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andere wagenfarbe als bestellt!!

Audi A1 8X
Themenstarteram 7. November 2011 um 19:45

hallo,

zwei monate nach liefertermin bekam ich den Anruf vom Autohaus, dass mein neuer wagen nun abholbereit sei.

Voller Vorfreude fuhren wir zum Autohaus....die ernüchterung, der wagen war in rot-perleffekt mit weißer dacheinfassung und weißen spiegeln, jedoch sollten die außenspiegel rot-perleffekt und die Dachreling in silber sein....eine bittere Enttäuschung:eek::(

was seht ihr als realistisch?

wagen zurücknehmen

umlackieren steht für mich ausser disskussion

evtl. folieren mit preisnachlass

oder so akzeptieren mit ordentlichen preisnachlass

wieviel preisnachlass kann ich fordern bei einen np von28000€, 10%?

in der Bestellung steht silber!

es wäre zu schön gewesen um wahr zu sein:(

danke,

Beste Antwort im Thema

jetzt wissen wir wie Audi zu den Zulassungszahlen vom A1 kommt.Immer erst ne falsche Farbe liefern um dann noch einen Auftrag zu bekommen für ne Neubestellung :D:D

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10% wäre ein guter Ansatz für die Verhandlungen mit dem Händler.

am 7. November 2011 um 20:01

Jetzt heißt es Farbe bekennen.

 

http://www.jurablogs.com/de/...tverletzung-lieferung-kfz-anderer-farbe

Der Klopfer an der Sache ist, dass dort wohl unfähiges Personal arbeitet. Überprüfen die ihre Fahrzeuge nicht bei Lieferung oder verfährt hier der Verkäufer nach dem Motto "Vielleicht merkt der doofe Kunde das ja nicht"! Ich würde darauf bestehen, dass man mir das Fahrzeug wie bestellt liefert.

am 7. November 2011 um 20:26

Ja, richtig....wenn der Verkäufer die falsche Farbe geliefert hat, ist das Auto mangelhaft im Sinne von § 434 BGB. Dann muß der Verkäufer zuerst auf seine Kosten versuchen gem. § 439 BGB nachzuerfüllen (neu liefern oder neue Lackierung). Kann er das nicht oder will er das nicht, wäre also die Nacherfüllung fehlgeschlagen. Dann bestünde die Möglichkeit lt.§ 434, 439, 440, 323, 326 V, 346 BGB vom Kaufvertrag zurückzutreten. In den ersten 6 Monaten nach Abschluß des Kaufvertrages muß der Verkäufer beweisen, daß er den Mangel nicht zu verantworten hat. Dazu hat der Verkäufer zum einen den Kaufvertrag (der die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit in sich trägt) und zum anderen seinen Angestellten, der mit Dir verhandelt hat. Wir können davon ausgehen, daß beide einen Mein-Eid schwören, daß die Farbe, die Du unterschrieben hast, die bestellte Farbe ist. Du mußt also den Gegenbeweis erbringen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

10% wäre ein guter Ansatz für die Verhandlungen mit dem Händler.

10% :D ... das wären 2.800€ Nachlass ... den wirst Du NIE im Leben bekommen. Da wird Dir der Händler folgende Möglichkeiten geben:

1. Dir den Wagen noch mal NEU bestellen und Dir vielleicht einen weiteren Nachlass wegen der Unannehmlichkeiten von 500- max. 1.000€ gewähren

2. Den Wagen folieren lassen + kleinen Bonus wegen der Unannehmlichkeiten von max. 1.000€ gewähren

3. Vertrag aufheben und Du kaufts woanders ;)

 

Wenn es mit dem Auto nicht eilt, würde ich Nummer 1 wählen ;) ... dann hast Du noch weniger Kinderkrankheiten, wenn der Wagen dann erst noch gebaut werden muss ^^

Zitat:

Original geschrieben von Carisma1996

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

10% wäre ein guter Ansatz für die Verhandlungen mit dem Händler.

10% :D ... das wären 2.800€ Nachlass ... den wirst Du NIE im Leben bekommen. Da wird Dir der Händler folgende Möglichkeiten geben:

1. Dir den Wagen noch mal NEU bestellen und Dir vielleicht einen weiteren Nachlass wegen der Unannehmlichkeiten von 500- max. 1.000€ gewähren

2. Den Wagen folieren lassen + kleinen Bonus wegen der Unannehmlichkeiten von max. 1.000€ gewähren

3. Vertrag aufheben und Du kaufts woanders ;)

 

Wenn es mit dem Auto nicht eilt, würde ich Nummer 1 wählen ;) ... dann hast Du noch weniger Kinderkrankheiten, wenn der Wagen dann erst noch gebaut werden muss ^^

Welche "Kinderkrankheiten" hat der A1 denn?

