende Erhöhungen geplant:

  • Alkohol am Steuer auf 500 € (Ersttäter) bzw. bis 1500 € für Wiederholungstäter (derzeit jeweils die Hälfte)
  • Erhöhte Geschwindigkeit innerorts mit mehr als 70 kmh: bis zu 680 € (derzeit bis zu 425 €)
  • Auffahren und Drängeln bis 400 € (derzeit 250 €)

Das bedeutet also eine Erhöhung um bis zu 100%. Was meint Ihr dazu?

Beste Antwort im Thema
am 7. Mai 2008 um 12:02

Mir eigentlich "fast" egal aber bei dem einen Thema bekomme ich Magenkrämpfe.

Zitat:

Auffahren und Drängeln

Warum wird denn an der Ursache nicht gearbeitet? Es müssen auch alle Blockierer und Langsamfahrer bestraft werden.

Die Strafen für Alkohol finde ich in Ordnung aber nur, wenn die Promilliegrenze nicht fällt. Ein Bier sollte noch erlaubt bleiben und nicht gleich mit voller Härte bestraft werden.

Zitat:

Erhöhte Geschwindigkeit innerorts mit mehr als 70 kmh

Wer mit mehr als 70 km/h zu schnell in der Ortschaft fährt, dem gehört der Lappen auf Lebenszeit entzogen.

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am 29. Mai 2008 um 4:27

Zitat:

Original geschrieben von Bimmian

@ Draahke

Ja genau so seh ich dass auch. Ich bin für Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Die Sache ist nur folgende, bei meinem eben erwähnten Beispiel, wird mir vorgeworfen, dass mein Verstoss "z.b. ein Fall für die Führerscheinbehörde" wäre. Die Argumentation ist aber völlig Sinnfrei.

Angenommen, die 2km lange 2-spurige Bundesstrassengerade hätte im Worst Case ein extrem geringes Verkehrsaufkommen. Die Verkehrsanalyse würde die Strecke freigeben ohne Limit. Niemand würde sich beschweren. Es ist aber nunmal so, dass 100 bzw. 120 km/h dort gelten, weil während dem Berufsverkehr viel los ist. Das ist ja ok. Wenn aber die Strecke völlig leer ist, absolut übersichtlich inkl. der Auffahrt, entspricht sie in dem Moment ja der oben genannten Strecke ohne Limit. Also wieso ist es dann gefährlich oder unverantwortlich schneller zu fahren, obwohl bei selbiger, momentaner!, auf anderen Bundesstrassen dauerhaft vorherrschenden Verkehrsituation kein Limit gilt?

Fakt ist doch aber, dass dort ne Geschwindigkeitsbegrenzung ist. Es hat sicher mal nen Grund gegeben, sie dort anzuordnen.

Ob ausgerechnet an dieser Stelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll ist oder nicht, ist doch vollkommen irrelevant. Wenn dort kontrolliert (abgezockt) wird, ist auch nur legitim. Wobei mir dieses Raubrittertum sicher auch ein Dorn im Auge ist .......

Sollte sich so ein Mensch wie du zu uns verirren, der einen Einspruch eingelegt hat, und dann so argumentieren, würde sicher Post von der Führerscheinbehörde bekommen .......

Zitat:

[

Und noch keine MPU angeordnet?

Ja, sicher. Aber danach wieder Neuerteilung. Die VZR-Auskunft war ein dickes Buch. Man glaubt es einfach nicht. :rolleyes: Aber wenn Du bei Aldi eine Dose Fisch klaust trifft Dich die volle Härte des Gesetzes.....:rolleyes:

am 29. Mai 2008 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von Bimmian

@ Draahke

 

Ja genau so seh ich dass auch. Ich bin für Geschwindigkeitsbegrenzungen.

 

Die Sache ist nur folgende, bei meinem eben erwähnten Beispiel, wird mir vorgeworfen, dass mein Verstoss "z.b. ein Fall für die Führerscheinbehörde" wäre. Die Argumentation ist aber völlig Sinnfrei.

 

Angenommen, die 2km lange 2-spurige Bundesstrassengerade hätte im Worst Case ein extrem geringes Verkehrsaufkommen. Die Verkehrsanalyse würde die Strecke freigeben ohne Limit. Niemand würde sich beschweren. Es ist aber nunmal so, dass 100 bzw. 120 km/h dort gelten, weil während dem Berufsverkehr viel los ist. Das ist ja ok. Wenn aber die Strecke völlig leer ist, absolut übersichtlich inkl. der Auffahrt, entspricht sie in dem Moment ja der oben genannten Strecke ohne Limit. Also wieso ist es dann gefährlich oder unverantwortlich schneller zu fahren, obwohl bei selbiger, momentaner!, auf anderen Bundesstrassen dauerhaft vorherrschenden Verkehrsituation kein Limit gilt?

