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2 cv arlistige täschung?? brauche rat

Themenstarteram 2. April 2008 um 20:46

Hallo Zusammen,

ich brauche drigend mal Euren Rat. Und zwar habe ich mir vor einigen Wochen eine Ente Bj 88 für 3100€ gekauft. Sie sieht optisch noch ganz gut aus und so bin ich happy losgefahren. Heute der Schock, ich war bei einem Fachmann und der hat die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen, weil ich offenbar ganz krass über den Tisch gezogen wurde. Er zeigte mir in windeseile unzähle Mängel: angefangen bei den Achsschenkelbolzen, Reifen, Bremse, Lenkung und vor allem dem Rahmen. Der würde offenbar notdürftig geschweist, aber ohne etwas zu bessern. Vielmehr wurden nur die Mängel kaschiert. Naja, er meinte ich muss in jedem Fall erst mal rund 600 € reinstecken, ohne dabei an den Rahmen zu denken. Der Fachmann fragte sich auch, wie die Ente überhaupt TÜV bekommen hat (war erst 11/07). Er schätzte den Wert des Wagen (ohne Mängel) auf 2000 €.

Das Problem ist, dass ich nun mal nicht so die technische Ahnung von dem Auto habe. Deshalb hab ich dem einfach mal vertraut, weil er so ganz überzeugend rüber kam. Der Verkäufer hat mir das Teil aber als technisch tadellos verkauft. Angeblich wurde noch nie geschweist, kein Rost etc. Das Gegenteil ist aber der Fall. Und so wie es aussieht, waren all die genannten Mängel auch alle schon vorhanden, als ich den Wagen kaufte. Er wusste also um die Mängel. Das ist eh sicher, weil er selbst Schrauber ist und andauernd Ente kauft und verkauft.

Nun möchte ich die Ente wieder loswerden, da ich meine, dass es sich hier um arglistige Täuschung handelt. So kann ein Zeuge auch für mich aussagen, dass ich mehrfach nach Mängeln und dem Zustand des Rahmens gefragt habe und immer nur kam, dass der Wagen tiptop sein, kein Rost, der Rahmen ist ungeschweist etc.. Daher ja auch der Preis. Er hat nicht einen der nun offensichtlichen Mängel genannt.

Nach dem ich ihn angerufen habe, wollte er die Ente nicht zurück nehmen und hat einfach den Hörer aufgelegt. Was soll ich nun machen? Es kann doch nicht sein, dass man so über den Tisch gezogen wird, nur weil man technisch nicht so versiert ist. Im Kaufvertrag steht, dass der Verkauf von Privat an privat geht und das ohne Gewährleistung. Dabei ist er doch Händler. Das ein paar Kleinigkeiten zu machen sind an einem so alten Auto ist ja klar. Aber das geht einfach zu weit.

Wie schätzt Ihr die Sache ein??

Für Euren Rat wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße,

Rob

20 Antworten
am 2. April 2008 um 21:03

war es privatverkauf?

Themenstarteram 2. April 2008 um 21:11

Hallo!

Also im Vertrag steht "von privat an privat". Aber das Ding ist, dass er eigendlich Händler ist. Der Mensch von der Werkstatt meinte, dass das mit p an p dann egal ist. Sein Name steht auf dem Kaufvertrag und er hätte besser daran getan, seine Oma als Verkäufer einzutragen..

Was du brauchst, ist eine ordnungsgemäße Rechtsberatung und für sowas sind Rechtsanwälte zuständig.

Themenstarteram 2. April 2008 um 22:18

Ja, den werde ich in jedem Fall auch noch konsultieren.

Dennoch wäre es gut ein paar Meinungen von Leuten zu hören, die ähnliches erlebt haben

am 3. April 2008 um 2:37

An sich ist der Fall klar. Der Verkäufer muss den Wagen zurücknehmen denn er hat gravierende Mängel verschwiegen und bei vielen Sachen gelogen. Geh zum Anwalt, lass den ein hübsches Schreiben fertig machen. Meißt wirkt ein Brief vom Anwalt Wunder.........

Themenstarteram 3. April 2008 um 9:56

Das denke ich auch. Das immer ein paar Mängel bei einem solche altem Hauto vorhanden sind ist ja klar. Darum geht es mir ja auch nicht. Aber die Ente muss quasi generalüberholt werden. Und das für 3100 €! Sogar der Benzinschlauch ist porös! So eine Abzocke..

am 3. April 2008 um 10:37

HI,

wenn er explizit geasgt hat, dass nix geschweisst wurde und es ist doch so, muss er den Wagen zurücknehmen, ohne wenn und aber.

