Fahrzeuge, die nach Deutschland importiert werden, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren, müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO(Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Spanne der Gebühren liegt je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der zusätzliche Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für (weitere) erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden. Je nach Einzelfall kann auch die Einholung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich sein (z.B. wegen fehlender Leuchtweitenregulierung)
allo,
Also jetzt mal auf die schnelle gegoogelt kann ich mir nicht vorstellen, dass es für das gleiche Fahrzeug verschiedene COC-papiere gibt.
Ich würde mich auch mal mit einen Anwalt unterhalten gerade um den Händler zur Rede zustellen und gegebenfalls Mehrkosten, die du aufgrund der Umstände hast zurückzufordern, falls es sein verschulden ist.
Hier mal ein kurzer Auszug aus wiki (Nachprüfen müsstest du selbst).
Vll ist das eine weitere Möglichkeit für dich dein Fahrzeug anzumelden.