Die Antwort hast du dir etwas weiter oben schon selbst gegeben, Galten denn für   Zwei Spurige Strasse  unterschiedliche Geschwindigkeiten ?  Rechts wegen Spurrillen nur 100 km/h und links keine Beschränkung ????

 

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Bimmian

 

Rechtsfahrgebot- Ja hab ich missachtet, aber aus Sicherheitsgründen. 1. der hinter mir (polizeiwagen) wollte nicht vorbei. Sonst wäre ich brav rechts gefahren. 2. Auf dem rechten Streifen sind sehr starke Spurrillen. Also wenn der Wagen ausbrechen sollte (haha) dann wohl eher da. 3. Ich bin links gefahren, damit ich nicht die Spur wechseln muss falls jemand rechts einfädelt. Also alles kein Argument.

Und wenn man mit 200km/h dort fährt und aufgrund der von Ihnen genannten SEHR STARKEN SPURRILLEN den Fahrstreifen wechseln muss dann....

 

Zitat:

Original geschrieben von Bimmian

So nochmal zu meinem Beispiel:

 

Bodenwelle?? Fahrzeug bricht aus?? Also bitte das ist doch nicht deine Ernst. Auf gerader Topfebener Strecke.

 

Ich akzeptiere es, bestraft zu werden, wenn ich erwischt werde. Das Gesetz sollte beachtet werden. Aber es ist reine Abzocke dies an Stellen zu tun......

...könnte es sein das auch Ihr Fahrzeug ausbricht, und deswegen ist es KEINE ABZOCKE wenn wegen SEHR`STARKER SPURRILLEN  dort kontrolliert wird.

[Ironie]Ok, ich bin dafür, dass überall elektronische Tafeln eingesetzt werden. Das Tempolimit wird dann abhängig von Strassenzustand, Verkehrsdichte, Tageszeit, Lichtsituation, Wetter, Wildwechsel, technischem Zustand des Autos und Fahrtüchtigkeit/-praxis des Fahrers des Autos, das grad an der Tafel vorbeifährt, festgesetzt.

Der Bimmian im Z3 darf dann links (ohne Spurrillen) bei gutem Wetter und ohne Alkohol im Blut so schnell fahren wie er will (Montag bis Freitag von 09-11 sowie 14-16 Uhr, Samstags den ganzen Tag und Sonntag nur bei einer Verkehrsdichte < 60 Autos/h), während eine Führerscheinanfängerin mit einem Corsa bei schlechtem Wetter rechts nur 45 km/h fahren darf.

Natürlich gelten diese zwei exemplarischen Beschränkungen nur dann, wenn nicht beide Teilnehmer gleichzeitig auf dem gleichen Abschnitt fahren (ok, wurde ja durchs Wetter bereits geregelt, aber trotzdem), weil sonst gäbe es eine Gefahrensituation.

[/Ironie]

Ums mal auf den Punkt zu bringen: Geschwindigkeitsregelungen werden so gemacht, dass sie Unfälle verhindern, wobei sie sich natürlich nicht am Profifahrer im Supersportwagen orientieren, sondern logischerweise so, dass auch der 40-Tonner noch rechtzeitig vor der Kurve bremsen kann und auch Lieschen ihren Corsa beherrscht. Aber weil halt für alle die gleichen Bedingungen herrschen (müssen), müssen sich halt alle an die gleichen Regeln halten.

Was ist daran so schwierig zu verstehen? Meine ich das nur, oder fordern gewisse Leute hier Willkür (für ihren Vorteil)? Sprich: ich mit dem Z3 soll gefälligst schneller fahren dürfen. Wäre ja noch schöner.

Zitat:

Original geschrieben von Bimmian

Also zunächst mal glaube ich dass grundsätzlich in Deutschland gut gefahren wird. Sonst würde viel mehr passieren. Schau dir die Autobahnen an, Bundesstrasse etc, die sind rammel voll. Im Verhältniss zum Verkehrsaufkommen passiert wenig. Das sieht man vorallem, wenn man die Unfallzahlen mit denen andere Länder vergleicht, die sogar starke Limits haben.

So nochmal zu meinem Beispiel:

Bodenwelle?? Fahrzeug bricht aus?? Also bitte das ist doch nicht deine Ernst. Auf gerader Topfebener Strecke. Und ausserdem müsste der hinter mir ja genügend Abstand halten damit er bei so einer Situation bremsen kann. Also kein Argument.