Eigentlich wurde alles gesagt - Anwalt, ein böser Brief, am besten auch mal alles protokollieren, so eine Art Tagebuch schreiben, wann was gemacht und gesagt wurde. Damit man im Ernstfall nichts vergisst.

Und am besten alles schriftlich machen. Mündlich ist heute nix mehr wert.

Gruß cocker

Hallo!

ich war in einer sehr ähnlichen Situation. Rechtsanwalt und Gericht konnten die Sache in meinem Sinne klären.

Obwohl es bei mir wirklich von Privat zu Privat ging, konnte die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Die Beschreibung des Produkts hat den Tatsachen zu entsprechen.

Wünsche viel Glück!

Viele Grüsse,

IXZE

Themenstarteram 3. April 2008 um 15:30

Hallo Zusammen!

Ich komme gerade vom Anwalt. Ich muss nun beweisen, dass arglistige Täuschung vorlag, dh. dass er um den Zustand des Wagens wusste und mir das Schätzchen aber als OK verkauft hat. Vor allem geht es um den Rahmen und die Schweißarbeiten. Und ich muss ihm nachweisen, dass er tatsächlich Händler ist. Mal sehen, ob das funktioniert.

@ IXZE: worum ging es denn genau? was war der ausschlaggebende punkt, dass es dann geklappt hat? denn vermutlich, wird es auch von privat zu privat laufen, da es ja so im vertag steht.

dank und grüße,

rob

Hallo!

Bei mir entsprach die Beschreibung (Kauf im Internet) in folgenden Punkten auch nicht den Tatsachen:

- Fahrzeug war nicht restauriert (würde ja bedeuten, dass Originalzustand wieder hergestellt). Vielmehr waren andere Sitze...

- Es gab Rost am Unterboden und an der Karrosserie

- Ich hatte einen Unfall durch eine unsachgemässe Reparatur durch den Vorbesitzer. Ging glimpflich aus, hätte fatal sein können

- Auto hätte NIE eine Prüfplakette (TÜV) bekommen dürfen, da an sicherheitsrelevanten Teilen gebastelt wurde. Man hätte somit auch noch gegen die Prüfstelle vorgehen können.

Mit ausschlaggebend für meine Motivation zum Rechtsstreit war auch (hatte es erst auch ein bisschen als Spielgeld gesehen, wollte das Auto selbst wieder aufbauen - was mir wohl eh (auch aus fachlichen und zeitlichen Gründen) nie gelungen wäre), dass der Verkäufer sich nicht einsichtig gezeigt hat. Ich hatte, dadurch dass es ein Kauf im Internet war, eine genaue Fahrzeugbeschreibung vom Verkäufer, habe deshalb nicht mal einen Sachverständigen gebraucht. Die Divergenz war zu offensichtlich.

Viele Grüsse, bleib hartnäckig,

IXZE

Themenstarteram 3. April 2008 um 16:31

Hallo!

Ja so wäre es bei mir auch am besten. Mein Anwalt wird versuchen, die Auktionsdaten von Ebay zu bekommen und da ist dann ja auch die super Beschreibung zu lesen. Hoffe das klappt, auch wenn der Wagen dann nicht innerhalb der Auktion verkauft wurde.

Möglicherweise klappt es bei mir auch mit den Reifen. Die sind ja vermutlich schon 10 Jahre alt und porös. So hätte der Wagen im Dezember 2007 gar nicht durch den TÜV gehen dürfen und er hätte das Fahrzeug so auch nicht verkaufen dürfen..

Besten Dank für die Antwort!!

Grüße,

Rob

am 3. April 2008 um 18:24

Hast du mal den link zu der Ebayauktion?

Themenstarteram 3. April 2008 um 18:35

Nein, leider nicht. Versuche gerade die Infos von Ebay zu bekommen. Wieso denn??

am 3. April 2008 um 21:21

Es würde einfacher fallen sowas einzuschätzen wenn die genauen Formulierungen der Auktion sieht.

Denn auch ein Händler kann privat verkaufen wenn der Wagen nicht zu seinem Firmenbesitz zählt..

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