Nach meiner Rücktritsserklärung vom Kaufvertrag im Dez. 2014 hatte det Händler (wie von mir berichtet) überhaupt nicht regaiert. Habe dann einen Rechtsanwalt (Spezialist für Autokaufrecht) eingeschaltet.
Er hielt den Rücktritt für berechtigt und hat dem Händler am 26.1.2015 ein entsprechendes Schreiben (mit Urteilen und Gesetzen untermauert) mit entsprechender Fristsetzung zukommen lassen.
Der Händler hat auch auf das Schreiben meines Rechtsanwaltes nicht geantwortet. Es kam lediglich ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt, der uns wissen liess, dass er den Händler vertete.
Sachliche Stellungnahmen: Fehlanzeige
Am 1.Juni hat mein RA Klage beim Landgericht Duisburg eingereicht.
Nachdem die Klage anhängig war, traten an meinem Kuga im July 2015 2 weiter Motorstörungen auf, die durch Fotos und Fehlerausdrucke (bei einem anderen Händler) einwandfrei dokumntiert waren.
Es folgten 2 Gerichtstermine (Sept. und Nov. 2015)
Zum Schluss des 2ten Gerichtstermins am 3.11.2015 gab der Händler auf, erkannte alle Forderungen der Klage an und übernahm die gesamten Verfahrenskosten.
Am 4.11.2015 habe ich den Kuga zurückgegeben und meinen Kaufpreis zzgl. Extraanschaffungen (AHK und Winterräder), Überführungskosten, Inspektionskosten abzgl. Nutzungsentschädigung für ca 32000 km in bar ausgezahlt bekommen.
Des weiteren hat der Händler mir noch Zinszahlungen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit Anschaffung des Kuga am 28.8.2013 zu erstatten.
:-)
Zitat:
@schouter schrieb am 1. Januar 2015 um 11:48:36 Uhr:
wünsche euch noch ein gesundes neues jahr
willi- wesel na dann halt uns mal auf den laufenden bin gespannt was da rauskommt