Rechtsfahrgebot- Ja hab ich missachtet, aber aus Sicherheitsgründen. 1. der hinter mir (polizeiwagen) wollte nicht vorbei. Sonst wäre ich brav rechts gefahren. 2. Auf dem rechten Streifen sind sehr starke Spurrillen. Also wenn der Wagen ausbrechen sollte (haha) dann wohl eher da. 3. Ich bin links gefahren, damit ich nicht die Spur wechseln muss falls jemand rechts einfädelt. Also alles kein Argument.

So und jetzt sagst, ich wäre nicht im Stande einzuschätzen, wie schnell ich zu fahren hab (" Du wiesst sicher besser welche Geschwindigkeit") Schwachsinn - Natürlich weiss ich das besser. Schließlich muss ein Fahrer immer wissen wie er in gegebener Situation fahren kann. Stichwort angepasste Geschwindigkeit. Das Schild steht da, weil bei hohem Verkehrsaufkommen dort, wo 1 Auffahrt und Abfahrt ist, nicht schnelle gefahren werden sollte weil sich die Autos logischerweise sortieren. Nochmal,du willst mir erzählen, dass ich nicht in der Lage bin, die Verkehrsituation einer komplett freien, kilometerlangen Geraden mit einsehbaren Aufahrten, einzuschätzen?? Ernsthaft? Zweifelst du so am menschlichen Verstand?

Ich akzeptiere es, bestraft zu werden, wenn ich erwischt werde. Das Gesetz sollte beachtet werden. Aber es ist reine Abzocke dies an Stellen zu tun, die aufgrund von unterschiedlichem Verkehrsaufkommen zu verschiedenen Tageszeiten mit einem Limit behaftet sind, die im Prinzip nur für entsprechendes Verkehrsaufkommen gedacht sind.

Ich kommentiere diesen Beitrag nicht. Du hast meine Ausführungen nicht verstanden. :rolleyes:

 

------------

Richtigstellung:

Ich nannte als Vergleichsmodell zum §127StPO den §240STGB, dies ist Falsch. Der §239StGB nennt die Freiheitsberaubung.

kann es sein dass es z.zt mehr schleicher auf autobahn gibt?

diese woche schon 2 erlebt, kommt mir vor als würden die den verstoß mit dicht auffahren richtig provozieren wollen. ein typ 3 autos vor mir is der davor richtig dicht aufgefahren mit blinker und die hat kein platz gemacht, auch als sie mit ihren 5kmh überschuss den lkw überholt hatte und eine große lücke zum spurwechsel kam.

habt ihr auch sowas bemerkt?

Da ich immer mit 250 auf dem Standstreifen überhole, merke ich wenig davon.:rolleyes:

am 29. Mai 2008 um 13:22

Es wird Sommer, mehr Spazierfahrer.. :D

am 29. Mai 2008 um 13:27

Wenn die Bundesregierung wirklich etwas gegen Alkohol am Steuer und rücksichtsloses Fahren machen wollte, dann hilft nicht die Erhöhung der Bußgelder sondern nur die Änderung der Kriterien im Strafsystems. Fahren unter Alkohol müßte als Straftat bewertet werden, genau wie drängeln, schleichen auf der linken Spur ! Aber die Erhöhung der Bußgelder bedeutet doch, nur wer genug Geld besitzt kann es sich leisten, die Gesetze zu übertreten. Denn wer nicht zahlen KANN, geht Ersatzweise in den Knast. Bei fahren unter Alkohol würde ich grundsätzlich für Entzug des Führerschein plädieren. Aber auch abgestuft auf die Alkoholmenge und die bisherige Verhaltensweise. Bei Berufskraftfahren würde ich sogar strengere Maßstäbe anlegen ! Ich habe aber den Eindruck, man will nur das Staatssäckel füllen. Warum wird nicht das ganze Verkehrsrecht überarbeitet. Man kann doch, die Mautbücken auf den Autobahnen auch zur Verkehrslenkung und Überwachung einsetzen. Dazu müßten aber die Gesetze geändert werden und nicht wie bisher es z.T. illegal gemacht werden. Diese Mautbrücken mit Senoren versehen, die das gesamte Verkehrsaufkommen, immmer auf die einzelnen Abschnitte zw. den jeweiligen Auf- und Abfahrten überwachen und Geschwindigkeit regeln. Dann wären auch die sogenanten "Elefantenrenne" passe, weil es sich dann nicht lohnen würde. MfG. Klaus

Zitat:

Original geschrieben von Pistensenior

Diese Mautbrücken mit Senoren versehen, die das gesamte Verkehrsaufkommen, immmer auf die einzelnen Abschnitte zw. den jeweiligen Auf- und Abfahrten überwachen und Geschwindigkeit regeln. Dann wären auch die sogenanten "Elefantenrenne" passe, weil es sich dann nicht lohnen würde. MfG. Klaus

