Zitat:
@MvM schrieb am 9. Juli 2023 um 09:21:19 Uhr:
MZ-ES-Freak hat es gut ausgedrückt. Ein privater Verkäufer muss keine Ahnung vom Fahrzeug haben. Ein Händler sollte sein Geschaft verstehen.
Probleme kann es geben, wenn der Händler angelogen wurde. Da kein Kaufverteg existiert, kann der Händler nur schwer irgendwelche Lügen nachweisen. Der Händler kann aber jetzt sagen, dass er nichts wusste. Der Verlierer ist der zukünftige Käufer des Fahrzeugs.
Ich hatte Gott sei Dank 3 zeugen dabei, die alles mitbekommen haben! Er war allerdings alleine!
Angelogen habe ich ihn absolut nicht, sonst hätte ich ja wohl kaum dieses Thema hier eröffnet! 😉