Zitat:

Original geschrieben von miguel noir

Welche "Kinderkrankheiten" hat der A1 denn?

Schau in ein anderes Forum und Du wirst sehen :p

Ganz so simpel sehe ich das nicht.

Auch wenn der Fehler im Autohaus oder bei Audi liegen sollte, so bekommt jeder Kunde jedoch eine Auftragsbestätigung und aus der sollte die geplante Farbgebung erkennbar sein.

Das bedeutet der Käufer trägt eine Mitschuld, da er augenscheinlich seine Auftragsbestätigung nicht vernünftig geprüft hat. Denn immer dran denken, rein rechtlich ist der Vertragsgegenstand nicht das was der Kunde möchte, sonder das was schriftlich auf der Auftrgsbestätigung fixiert ist.

Das Autohaus wird normalerweise erste einmal versuchen die Sache schnell vom Tisch zu bekommen indem der Kunde dien Wagen in der produzierten Faorm abnimmt, ggfls. gegen einen geringen Sonderrabatt. Zusätzliche 10% sind dabei extrem unrealistisch.

Wenn der Gegendruck vom Kunden zu groß wird, wird normalerweise die Neuproduktion oder der Zugriff auf ein Poolfahrzeug aus dem Vorlauf durchgespielt.

Oberste maxime sollte immer ein zufriedener Kunde sein, nur der kommt evtl wieder, ein unzufriedener wird für das Autohaus verloren sein.

Ein Freund wollte mal seinen bestellten Neuwagen A4 mit 10 Tagen - kommunizierter - Verzögerung wg. Urlaub abholen. Da war der wagen inzwischen irrtümlich schon 2 mal an andere Kunden verkauft worden. Er hat dann gegen geringen Aufpreis einen stärkeren mit Quattro bekommen.

Die einzige Frage ist: Was steht in der AB?

Steht in der AB die gelieferte Kombination (rot-weiß) dann hätte man lesen und verstehen müssen.

Steht in der AB die "richtige" Farbkombi (rot-silber) hat das Autohaus bzw."Audi" das Problem mir meine Ware wie bestellt zu liefern.

Rot weiß, sieht doch chic aus....ich könnte damit gut leben!

 

Ich hatte 2009 auch einen solchen Fall. Mir wurde anstatt eines hellblauen ein dunkelblaues Fahrzeug geliefert. Im Kaufvertrag stand aber eindeutig, dass ein hellblaues Fahrzeug geliefert wird. Das Fahrzeug (Fiat Ducato) hat knapp 32.000 EUR gekostet und ich habe 1.000 EUR Nachlass und ein mobiles Navi (wieso auch immer) gratis bekommen. Also insgesamt ungefähr 1.200 EUR bzw. knapp 3,5%.

Vielleicht wäre es auch nicht schlecht zu einem Lackiermeisterbetrieb zu gehen und sich einen Kostenvoranschlag zu holen. Dann kannst du dir ungefähr vorstellen, wieviel eine Nachlackierung kosten würde und den Preis dann auch deinem :) vorzeigen (falls er nicht den gewünschten Betrag nachlassen will). Du musst ja nicht zwangsweise lackieren lassen ;)

Gruß

Denis

Themenstarteram 8. November 2011 um 19:38

erstmal, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. in einer erstenStellunnahme gab das autohaus zu, dass der Fehler seitens eines Mitarbeiters bei der Eingabe der Bestellung passierte....finde gut, dass sie den Fehler so, ohneweiters zugeben....es könnte auch anders sein.

 

morgen treffen wir uns nochmal, dann werden wir sehen

...werde berichten

Ich würde lieber neu bestellen. Wenn Du Vorbehalte gegen die Farbcombi

hast, werden dich 10% Nachlaß auch nicht glücklich machen und im Nach-

hinein kommt dann vielleicht noch die Kaufreue. Vielleicht kann man ja eine

Expresslieferung arangieren wegen der Unannehmlichkeiten.;) Geht nicht

gibt es nicht !

jetzt wissen wir wie Audi zu den Zulassungszahlen vom A1 kommt.Immer erst ne falsche Farbe liefern um dann noch einen Auftrag zu bekommen für ne Neubestellung :D:D

Oder die Lagerwagen irgendwelchen "ungefähr" passenden Neubestellungen zuordnen! ;)

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