Hi,

 

meinst Du jetzt "Senioren" oder "Sensoren"? :D

am 29. Mai 2008 um 14:13

„Ich frage euch: Wollt ihr die totale Überwachung?“

(motor-talk-user pistensenior: „Jaaa!“)

„Wollt ihr sie? Wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?“

(motor-talk-user pistensenior: „Jaaa!“)

 

am 29. Mai 2008 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von Pistensenior

Fahren unter Alkohol müßte als Straftat bewertet werden

Wird es idR auch, prinzipiell...

Denn zum fahren unter Allohohl kommen ja meist noch andere Dinge...

Ihr wollt mir doch nicht ernsthaft unterstellen, dass mein Fahrzeug auf gerader Strecke wegen Spurrillen ausbrechen kann oder? Wenn dem so wäre, so solltet ihr lieber den Führereschein abgeben. Und wenn ihr schon kommentiert, dann lest genau nach was ich geschrieben hab.

Ich schrieb, dass ich für Begrenzungen bin. Ausserdem schrieb ich, dass ich nichts dagegen habe erwischt zu werden, weil ich ja damit rechnen muss. Trotzdem erhebe ich für mich den Anspruch, sicher zu fahren und möglichst keine anderen zu gefährden.

Bei meinem Beispiel, kam von niemandem hier auch nur ein einziges Argument, warum ich in der Situation jemand gefährde. Denn das wurde mir vorgeworfen. Ich warte immernoch.

am 29. Mai 2008 um 16:30

Ich habe das Gefühl, wir streiten hier um des Kaisers Bart.

 

Gestern war in der Zeitung zu lesen, dass jetzt ein Ali A. (23) zu 2 Jahren Knast verurteilt wurde. Er war mit 63km in der Tempo-30 Zone unterwegs und hat ein 9-jähriges Mädchen totgefahren. Einen Führerschein hatte er auch nicht mehr, weil er ihn abgeben musste wegen Rotlichtverstoßes mit Unfallfolge.

 

Aber jetzt der Skandal: Es hat drei Prozesse gebraucht, bis er zu dieser Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Zuerst wollte ihn der Richter mit Sozialarbeit davonkommen lassen.

 

Der zweite Skandal wird sein, dass er wahrscheinlich nach 1 Jahr wieder draußen ist und nach einem weiteren Jahr wieder am Steuer sitzt (ob mit oder ohne Führerschein).

 

Und jetzt an einige der Schreiber hier, die harte Strafen für ansonsten unbescholtene Bürger fordern, weil sie ein paar Schleicher aufwecken:

 

Glaubt Ihr, mit Euren Bußgeldverschärfungen wären solche Kriminelle zu stoppen?

 

Würdet Ihr mir zustimmen, so jemanden wegen Totschlags (Mord geht leider nicht) 10 Jahre in den Bau zu stecken und nie nie wieder ans Steuer zu lassen? 

am 29. Mai 2008 um 16:49

Das Problem mit dem Ali A. und vergleichbaren Taten (Tätern) dürfte der sein, dass sich kein Staatsanwalt in Deutschland dazu hinreißen lassen würde, einen Autofahrer wegen Totschlags anzuklagen.

Da bleibt unter dem Strich 'nur' die fahrlässige Tötung, die mit max. 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.

Je nachdem wie lange er schon in U-Haft saß, muss er von den 2 Jahren ingesamt mindestens 16 Monate absitzen.

Der Rest dieser Freiheitsstrafe KANN je nach Verhalten in der Haft usw. zur Bewährung ausgesetzt werden. Mindestens dann aber 3 Jahre Bewährung. Wenn er innerhalb dieser Zeit ohne Führerschein oder einer anderen Straftat erwischt wird, sitzt er sofort wieder ein und zum Widerruf der Bewährung kommt die neue Strafe.

Ich habe schon Leuts erlebt, die alleine wegen F.o.FE eingesessen sind.

Mal eine Frage zur Klärung: Die drei Prozesse werden sich sicher so dargestellt haben: Zuerst Verhandlung vor einem Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft hat Revision oder Berufung eingelegt. Das übergeordnete Gericht hat die Sache an einen anderen Richter an dem Amtsgericht zurückverwiesen (2. Prozess) und der andere Richter hat ihn dann letztendlich verurteilt (3. Prozess). Unter dem Strich ist das aber ein ganz normaler Vorgang im deutschen Strafrecht. Es ist aber nur ein einziges Verfahren mit 3 Verhandlungen.

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